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   BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19   

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BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 (https://dejure.org/2022,8183)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 (https://dejure.org/2022,8183)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 (https://dejure.org/2022,8183)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 21 Abs 1 S 1 GG, Art 21 Abs 1 S 2 GG, Art 38 Abs 1 S 1 GG, § 21 Abs 3 S 4 BWahlG, § 27 Abs 5 BWahlG
    Teilweise erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde: Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1, S 2 GG (Parteienfreiheit) sowie von Art 38 Abs 1 S 1 GG (Wahlfreiheit) durch Zurückweisung einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 allein wegen verfrühter (§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG) Wahl einzelner, ...

  • Wolters Kluwer

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin; Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in die Wahl- und Parteienfreiheit; Nichtzulassung einer Landesliste als ein schwerwiegender Eingriff in die Wahl- und ...

  • rewis.io

    Teilweise erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde: Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1, S 2 GG (Parteienfreiheit) sowie von Art 38 Abs 1 S 1 GG (Wahlfreiheit) durch Zurückweisung einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 allein wegen verfrühter (§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG) Wahl einzelner, ...

  • doev.de PDF

    Nichtzulassung einer Landesliste zur Bundestagswahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl des 19. Deutschen Bundestages im Land Berlin; Anforderungen an die Rechtfertigung von Eingriffen in die Wahl- und Parteienfreiheit; Nichtzulassung einer Landesliste als ein schwerwiegender Eingriff in die Wahl- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise erfolgreiche Wahlprüfungsbeschwerde: Verletzung von Art 21 Abs 1 S 1, S 2 GG (Parteienfreiheit) sowie von Art 38 Abs 1 S 1 GG (Wahlfreiheit) durch Zurückweisung einer Landesliste zur Bundestagswahl 2017 allein wegen verfrühter (§ 21 Abs 3 S 4 BWahlG) Wahl einzelner, ...

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bundestagswahl 2017 - und die Berliner Landesliste der NPD

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundestagswahl 2017: Wahlprüfungsbeschwerde der NPD teilweise erfolgreich

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Berliner NPD hätte zur Bundestagswahl 2017 zugelassen werden müssen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wahlprüfungsbeschwerde der NPD wegen Nichtzulassung der Landesliste im Land Berlin für die Bundestagswahl im Jahr 2017 erfolgreich - Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG sowie Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG verletzt

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 161, 136
  • NVwZ 2022, 1280
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Demgemäß hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handelt (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ; 146, 327 ).

    Die Wahlfreiheit gemäß Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet neben der Möglichkeit der freien Ausübung des Stimmrechts durch jede Wählerin und jeden Wähler - ohne Zwang, Druck oder sonstige unzulässige Beeinflussung von außen - die freie Wählbarkeit (vgl. BVerfGE 25, 44 ) und das freie Wahlvorschlagsrecht für alle Wahlberechtigten (vgl. BVerfGE 89, 243 m.w.N.).

    Die Aufstellung der Landeslisten stellt sich als wesentlicher Teil des Wahlvorgangs in seiner Gesamtheit dar, durch den eine notwendige Voraussetzung der Wahl geschaffen und daher das aktive und passive Wahlrecht berührt wird (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 156, 224 m.w.N.).

    (b) Daneben soll durch das Zulassungserfordernis gewährleistet werden, dass bei der Aufstellung der Landesliste das - den Prozess der Wahlvorbereitung umfassende - aktive und passive Wahlrecht der Parteimitglieder (vgl. dazu BVerfGE 89, 243 ) beachtet wird.

    Ob in diesen Fällen die Landesliste gleichwohl zulassungsfähig wäre und inwiefern es dabei darauf ankommt, ob die Partei alle ihr rechtlich möglichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass nur stimmberechtigte Vertreter an der Listenaufstellung teilnehmen (vgl. in diese Richtung BVerfGE 89, 243 ; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 169 ), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • BVerfG, 19.09.2017 - 2 BvC 46/14

    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Greift er mit der Wahlprüfungsbeschwerde die Gültigkeit der Wahl an, hat er grundsätzlich auch die Mandatsrelevanz des geltend gemachten Wahlfehlers substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 130, 212 ; 146, 327 ).

    Vielmehr gilt der Grundsatz der potentiellen Kausalität (vgl. BVerfGE 146, 327 m.w.N.).

    Demgemäß hat der Beschwerdeführer darzulegen, dass es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handelt (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 291 ; 146, 327 ).

    Lediglich Sachverhalte, die "bei Gelegenheit" einer Wahl geschehen, ohne in einem auch nur mittelbaren Bezug zum Wahlvorgang und dessen Ergebnis zu stehen, sind zur Begründung eines Wahlfehlers ungeeignet (vgl. BVerfGE 146, 327 m.w.N.).

  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvC 4/04

    Wahlprüfungsbeschwerde nach Bundestagsauflösung

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    aa) (1) Soweit das Wahlprüfungsverfahren die gesetzmäßige Zusammensetzung des Deutschen Bundestages gewährleisten soll (vgl. BVerfGE 122, 304 ; stRspr), kann eine Entscheidung dieses Ziel zwar nicht mehr erreichen, wenn die Wahlperiode des durch die Wahlprüfungsbeschwerde betroffenen Bundestages gemäß Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages beendet ist (vgl. BVerfGE 22, 277 ; 34, 201 ; 122, 304 ).

    Ein solches öffentliches Interesse an einer Entscheidung über eine Wahlprüfungsbeschwerde kann auch nach Ablauf einer Wahlperiode bestehen, wenn ein möglicher Wahlfehler über den Einzelfall hinaus grundsätzliche Bedeutung hat (vgl. BVerfGE 122, 304 m.w.N.).

    Gleiches gilt für sonstige wahlrechtliche Fragestellungen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind und deren Klärung für die beanstandungsfreie Durchführung von Wahlen geboten ist (vgl. BVerfGE 122, 304 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, Rn. 40).

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvC 3/96

    Grundmandatsklausel

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    (a) Das Erfordernis der Zulassung der Landesliste einer Partei zur Wahl gemäß § 28 BWahlG soll zunächst die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl (vgl. dazu BVerfGE 157, 300 ) und die Sicherung ihres Charakters als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (vgl. dazu BVerfGE 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 135, 259 ) gewährleisten.

    Sie stellt sich als Ausfluss des Gestaltungsauftrags aus Art. 38 Abs. 3 GG dar, der dem Gesetzgeber die Aufgabe überträgt, verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter und die Wahlrechtsgrundsätze - auch in ihrem Verhältnis zueinander - zum Ausgleich zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 95, 408 ; 121, 316 ; 132, 39 ).

  • BVerfG, 29.01.2019 - 2 BvC 62/14

    Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Der Beschwerdeführer muss aber die Möglichkeit einer Verletzung eigener Rechte substantiiert darlegen (vgl. BVerfGE 151, 1 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bei der im Rahmen einer Wahlprüfungsbeschwerde nach § 13 Nr. 3, § 48 BVerfGG durchzuführenden Kontrolle der Entscheidung des Deutschen Bundestages über den Wahleinspruch sowohl die Einhaltung der Vorschriften des Bundeswahlrechts durch die zuständigen Wahlorgane als auch die Verfassungsmäßigkeit dieser Vorschriften zu prüfen und gegebenenfalls Wahlfehler festzustellen (vgl. BVerfGE 151, 1 m.w.N.; stRspr).

  • BVerfG, 13.04.2021 - 2 BvE 1/21

    Anträge auf Aussetzung der Regelungen zu Unterstützungsunterschriften oder

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    (a) Das Erfordernis der Zulassung der Landesliste einer Partei zur Wahl gemäß § 28 BWahlG soll zunächst die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl (vgl. dazu BVerfGE 157, 300 ) und die Sicherung ihres Charakters als eines Integrationsvorgangs bei der politischen Willensbildung des Volkes (vgl. dazu BVerfGE 95, 408 ; 120, 82 ; 129, 300 ; 135, 259 ) gewährleisten.

    Dies dient der Integrationsfunktion der Wahl und beugt der Gefahr der Stimmenzersplitterung vor (vgl. BVerfGE 157, 300 ).

  • BVerfG, 12.01.2022 - 2 BvC 17/18

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde betreffend die mögliche Nichtzählung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Gleiches gilt für sonstige wahlrechtliche Fragestellungen, die über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sind und deren Klärung für die beanstandungsfreie Durchführung von Wahlen geboten ist (vgl. BVerfGE 122, 304 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, Rn. 40).

    Besteht ein öffentliches Interesse an der Fortsetzung des Verfahrens, kann dahinstehen, ob stets vom Fortbestand des Rechtsschutzinteresses auch nach Ablauf der Wahlperiode auszugehen ist, wenn die Feststellung einer subjektiven Rechtsverletzung begehrt wird (vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, Rn. 41).

  • BVerfG, 15.12.2020 - 2 BvC 46/19

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde bezogen auf das Fehlen gesetzlicher Regelungen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Neben der ausdrücklich genannten Gründungsfreiheit garantiert Art. 21 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG den politischen Parteien auch die Freiheit der Betätigung, die insbesondere das Recht zur Erstellung von Wahlvorschlägen umfasst (vgl. BVerfGE 156, 224 ).

    Die Aufstellung der Landeslisten stellt sich als wesentlicher Teil des Wahlvorgangs in seiner Gesamtheit dar, durch den eine notwendige Voraussetzung der Wahl geschaffen und daher das aktive und passive Wahlrecht berührt wird (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 156, 224 m.w.N.).

  • VerfGH Saarland, 29.09.2011 - Lv 4/11

    Wahlprüfungsbeschwerden betreffend die Wahl zum 14. Landtag des Saarlandes am

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Ob in diesen Fällen die Landesliste gleichwohl zulassungsfähig wäre und inwiefern es dabei darauf ankommt, ob die Partei alle ihr rechtlich möglichen und zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um sicherzustellen, dass nur stimmberechtigte Vertreter an der Listenaufstellung teilnehmen (vgl. in diese Richtung BVerfGE 89, 243 ; VerfGH Saarland, NVwZ-RR 2012, S. 169 ), bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • BVerfG, 04.07.2012 - 2 BvC 1/11

    Wahlberechtigung der Auslandsdeutschen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvC 22/19
    Sie stellt sich als Ausfluss des Gestaltungsauftrags aus Art. 38 Abs. 3 GG dar, der dem Gesetzgeber die Aufgabe überträgt, verfassungsrechtlich geschützte Rechtsgüter und die Wahlrechtsgrundsätze - auch in ihrem Verhältnis zueinander - zum Ausgleich zu bringen (vgl. dazu BVerfGE 95, 408 ; 121, 316 ; 132, 39 ).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 2 BvC 4/10

    "Fünf-Prozent-Sperrklausel im Europawahlrecht"

  • BVerfG, 26.02.2014 - 2 BvE 2/13

    Europawahl: Drei-Prozent-Sperrklausel für Wahl zum Europäischen Parlament

  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

  • BVerfG, 23.11.1993 - 2 BvC 15/91

    Wahlprüfungsverfahren

  • BVerfG, 11.10.1972 - 2 BvR 912/71

    Wahlgleichheit

  • BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvF 1/95

    Überhangmandate II

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

  • BVerfG, 17.01.1973 - 2 BvC 5/70

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde infolge Parlamentsauflösung

  • BVerfG, 31.01.2012 - 2 BvC 3/11

    Einteilung der Wahlkreise auf der Grundlage der deutschen Wohnbevölkerung

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

  • BVerfG, 25.07.1967 - 2 BvC 4/62

    Erledigung einer Wahlprüfungsbeschwerde durch Ende der Legislaturperiode

  • BVerfG, 24.07.1979 - 2 BvF 1/78

    2. Parteispenden-Urteil

  • BVerfG, 19.07.1966 - 2 BvF 1/65

    Parteienfinanzierung I

  • BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 553/64

    Durchsetzung von Parteiverboten

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 89/74

    Wahlkampfkostenpauschale

  • VerfGH Berlin, 16.11.2022 - VerfGH 154/21

    Ungültigerklärung der Wahlen zum 19. Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den

    Dagegen muss nicht der Nachweis einer Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung erbracht werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 32 und vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14 -, juris Rn. 40 m. w. N.).

    Unter Verweis auf eine lebensnahe Betrachtungsweise bzw. eine in höchstem Maße unwahrscheinliche Annahme wies das Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit Wahlprüfungsbeschwerden von Parteien zurück, die eine Mandatsrelevanz von Wahlfehlern geltend machten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. Mai 1978 - 2 BvC 2/77 -, juris Rn. 30, vom 21. Oktober 1993 - 2 BvC 7/91 -, juris Rn. 30 und vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 33 ff.).

    Zudem ist das Wahlprüfungsverfahren ein objektives Verfahren (vgl. zum objektiven Charakter: BVerfG, Beschlüsse vom 23. März 2022 - 2 BvC 22/19 -, juris Rn. 40 und vom 12. Januar 2022 - 2 BvC 17/18 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Um zugleich im Interesse der rechtmäßigen Zusammensetzung des Parlaments die Effektivität des Wahlprüfungsverfahrens (hierzu BVerfG vom 12.01.2022, 2 BvC 17/18, Rn. 50 ff.) zu sichern und unüberwindliche Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, genügt nach dem Grundsatz der potentiellen Kausalität die "nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit" (BVerfG vom 23. März 2022, 2 BvC 22/19; vgl. ferner BVerfGE 89, 243, 254; 89, 291, 304; 146, 327, 342; zur historischen Diskussion Koenig, in: ZParl 25/2 (1994), S. 241, 243 ff.) der Beeinflussung der Sitzverteilung.

  • BVerfG, 19.12.2023 - 2 BvC 4/23

    Die Bundestagswahl muss in 455 von 2.256 Wahlbezirken des Landes Berlin

    Mandatsrelevant ist ein Wahlfehler, wenn er Einfluss auf die Verteilung der Sitze im Parlament haben kann (vgl. BVerfGE 146, 327 m.w.N.; 161, 136 - Wahlprüfungsbeschwerde 19/IX - Nichtzulassung einer Landesliste zur Bundestagswahl).

    Dabei gilt der Grundsatz der potentiellen Kausalität (vgl. BVerfGE 146, 327 m.w.N.; 161, 136 ).

    Demgemäß muss es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln (vgl. BVerfGE 89, 243 ; 89, 266 ; 89, 291 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).

    Die nur theoretische Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen der geltend gemachten Rechtsverletzung und dem Ergebnis der angefochtenen Wahl genügt nicht (vgl. BVerfGE 89, 266 ; 121, 266 ; 146, 327 ; 161, 136 ).

    Schließlich verwies er im Beschluss vom 23. März 2022 (BVerfGE 161, 136) darauf, dass die Beschwerdeführer nicht hinreichend substantiiert ausgeführt hätten, weshalb angesichts des geringen Erfolgs bei den vorhergehenden Bundestagswahlen die Zulassung der Landesliste zu Umschichtungen von Wählerstimmen in einem ergebnisrelevanten Umfang geführt hätte (vgl. BVerfGE 161, 136 ).

  • VerfG Hamburg, 03.02.2023 - HVerfG 13/20

    Erfolglose Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Gültigkeit der Wahl zu 22.

    Demgemäß hat der Beschwerdeführer dazulegen, dass es sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf die Sitzverteilung um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handelt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.3.2022, 2 BvC 22/19, juris Rn. 32 m.w.N.; HVerfG, Urt. v. 23.1.2017, 8/15, juris Rn. 175; vgl. auch die vom Beschwerdeführer in der mündlichen Verhandlung angesprochene Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin, mit der der rechtliche Maßstab ausdrücklich nicht geändert werden sollte:.
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1620/23

    Wahleinspruch gegen die Gültigkeit der Wahlen zur 21. Bremischen Bürgerschaft

    Eine zulassungsfreundliche Betrachtungsweise (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 -, BVerfGE 161, 136-163, juris Rn. 55; VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 82) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwei Personengruppen jeweils für sich in Anspruch nehmen, den Landesverband zu vertreten und sich dafür auf unterschiedliche - jede für sich nicht offenkundig nichtige - Legitimationsgrundlagen berufen.
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1621/23

    Einspruch gegen die Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft, 14 K 1621/23 -

    Eine zulassungsfreundliche Betrachtungsweise (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 -, BVerfGE 161, 136-163, juris Rn. 55; VerfGH des Freistaates Sachsen, Urt. v. 16.08.2019 - Vf. 76-IV-19 (HS) -, juris Rn. 82) kommt jedenfalls dann nicht in Betracht, wenn zwei Personengruppen jeweils für sich in Anspruch nehmen, den Landesverband zu vertreten und sich dafür auf unterschiedliche - jede für sich nicht offenkundig nichtige - Legitimationsgrundlagen berufen.
  • VG Bremen, 05.12.2023 - 14 K 1481/23

    Wahlprüfung, Anforderungen an eine Aufstellungsversammlung -

    Die Aufstellung der Wahllisten stellt sich als wesentlicher Teil des Wahlvorgangs in seiner Gesamtheit dar, durch den eine notwendige Voraussetzung der Wahl geschaffen und daher das aktive und passive Wahlrecht berührt wird (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022, - 2 BvC 22/19 -, BVerfGE 161, 136-163, juris Rn. 49 m.w.N.).
  • VG Bremen, 07.11.2023 - 14 K 1530/23

    Anfechtung der Wahl zur 21. Bremischen Bürgerschaft durch den Landeswahlleiter

    Allerdings genügt die nur theoretische Möglichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Wahlfehler und dem Ergebnis der angefochtenen Wahl nicht, sondern es muss sich bei der Auswirkung des Wahlfehlers auf das Wahlergebnis um eine nach der allgemeinen Lebenserfahrung konkrete und nicht ganz fernliegende Möglichkeit handeln (BVerfG, Beschl. v. 23.03.2022 - 2 BvC 22/19 -, BVerfGE 161, 136-163, juris Rn. 32 sowie Beschl. v. 19.09.2017 - 2 BvC 46/14 -, BVerfGE 146, 327-375, juris Rn. 40; Austermann in: Schreiber, BWahlG, Kommentar, 11. Aufl., § 49 Rn. 14 m.w.N.).
  • VG Hannover, 21.04.2022 - 1 A 517/22

    Auskunftsrecht; Kommunalverfassungsstreit; Verfahrensfehler; Wahlprüfungsklage

    So hat das Bundesverfassungsgericht unlängst die Wahlprüfungsbeschwerde der NPD gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages vom 21. Februar 2019, mit der ihr Einspruch gegen die Wahl des 19. Deutschen Bundestages am 24. September 2017 im Land Berlin, der sich auf die Nichtzulassung der Landesliste der NPD gestützt hatte, zwar wegen unzureichender Darlegung der Mandatsrelevanz verworfen, soweit er sich gegen die Gültigkeit der Wahl im Land Berlin richtete; es hat jedoch in der Nichtzulassung der Landesliste einen Wahlfehler gesehen, der die Beschwerdeführer in ihren Rechten verletzt (Beschl. v. 23.03.2022 -2 BvC 22/19 -, juris Rn. 43 f.).
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