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   BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21   

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BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 (https://dejure.org/2022,7911)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 (https://dejure.org/2022,7911)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2022 - 2 BvR 1514/21 (https://dejure.org/2022,7911)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Beschluss betreffend die Ablehnung von Prozesskostenhilfe überspannt Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

  • IWW

    Art. 3 Abs. 1 GG, Art. 20 Abs. 3 GG, § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG, § 14 Abs. 1 RVG, § 37 Abs. 2 S. 2 RVG, § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO
    Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe als Berufungsbeklagter in einem zivilgerichtlichen Berufungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch ; Überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe als Berufungsbeklagter in einem zivilgerichtlichen Berufungsverfahren; Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch; Überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch überhöhte Anforderungen an die Darlegung der Bedürftigkeit im PKH-Verfahren - Gegenstandswertfestsetzung

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Prozesskostenhilfe - und die überspannten Darlegungsanforderungen zur Bedürftigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 20.02.2020 - 1 BvR 1975/18

    Recht auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von Prozesskostenhilfe aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Nach dem Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 - genüge es, auf Unterlagen in früheren Rechtszügen und auf dort abgegebene Erklärungen Bezug zu nehmen, wenn die Verhältnisse insoweit unverändert geblieben seien.

    Dementsprechend prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Fachgerichte die Anforderungen an die Darlegung der Erfolgsaussichten beziehungsweise der Bedürftigkeit überspannt haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. Dezember 2007 - 1 BvR 2007/07 -, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. März 2014 - 1 BvR 1671/13 -, Rn. 15; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 14).

    Desgleichen genügt die Bezugnahme auf Bescheinigungen und eine in einem früheren Rechtszug abgegebene Erklärung den Darlegungsanforderungen, wenn die Verhältnisse seitdem unverändert geblieben sind und dies bei der Bezugnahme deutlich gemacht wird (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 16 m.w.N.).

    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).

  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 446/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Fiktives Vermögen könne einem Antragsteller nach dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - XII ZB 636/17 - und nach der Entscheidung BVerfGE 67, 251 nur entgegengehalten werden, wenn er seine Leistungsunfähigkeit böswillig herbeigeführt habe.

    a) Die Auslegung und Anwendung des einfachen Gesetzesrechts und damit der §§ 114 ff. ZPO obliegt den zuständigen Gerichten (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 67, 251 ).

    Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren sind vielmehr nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 42, 143 ; 67, 251 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    b) Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht, dass diejenigen, die über keine materiellen Mittel verfügen, um Prozesskosten zu tragen, mit denjenigen, denen solche Mittel zur Verfügung stehen, völlig gleichgestellt werden, sondern verlangt eine weitgehende Angleichung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 194 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern ihn erst zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BGH, 20.06.2018 - XII ZB 636/17

    Möglichkeit der Anrechnung einer für nicht unbedingt notwendige Anschaffungen

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Nach dem vom Oberlandesgericht zitierten Beschluss des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - XII ZB 636/17 - sei gefordert, dass der Anspruchsteller seine Leistungsunfähigkeit durch Vermögen aufzehrende Ausgaben böswillig herbeigeführt habe.

    Fiktives Vermögen könne einem Antragsteller nach dem Beschluss des 12. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 20. Juni 2018 - XII ZB 636/17 - und nach der Entscheidung BVerfGE 67, 251 nur entgegengehalten werden, wenn er seine Leistungsunfähigkeit böswillig herbeigeführt habe.

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 1542/05

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts für die anwaltliche Tätigkeit stützt sich auf § 37 Abs. 2 Satz 2, § 14 Abs. 1 RVG in Verbindung mit den Grundsätzen über die Festsetzung des Gegenstandswerts im verfassungsgerichtlichen Verfahren (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 16.01.2003 - 2 BvR 716/01

    Anwesenheit im JGG-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 291/64

    Verfassungsmäßigkeit des Auswahlermessens bei der Zurückverweisung durch das

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Die Kammer macht von der Möglichkeit Gebrauch, die Sache an einen anderen Zivilsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe zurückzuverweisen (vgl. BVerfGE 20, 336 ; 107, 104 ; BVerfGK 6, 380 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2020 - 1 BvR 1975/18 -, Rn. 18 m.w.N.; § 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
  • BVerfG, 12.12.2006 - 1 BvR 2576/04

    Erfolgshonorare

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    b) Das Grundrecht auf Gleichbehandlung aus Art. 3 Abs. 1 GG gebietet in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip aus Art. 20 Abs. 3 GG nicht, dass diejenigen, die über keine materiellen Mittel verfügen, um Prozesskosten zu tragen, mit denjenigen, denen solche Mittel zur Verfügung stehen, völlig gleichgestellt werden, sondern verlangt eine weitgehende Angleichung mit denen, die ihre Prozessaussichten vernünftig abwägen und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigen (vgl. BVerfGE 78, 194 ; 81, 347 ; 117, 163 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1957 - 1 BvR 41/57

    Anspruch auf rechtliches Gehör in Verfahren mit Untersuchungsgrundsatz

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21
    Beschlüsse im Prozesskostenhilfeverfahren sind vielmehr nur daraufhin zu überprüfen, ob sie auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 GG beruhen (vgl. BVerfGE 7, 53 ; 42, 143 ; 67, 251 ).
  • BVerfG, 13.12.2007 - 1 BvR 2007/07
  • BVerfG, 25.04.2012 - 1 BvR 2869/11

    Zu den Grenzen zulässiger Beweisantizipation im PKH-Verfahren - Befugnis des

  • BVerfG, 03.03.2014 - 1 BvR 1671/13

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BGH, 02.04.2008 - XII ZB 184/05

    Anforderungen an die Darlegung des Verbrauchs von früher vorhandenen des

  • BVerfG, 28.06.2005 - 1 BvR 1828/03

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch sachwidrige und objektiv willkürliche

  • BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70

    Deutschland-Magazin

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22

    Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden

    Denn die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 30.05.2022 - 1 BvR 1012/20 - juris Rn. 10, vom 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 - juris Rn. 58, vom 17.02.2020 - 1 BvR 3182/15 - juris Rn. 15, vom 05.12.2018 - 2 BvR 2557/17 - juris Rn. 14, und vom 13.03.1990 - 2 BvR 94/88 - juris Rn. 26).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.2022 - 12 S 3327/20

    Einordnung der PKK als eine den Terrorismus unterstützende Vereinigung

    Dies ergibt sich aus den nachfolgenden Ausführungen, die unter der gebotenen Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Prozesskostenhilferecht (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 23.03.2022 - 2 BvR 1514/21 -, juris Rn. 58, und vom 22.03.2021 - 2 BvR 353/21 -, juris Rn. 3 ff.) die Verneinung der hinreichenden Erfolgsaussichten tragen.
  • BSG, 10.11.2022 - B 5 R 117/22 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensfehler -

    Verfassungsrechtlich fundierte Gewährleistungen können aber auch verletzt sein, wenn die PKH-Ablehnung darauf hindeutet, dass das Gericht die Bedeutung und Tragweite der Rechtsschutzgleichheit grundlegend verkannt hat (vgl BVerfG Beschluss vom 26.6.2003 - 1 BvR 1152/02 - SozR 4-1500 § 73a Nr. 1 RdNr 12 f; BVerfG Beschluss vom 23.3.2022 - 2 BvR 1514/21 - juris RdNr 58; BVerfG Beschluss vom 30.5.2022 - 1 BvR 1012/20 - juris RdNr 11) .
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