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   BVerfG, 23.03.2023 - 1 BvR 2321/20   

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https://dejure.org/2023,8408
BVerfG, 23.03.2023 - 1 BvR 2321/20 (https://dejure.org/2023,8408)
BVerfG, Entscheidung vom 23.03.2023 - 1 BvR 2321/20 (https://dejure.org/2023,8408)
BVerfG, Entscheidung vom 23. März 2023 - 1 BvR 2321/20 (https://dejure.org/2023,8408)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Verworfener Antrag auf Gegenstandswertfestsetzung nach unzulässiger Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis mangels Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes iSd § 37 Abs 2 S 2 RVG

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts

  • rewis.io

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis mangels Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes iSd § 37 Abs 2 S 2 RVG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Verwerfung des Antrags auf Festsetzung des Gegenstandswerts

  • datenbank.nwb.de

    Verwerfung eines Antrags auf Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - kein Rechtsschutzbedürfnis mangels Gründen für eine Überschreitung des Mindestwertes iSd § 37 Abs 2 S 2 RVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2023 - 1 BvR 2321/20
    Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen worden ist, regelmäßig nicht in Betracht (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 25.05.1999 - 2 BvR 1790/94

    Mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässiger Antrag auf Festsetzung des

    Auszug aus BVerfG, 23.03.2023 - 1 BvR 2321/20
    Anhaltspunkte, die es gleichwohl rechtfertigen könnten, einen über den gesetzlichen Mindestbetrag hinausgehenden Gegenstandswert festzusetzen, wurden mit der Antragsbegründung nicht dargetan und sind auch sonst nicht ersichtlich (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Mai 1999 - 2 BvR 1790/94 -, Rn. 2 f.).
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