Rechtsprechung
BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Fehlens einer Nichtzulassungsbeschwerde in allgemeinen Zivilsachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60
Gemeindegerichte
Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (vgl. BVerfGE 14, 56 [74]; 65, 76 [91]). - BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
Es obliegt seiner Entscheidung, einen unkontrollierten Zugang oder Zugangskontrollen in Form von Zulassungs-, Annahme- oder Ablehnungsverfahren durch den Vorderrichter oder durch den Rechtsmittelrichter vorzusehen (vgl. BVerfGE 54, 277 [292]). - BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82
Offensichtlichkeitsentscheidungen
Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (vgl. BVerfGE 14, 56 [74]; 65, 76 [91]). - BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65
Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO
Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
Von der Einführung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht hat der Gesetzgeber der Zivilprozeßordnung deshalb abgesehen, weil damit der Zweck der Beschränkung der Revision weitgehend vereitelt worden wäre (vgl. BVerfGE 19, 323 [328]).