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   BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90   

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https://dejure.org/1990,7122
BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90 (https://dejure.org/1990,7122)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.1990 - 1 BvR 467/90 (https://dejure.org/1990,7122)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 1990 - 1 BvR 467/90 (https://dejure.org/1990,7122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Fehlens einer Nichtzulassungsbeschwerde in allgemeinen Zivilsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
    Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (vgl. BVerfGE 14, 56 [74]; 65, 76 [91]).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
    Es obliegt seiner Entscheidung, einen unkontrollierten Zugang oder Zugangskontrollen in Form von Zulassungs-, Annahme- oder Ablehnungsverfahren durch den Vorderrichter oder durch den Rechtsmittelrichter vorzusehen (vgl. BVerfGE 54, 277 [292]).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
    Erst wenn für eine vom Gesetzgeber angeordnete Differenzierung sachlich einleuchtende Gründe schlechterdings nicht mehr erkennbar sind, kann von einer Verletzung des Gleichheitssatzes gesprochen werden (vgl. BVerfGE 14, 56 [74]; 65, 76 [91]).
  • BVerfG, 08.12.1965 - 1 BvR 662/65

    Verfassungsmäßigkeit des § 546 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 23.05.1990 - 1 BvR 467/90
    Von der Einführung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht hat der Gesetzgeber der Zivilprozeßordnung deshalb abgesehen, weil damit der Zweck der Beschränkung der Revision weitgehend vereitelt worden wäre (vgl. BVerfGE 19, 323 [328]).
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