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   BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09   

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https://dejure.org/2012,34243
BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09 (https://dejure.org/2012,34243)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09 (https://dejure.org/2012,34243)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 1 BvR 2096/09 (https://dejure.org/2012,34243)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 58 Abs 2 GKG, § 17 Abs 1 GKG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 58 Abs 2 GKG, § 17 Abs 1 GKG 2004
    Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) - ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungskonforme Auslegung des § 31 Abs. 3 S. 1 Hs.1 GKG in Fällen, in denen im Zeitpunkt einer auslagen- und kostenauslösenden richterlichen Anordnung Prozesskostenhilfe bewilligt war, diese aber nachträglich gemäß § 124 ZPO aufgehoben wurde; Verbot des Rückgriffs auf den ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: § 31 Abs 3 GKG 2004 verfassungskonform auszulegen - Keine Inanspruchnahme des obsiegenden Zweitschuldners bzgl Verfahrenskosten nach Widerruf der PKH-Gewährung für Entscheidungsschuldner gem § 124 Nr 2 ZPO (Verletzung von Mitwirkungspflichten) - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungskonforme Auslegung des § 31 Abs. 3 S. 1 Hs.1 GKG in Fällen, in denen im Zeitpunkt einer auslagen- und kostenauslösenden richterlichen Anordnung Prozesskostenhilfe bewilligt war, diese aber nachträglich gemäß § 124 ZPO aufgehoben wurde; Verbot des Rückgriffs auf den ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 399
  • NJW 2013, 2882
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).

    Dieser Justizgewährungsanspruch umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

    Vorschriften über Gerichtsgebühren müssen aber sowohl den verfassungsrechtlichen Grundsätzen für Gebührenregelungen genügen als auch der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs im Rechtsstaat Rechnung tragen (vgl. BVerfGE 85, 337 ).

    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen danach nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden; die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe muss sachgerecht sein (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 85, 337 ; BVerfGK 10, 148 ).

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Für die Inanspruchnahme der Gerichte darf der Gesetzgeber die Erhebung von Gebühren vorsehen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 80, 103 ).

    b) Eine solche "Durchleitung" von Auslagen für ein eingeholtes Sachverständigengutachten erschwert für sich gesehen den Zugang zu den Gerichten nicht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 74, 228 ) und widerstreitet daher grundsätzlich nicht dem Justizgewährungsanspruch.

  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Dieser Justizgewährungsanspruch umfasst das Recht auf Zugang zu den Gerichten und eine grundsätzlich umfassende tatsächliche und rechtliche Prüfung des Streitgegenstandes sowie eine verbindliche gerichtliche Entscheidung (vgl. BVerfGE 80, 103 ; 85, 337 ; 97, 169 ; 107, 395 ).

    Für die Inanspruchnahme der Gerichte darf der Gesetzgeber die Erhebung von Gebühren vorsehen (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 80, 103 ).

  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Gebühren für staatliche Leistungen dürfen danach nicht völlig unabhängig von den tatsächlichen Kosten der gebührenpflichtigen Staatsleistung festgesetzt werden; die Verknüpfung zwischen den Kosten und der Gebührenhöhe muss sachgerecht sein (vgl. BVerfGE 50, 217 ; 85, 337 ; BVerfGK 10, 148 ).
  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen sind durch das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 11, 139 ; 54, 39 ; 85, 337 ; 91, 389 ; 92, 26 ; 97, 332 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes kann der einzelne als Grundrechtsverletzung nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip beanstanden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    b) Eine solche "Durchleitung" von Auslagen für ein eingeholtes Sachverständigengutachten erschwert für sich gesehen den Zugang zu den Gerichten nicht in einer aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigenden Weise (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 74, 228 ) und widerstreitet daher grundsätzlich nicht dem Justizgewährungsanspruch.
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Eine unzulässige Verkürzung des Rechtsschutzes kann der einzelne als Grundrechtsverletzung nach Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip beanstanden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09
    Solche Einschränkungen müssen aber mit den Belangen einer rechtsstaatlichen Verfahrensordnung vereinbar sein und dürfen den Rechtsuchenden nicht unverhältnismäßig belasten (vgl. BVerfGE 88, 118 ).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87

    Die im Rahmen der Gewährung von Ausbildungsförderung vorzunehmende Anrechnung von

  • BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87

    Kleinbetriebsklausel I

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerfG, 03.01.2007 - 1 BvR 737/04

    Gerichtskostenfestsetzung und Streitwertfestsetzung im zivilprozessrechtlichen

  • LG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 T 172/08
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

  • OLG Celle, 17.06.2015 - 2 W 145/15

    Inanspruchnahme des obsiegenden Klägers als Zweitschuldner nach Aufhebung der

    (Abgrenzung zu BVerfG NJW 2013, 2882).

    Der Senat verkennt zwar nicht, dass in Ausnahmefällen der Justizgewährungsanspruch eine verfassungskonforme Auslegung des § 31 Abs. 3 GKG dahin gebietet, dass die Vorschrift einen Rückgriff auf den Zweitschuldner auch dann ausschließt, wenn im Zeitpunkt der kostenauslösenden richterlichen Anordnung Prozesskostenhilfe bereits bewilligt war, diese aber nachträglich aufgehoben worden ist (vgl. BVerfG NJW 2013, 2882).

  • LSG Bayern, 28.01.2020 - L 20 VG 5/19

    Sozialgerichtsverfahren: Begriff der summarischen Prüfung hinreichender

    PKH steht einem unbemittelten Kläger daher dann zu, wenn ein seine Erfolgsaussicht vernünftig abwägender und wirtschaftlich denkender Begüterter in der gleichen Situation anwaltliche Hilfe für ein gerichtliches Verfahren in Anspruch nehmen würde (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 22.01.1959, 1 BvR 154/55, vom 13.06.1979, 1 BvL 97/78, vom 13.03.1990, 2 BvR 94/88, und vom 23.05.2012, 1 BvR 2096/09).
  • OLG Karlsruhe, 12.01.2016 - 5 WF 176/15

    Kosten im Familienverfahren: Zweitschuldnerhaftung nach Aufhebung der

    Die vom Antragsgegner zitierte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2012 (1 BvR 2096/09) betrifft eine in mehrfacher Hinsicht extreme Fallkonstellation, die hier nicht gegeben ist.

    Außerdem habe es der Zweitschuldner in der dortigen Konstellation (Beweisbelastung des Gegners, den aber wegen der damaligen Prozesskostenhilfe keine Vorschusspflicht traf) nicht in der Hand gehabt, das Verfahren durch Klagerücknahme, Anerkenntnis oder Vergleich zu beenden (vgl. BVerfG vom 23.05.2012 -1 BvR 2096/09, juris Rn. 20).

  • VerfGH Baden-Württemberg, 11.04.2017 - 1 VB 50/16

    Zustellung einer zivilrechtlichen Klage ohne Gerichtskostenvorschuss; Bewilligung

    Der Gesetzgeber darf insbesondere für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben (vgl. BVerfGE 10, 264 - Juris Rn. 14; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23.5.2012 - 1 BvR 2096/09 -, Juris Rn. 16).
  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 W 72/22

    Zweitschuldnerhaftung der obsiegenden Partei für Prozesskosten; Folgen der

    In solchen Ausnahmefällen bleibt das Risiko, dass die Kosten beim Entscheidungsschuldner nicht beigetrieben werden können, beim Staat (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09, NJW 2013, 2882, Rn. 23 f.).

    Die Belastung einer Prozesspartei mit einem derartigen Kostenrisiko bzw. mit den vom Gericht verauslagten Kosten einer Beweisaufnahme, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.05.2012 - 1 BvR 2096/09, a.a.O., Rn. 18).

  • BFH, 15.10.2014 - X E 23/14

    Verfassungsmäßigkeit von Gerichtsgebühren, die im Einzelfall das 3, 5-fache des

    Dies kann auch dann der Fall sein, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten wirtschaftlichen Erfolg derart außer Verhältnis steht, dass die Anrufung der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (zum Ganzen BVerfG-Beschlüsse vom 12. Februar 1992  1 BvL 1/89, BVerfGE 85, 337, unter C.I.1., und vom 23. Mai 2012  1 BvR 2096/09, Neue Juristische Wochenschrift 2013, 2882, unter IV.1.a, m.w.N.).
  • OLG Köln, 08.07.2019 - 2 Wx 190/19

    Anwendbarkeit des § 35 Abs. 2 GNotKG auf die Jahresgebühr nach Nr. 11104 KV

    Auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 23.05.2012, 1 BvR 2096/09, und vom 12.02.1992, 1 BvL 1/89, gebieten keine andere Sichtweise.
  • AG Frankenthal, 14.04.2020 - 3a C 328/18

    Haftung der Prozesskostenhilfepartei auf vergleichsweise übernommene Kostenquote

    Eine analoge Anwendung von § 31 Abs. 3 GKG auf Vergleichsabschlüsse, die die Voraussetzungen von § 31 Abs. 4 GKG nicht erfüllen, kommt - mit Ausnahme dem der Entscheidung des BVerfG NJW 2013, 2882 zugrundeliegenden Widerrufes der dem Gegner der beweisbelasteten Partei bewilligten Prozesskostenhilfe, § 124 ZPO - nicht in Betracht.
  • FG Baden-Württemberg, 14.01.2013 - 11 KO 459/11

    Verfassungsmäßigkeit eines weit über den streitig gewesenen Abgabenbetrag

    a) Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem Beschluss vom 12. Februar 1992 - 1 BvL 1/89 (BVerfGE 85, 337, NJW 1992, 1673; unter C. I., mit weiteren Nachweisen; speziell zu Auslagen vgl. auch den jüngst ergangenen Kammerbeschluss vom 23. Mai 2012 - 1 BvR 2096/09, juris) Maßstäbe dafür entwickelt, welche Anforderungen an das Justizkostenrecht und dessen Handhabung in der Praxis sich aus dem Rechtsstaatsprinzip sowie aus Art. 19 Abs. 4 GG ergeben.
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