Rechtsprechung
   BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,217
BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23.06.1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juni 1987 - 2 BvL 5/83 (https://dejure.org/1987,217)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,217) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gewaltenteilung - Landwirtschaftsgericht - Höfe-Erfassung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 76, 100
  • NJW 1988, 405
  • NVwZ 1988, 237 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (92)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 06.06.1967 - 2 BvR 375/60

    Verwaltungsstrafverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Nicht alles, was zu den Aufgaben der Gerichte gehört, ist materielle Rechtsprechung, die nach Art. 20 Abs. 2 Satz 2, 92 GG den Richtern vorbehalten ist (BVerfGE 22, 49 [78]).

  • BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte -

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 (179); speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 (179); speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Entscheidungserheblich ist eine Norm nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (BVerfGE 50, 108 (113) m. w. N.).
  • BVerfG, 15.01.1980 - 2 BvL 1/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvL 18/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 (316); 66, 265 (269 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 23/83

    Anforderungen an eine Richtervorlage - Verfassungsfragen i.V.m. § 18a WoBindG

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Der Beschluß hat sich eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen, die für die Auslegung der zur Prüfung vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 65, 308 (316); 66, 265 (269 f.]).
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83
    Daher kann nach § 24 BVerfGG verfahren werden, ohne daß es einer abschließenden Entscheidung bedarf, ob die Vorlage zulässig ist (BVerfGE 53, 100 (106); 59, 36 (46); 66, 248 (256 f.); jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Dies ist dann nicht der Fall, wenn das vorlegende Gericht die Möglichkeit hat, die zur Prüfung gestellte Vorschrift verfassungskonform auszulegen (vgl. BVerfGE 76, 100 ).
  • BVerfG, 12.07.1994 - 2 BvE 3/92

    Bundeswehreinsatz

    Das Bundesverfassungsgericht erkennt deshalb in ständiger Rechtsprechung die Befugnis der Fraktionen an, auch Rechte des Bundestages in eigenem Namen geltend zu machen (BVerfGE 2, 142 [160]; 45, 1 [28f.]; 76, 100 [125]; 68, 1 [65]; 70, 324 [351]).
  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Bundes- und landesgesetzliche Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das

    Sie gehen dabei auf alle naheliegenden tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte ein und setzen sich insbesondere mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinander (vgl. zu den Anforderungen BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 52 ; 86, 71 ; 97, 49 ; 105, 61 ; 127, 335 ; 131, 88 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht