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   BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02   

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https://dejure.org/2002,7650
BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 (https://dejure.org/2002,7650)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 (https://dejure.org/2002,7650)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 1 BvR 1069/02 (https://dejure.org/2002,7650)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger ohne vorherige Festlegung, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch die Aufnahme der Tätigkeit als Verfahrenspfleger zu erwarten sind

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02
    Verfassungsrechtlich ist es allerdings unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit geboten, das vom Bundesverfassungsgericht angeregte (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000, FamRZ 2000, S. 1280 ) und vorliegend auch praktizierte Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen wird, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnimmt.
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02
    gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Mai 2002 - 16 Wx 72/02 - .
  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortführung dieser Rechtsprechung in seiner Entscheidung vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - desweiteren darauf hingewiesen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit auch geboten sei, das vom ihm mit Beschluss vom 07.06.2000 angeregte Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen wird, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnimmt.
  • OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03

    Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung

    Eine Verfassungsbeschwerde gegen den auf dieser Linie liegenden Senatsbeschluss vom 08.05.2002 - 16 Wx 72/02 - , mit dem die dortige Statusentscheidung aufgehoben worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - nicht zur Entscheidung angenommen, aber in den Gründen betont, es sei unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit verfassungsrechtlich geboten, das Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen werde, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnehme.
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