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   BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03   

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https://dejure.org/2003,7489
BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03 (https://dejure.org/2003,7489)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2003 - 2 BvR 987/03 (https://dejure.org/2003,7489)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 987/03 (https://dejure.org/2003,7489)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung an ausländische Strafverfolgungsbehörden; Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der sofortigen Auslieferungshaft; Angriff einer gerichtlichen Zwischenentscheidung im Verfassungsrecht; Rechtswegerschöpfung beim Vorgehen ...

  • Judicialis

    GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 77; StPO § 33a; GG Art. 103 Abs. 1
    Rechtliches Gehör im Auslieferungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 338
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.11.1983 - 2 BvR 1575/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des rechtlichen Gehörs im

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Mit dieser Rüge kann die Verfassungsbeschwerde regelmäßig erst erhoben werden, nachdem der Beschwerdeführer mit einem Antrag nach § 77 IRG i.V.m. § 33a StPO versucht hat, die nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs zu erwirken (vgl. Beschluss des Vorprüfungsausschusses des Bundesverfassungsgerichts vom 23. November 1983 - 2 BvR 1575/83 -, NJW 1984, S. 559).
  • BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96

    Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um es erst gar nicht zu dem Verfahrensverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 22 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, JURIS).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Dabei handelt es sich um nicht beschwerdefähige gerichtliche Entscheidungen (vgl. § 77 IRG i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO), die der Endentscheidung - hier der Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung durch das Oberlandesgericht - vorausgegangen sind; solche Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich jedenfalls dann nicht mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn hierin liegende Verfassungsverstöße noch mit der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 21, 139 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Dieser Rechtsbehelf, der zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ) und jeden Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ), ist von dem Beschwerdeführer im vorliegenden Fall, soweit ersichtlich, nicht ergriffen worden.
  • BVerfG, 03.10.1989 - 1 BvR 1245/88

    Anforderungen an die Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung einer

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um es erst gar nicht zu dem Verfahrensverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 22 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, JURIS).
  • BVerfG, 17.10.1967 - 1 BvR 760/64

    Betheldiener

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verlangt dieser Grundsatz über die Erschöpfung des Rechtswegs im engeren Sinne hinaus, dass der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausgeschöpft hat, um es erst gar nicht zu dem Verfahrensverstoß kommen zu lassen oder um die geschehene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 22, 287 ; 81, 22 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1996 - 2 BvR 2407/96 -, JURIS).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 23/51

    Unanfechtbarkeit strafgerichtlicher Zwischenentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Dabei handelt es sich um nicht beschwerdefähige gerichtliche Entscheidungen (vgl. § 77 IRG i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO), die der Endentscheidung - hier der Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung durch das Oberlandesgericht - vorausgegangen sind; solche Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich jedenfalls dann nicht mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn hierin liegende Verfassungsverstöße noch mit der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 21, 139 ; 58, 1 ).
  • BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79

    Unschuldsvermutung

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Dieser Rechtsbehelf, der zum Rechtsweg nach § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG gehört (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ) und jeden Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör erfasst (vgl. BVerfGE 42, 243 ), ist von dem Beschwerdeführer im vorliegenden Fall, soweit ersichtlich, nicht ergriffen worden.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 987/03
    Dabei handelt es sich um nicht beschwerdefähige gerichtliche Entscheidungen (vgl. § 77 IRG i.V.m. § 304 Abs. 4 Satz 2 StPO), die der Endentscheidung - hier der Feststellung der Zulässigkeit der Auslieferung durch das Oberlandesgericht - vorausgegangen sind; solche Zwischenentscheidungen sind grundsätzlich jedenfalls dann nicht mit der Verfassungsbeschwerde anfechtbar, wenn hierin liegende Verfassungsverstöße noch mit der Endentscheidung gerügt werden können (vgl. BVerfGE 1, 9 ; 21, 139 ; 58, 1 ).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
  • OLG Hamm, 28.06.2007 - 2 Ws 174/07

    Pflichtverteidigerbeiordnung; Zeitpunkt; Ablehnung; Rechtsmittel; Voraussetzungen

    Mit der vorliegenden Entscheidung setzt sich der Senat auch nicht in Widerspruch zu seiner Entscheidung vom 3. Juli 2003 in 2 Ws 47/03 = NStZ-RR 2003, 338, die einen anders gelagerten und nicht mit dem vorliegenden Sachverhalt vergleichbaren Fall betraf (Antrag auf Zulassung der Nebenklage und Bestellung eines Beistands).
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