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   BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06   

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BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06 (https://dejure.org/2007,14967)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06 (https://dejure.org/2007,14967)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 (https://dejure.org/2007,14967)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der mündlichen Anordnung strafprozessualer Durchsuchungsmaßnahmen durch den zuständigen Richter in Eilfällen; Kriterien für die Annahme eines Gehörsverstoßes; Anforderungen an die Darlegung eigener Grundrechtsbetroffenheit für die Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § ... 92; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 100g; ; StPO § 100h; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1, 2; StPO § 102 § 105
    Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses in Eilfällen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Die Annahme, dass der Richter in Eilfällen eine strafprozessuale Durchsuchung ausnahmsweise mündlich anordnen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, S. 1060; vgl. auch Nack in: StPO Karlsruher Kommentar, 5. Aufl. 2003, Rz. 3 zu § 105 sowie Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Rz. 3 zu § 105), unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 21.10.1981 - 1 BvR 1024/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch selektive Befassung mit dem

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.12.2002 - 2 BvR 1845/00

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch unzureichende

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Der zeitnahe polizeiliche Vermerk reichte ausnahmsweise wegen der Evidenz des Falles zur Information des Gerichts aus (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Dezember 2002 - 2 BvR 1845/00 -, juris).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Die Annahme, dass der Richter in Eilfällen eine strafprozessuale Durchsuchung ausnahmsweise mündlich anordnen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, S. 1060; vgl. auch Nack in: StPO Karlsruher Kommentar, 5. Aufl. 2003, Rz. 3 zu § 105 sowie Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Rz. 3 zu § 105), unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
  • BGH, 13.01.2005 - 1 StR 531/04

    Kein Beweisverwertungsverbot bei richterlich angeordneter oder gestatteter

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Die Annahme, dass der Richter in Eilfällen eine strafprozessuale Durchsuchung ausnahmsweise mündlich anordnen kann (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, S. 1060; vgl. auch Nack in: StPO Karlsruher Kommentar, 5. Aufl. 2003, Rz. 3 zu § 105 sowie Meyer-Goßner, StPO, 50. Aufl. 2007, Rz. 3 zu § 105), unterliegt keinen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Ein Gehörsverstoß kann somit nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles deutlich ergibt, dass das Gericht ein tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 54, 86 ).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84

    Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, das Vorbringen eines Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 42, 364 ; 58, 353 ; 69, 141 ; stRspr).
  • BVerfG, 11.06.2010 - 2 BvR 1046/08

    Einfachrechtlicher Richtervorbehalt (Blutentnahme; Gefahr im Verzug;

    In Ausnahmefällen kann die Anordnung durch den Richter auch lediglich mündlich erfolgen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris).

    Eine detaillierte Dokumentation zu dieser Frage war auch entbehrlich, weil die Dringlichkeit der Maßnahme offenkundig war (vgl. BVerfGK 2, 310 ; 5, 74 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris): Es handelte sich um einen einfachen Sachverhalt, bei dem sich die tatsächlichen Anhaltspunkte für den Tatverdacht, der Ablauf der Maßnahmen und die Umstände, die den Eilfall begründeten, aus der Dokumentation ergeben.

  • LG Lüneburg, 07.12.2015 - 26 Qs 281/15

    Herleitung der Rechtswidrigkeit einer mündlichen richterlichen

    Grundsätzlich hat eine Durchsuchungsanordnung schriftlich zu erfolgen; in Eilfällen kann sie jedoch auch mündlich erlassen werden (M-G/S StPO, 57. Auflage, § 105 Rn. 3; KK-StPO, 7. Auflage, § 105 Rn. 3; BVerfG, 2 BvR 2267/06; BGH, NStZ 2005, 392).

    Darüber hinaus ist die mündliche Anordnung der Durchsuchung durch die Ermittlungsrichterin auch überhaupt nicht und durch die Ermittlungsbehörden - soweit dies ausnahmsweise ausreichend sein könnte (BVerfG, 2 BvR 2267/06; BGH, NStZ 2005, 392) - nur unzureichend dokumentiert.

  • VerfGH Sachsen, 28.05.2020 - 72-IV-19

    Erstreckung der Reichweite des Vorführungsbefehls auf Durchsuchungen von

    Verfassungsrechtlich unbedenklich ist, dass der zuständige Richter in Eilfällen allein aufgrund mündlich übermittelter Informationen entscheidet und die Durchsuchung auch ausnahmsweise mündlich anordnet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 - juris Rn. 4; Urteil vom 20. Februar 2001, BVerfGE 103, 142 [154]; zur entsprechenden fachgerichtlichen Rechtsprechung vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2005, NJW 2005, 1060; Bruns in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 8. Aufl., § 105 Rn. 3; Köhler in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 105 Rn. 3; Hauschild in: Münchener Kommentar zur StPO, 2014, § 105 Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2024 - 5 E 277/22
    vgl. Roth, in: Schenke/Graulich/Ruthig, Sicherheitsrecht des Bundes, 2. Aufl. 2019, § 4 VereinsG Rn. 21; Reichert/Schimke/Dauernheim, Handbuch Vereins- und Verbandsrecht, 14. Aufl. 2018, Kapitel 3, Abschnitt D, Rn. 173, 189; für das Strafprozessrecht vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06 -, juris, Rn. 4; ausdrücklich auch für die Zulässigkeit eines telefonischen Antrags vgl. BGH, Beschluss vom 13. Januar 2015 - 1 StR 531/04 -, NJW 2005, 1060, juris Rn. 14; Hauschild, in: Münchener Kommentar zur StPO, 2. Aufl. 2023, § 105 Rn. 15 m. w. N.; a. A. (indes ohne nähere Begründung) für die Pflicht zur elektronischen Einreichung eines Antrags auf Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nach dem AufenthG Nds. OVG, Beschluss vom 23. November 2022 - 13 ME 276/22 -, NVwZ 2023, 181, juris, Rn. 7.
  • BGH, 30.08.2022 - 5 StR 169/22

    Rüger der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung (Angriffsrichtung der Rüge;

    Auf diesen Vortrag durfte der Beschwerdeführer nicht verzichten, da er hinsichtlich der Beweise, die auf Grundlage der vom Ermittlungsrichter mündlich angeordneten Durchsuchung am 12. Dezember 2020 erlangt worden waren, kein Beweisverwertungsverbot behauptet (vgl. zur grundsätzlichen Zulässigkeit einer mündlichen richterlichen Anordnung BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06; BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 295).
  • LG Fulda, 15.02.2018 - 2 Qs 26/18

    Mündliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung nur im Ausnahmefall -

    Dieses Gebot der Dokumentation der Eilbedürftigkeit leitet das Bundesverfassungsgericht aus dem Grundsatz effektiven Rechtsschutzes ab, da nur bei entsprechender Dokumentation eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung möglich ist (BVerfG, Beschluss vom 23.07.2007 - 2 BvR 2267/06, zitiert nach Beck online).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2009 - 151-IV-08
    Eine fernmündliche Gestattung der Durchsuchung durch den Ermittlungsrichter genügt in Eilfällen den formellen Anforderungen an einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss nach § 105 Abs. 1 StPO; hierbei bestehen zur Ermöglichung eines wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes für die Strafverfolgungsbehörden Dokumentations- und Begründungspflichten (BVerfG, Beschluss vom 23. Juli 2007 - 2 BvR 2267/06).
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