Rechtsprechung
BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; § 32 BVerfGG; § 6a UStG; § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO
Einstweilige Anordnung; Bestimmtheitsgebot (Anwendung auf Blanketttatbestände; Auslegung von § 6a UStG; keine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung bei kollusiver Vortäuschung einer Lieferung an einen Zwischenhändler) - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Einstweilige Anordnung, die Vollstreckung von Freiheitsstrafen auszusetzen
- IWW
- Wolters Kluwer
Aussetzung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers - Verschaffung eines ungerechtfertigten Steuervorteils im Wege der Umgehung einer im Bestimmungsland einer ...
- Judicialis
UStG § 6a Abs. 1; ; UStG § 6a Abs. 3; ; AO § 370 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 2; ; BVerfGG § 32
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollstreckung von Freiheitsstrafen bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde im Wege einstweiliger Anordnung
- datenbank.nwb.de
Umsatzsteuerhinterziehung durch vorgetäuschte steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferungen mittels Scheingeschäften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
§ 370 AO und Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen (Prof. Dr. Andreas Ransiek; HRRS 10/2009, 421 ff.)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Europarecht - Steuerbefreiungen für innergemeinschaftliche Lieferungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Innergemeinschaftliche Lieferung
- Abnehmer
- Abnehmer ist ein Unternehmer und der Gegenstand wird Unternehmensvermögen
Verfahrensgang
- LG München II, 28.11.2007 - W 5 KLs 68 Js 11618/06
- BGH, 20.11.2008 - 1 StR 354/08
- BGH, 05.02.2009 - 1 StR 354/08
- BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 14.01.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 14.07.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 15.12.2010 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 10.06.2011 - 2 BvR 542/09
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 103, 41 ; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
Auszug aus BVerfG, 23.07.2009 - 2 BvR 542/09
Dies wäre ein erheblicher, irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf die Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2010 - C-285/09
R. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - …
Der erstgenannte Beschluss wurde vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten, das mit Entscheidung vom 23. Juli 2009 (Aktenzeichen 2 BvR 542/09) unter Hinweis darauf, dass eine Verletzung des Art. 103 Abs. 2 GG in diesem Fall nicht von vornherein ausgeschlossen werden könne, die Vollstreckung der verhängten Freiheitsstrafe bis zu seiner endgültigen Entscheidung ausgesetzt hat (Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen).