Rechtsprechung
BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 11/13 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 Nr 3a BVerfGG, § 23 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 96a BVerfGG, § 18 Abs 4 BWahlG, § 18 Abs 4a BWahlG
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a BWahlG) wegen Formmangels
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl bei Fehlen einer Unterschrift und Fehlen von Angaben zu den Vertretern oder Verantwortlichen des Beschwerdeführers
- rewis.io
Verwerfung einer Nichtanerkennungsbeschwerde (§ 18 Abs 4a BWahlG) wegen Formmangels
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BWG § 18 Abs. 2; BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung zur Bundestagswahl bei Fehlen einer Unterschrift und Fehlen von Angaben zu den Vertretern oder Verantwortlichen des Beschwerdeführers - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Bundesverfassungsgericht als Parteifachgericht
- juwiss.de (Entscheidungsbesprechung)
Das Bundesverfassungsgericht als Parteifachgericht
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.02.1963 - 1 BvR 610/62
Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Vollzug von Untersuchungshaft
Auszug aus BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvC 11/13
Es fehlt bereits an der Einhaltung der Schriftform im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG, weil aus der Beschwerde nicht hervorgeht, von wem sie erhoben wurde (BVerfGE 15, 288 ).