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   BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18   

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https://dejure.org/2019,28808
BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18 (https://dejure.org/2019,28808)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18 (https://dejure.org/2019,28808)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 (https://dejure.org/2019,28808)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 5 Abs 3 S 1 KSchG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Handhabung des § 5 KSchG zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage - vorliegend keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Handhabung des § 5 KSchG zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage - vorliegend keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nachträgliche Zulassung einer nicht fristgerecht erhobenen Kündigungsschutzklage von der Arbeitsgerichtsbarkeit wegen der längerfristigen Abwesenheit einer Person vom ständigen Wohnort

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Handhabung des § 5 KSchG zur nachträglichen Zulassung einer Kündigungsschutzklage - vorliegend keine Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren (Art 2 Abs 1 GG iVm ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 3138
  • NZA 2019, 1372
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip garantiert den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Danach darf den Prozessparteien der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

    Doch ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Rechtsschutz hier durch die Versagung der Zulassung der verspäteten Klage erschwert wird, weil es sich um eine längerfristige Ortsabwesenheit handelte und die Entscheidung sich damit auf einen Sachgrund stützt (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).

    c) Auch die Wertung, der Beschwerdeführer habe sich nicht auf die bisherige Praxis des Arbeitgebers verlassen dürfen, dass zeitgleich seine Prozessbevollmächtigten informiert würden, sowie die Annahme, dass es keine vertragliche Nebenpflicht gebe, ein Kündigungsschreiben äußerlich in einer Weise zu gestalten, die es als rechtlich relevante Handlung ausweist, liegen im Entscheidungsrahmen der Fachgerichte, die insoweit zu Lasten des Beschwerdeführers berücksichtigt haben, dass bereits jahrelange rechtliche Auseinandersetzungen mit der Arbeitgeberin vorangegangen waren, es sich also nicht um einen unabsehbaren "ersten Zugang" handelte (vgl. BVerfGE 41, 332 ).

  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1018/74

    Führerschein

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.1975 - 2 BvR 1099/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.02.2000 - 1 BvR 1363/99

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Überspannung der

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Die verfassungsrechtlichen Grundsätze für die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gelten auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (in diese Richtung bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 -, Rn. 19).
  • BVerfG, 02.04.1974 - 2 BvR 784/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Antrag auf Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.10.2012 - 2 BvR 2776/10

    Einspruch gegen einen Strafbefehl; Recht auf effektiven Rechtsschutz; Recht auf

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2019 - 1 BvR 2032/18
    Das gilt auch für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfGE 37, 100 ; 40, 88 ; 40, 182 ; 41, 332 ; auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, Rn. 17 m.w.N.).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Art. 2 Abs. 1 GG iVm. dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) garantiert den Parteien im Zivilprozess effektiven Rechtsschutz (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - Rn. 6; 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - zu II 2 a der Gründe) .

    Der Zugang zu den Gerichten darf nicht in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 22. Oktober 2004 - 1 BvR 894/04 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 a der Gründe) .

    Das gilt nicht nur für Entscheidungen über die Wiedereinsetzung nach Versäumung einer Frist (vgl. BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - aaO) , sondern auch im Verfahren über die nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage nach § 5 KSchG (so ausdrücklich BVerfG 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 - aaO; in diese Richtung bereits BVerfG 25. Februar 2000 - 1 BvR 1363/99 - zu B I 1 c der Gründe; zu § 5 Abs. 1 Satz 1 KSchG vgl. BAG 25. April 2018 - 2 AZR 493/17 - Rn. 23, BAGE 162, 317; zu § 5 Abs. 3 Satz 1 KSchG vgl. BAG 6. Oktober 2010 - 7 AZR 569/09 - Rn. 12, BAGE 136, 30; zu § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 29, BAGE 133, 149) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.12.2019 - 19 A 3700/18

    Obliegenheit des Asylbewerbers bezüglich der Empfangskontrolle von

    BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 -, BVerfGE 41, 332, juris, Rn. 10 f. (Bußgeldbescheid); Kammerbeschlüsse vom 18. Oktober 2012 - 2 BvR 2776/10 -, NJW 2013, 592, juris, Rn. 17 (Strafbefehl), und vom 7. August 2007 - 1 BvR 685/07 -, NJW 2007, 3486, juris, Rn. 19 (Ladung); , vgl. auch Kammerbeschluss vom 23. Juli 2019 - 1 BvR 2032/18 -, NZA 2019, 1372, juris, Rn. 10 (Kündigungsschutzklage); Czybulka/Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 60 Rn. 51.
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