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   BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21   

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https://dejure.org/2021,38628
BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21 (https://dejure.org/2021,38628)
BVerfG, Entscheidung vom 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21 (https://dejure.org/2021,38628)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Juli 2021 - 1 BvR 1653/21 (https://dejure.org/2021,38628)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verfassungsbeschwerde gegen eine einstweilige Verfügung nicht zur Entscheidung angenommen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 32 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig - einzelfallbezogener fachgerichtlicher

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig - einzelfallbezogener fachgerichtlicher error in procedendo nicht hinreichend ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig; einzelfallbezogener fachgerichtlicher error in procedendo nicht hinreichend; ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wegen Nichtvorliegens der Annahmevoraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verfassungsbeschwerde nur unter besonderen Voraussetzungen unmittelbar gegen lauterbarkeitsrechtliche einstweilige Verfügung sowie vor Erschöpfung des Rechtswegs zulässig - einzelfallbezogener fachgerichtlicher nicht hinreichend - hier: ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.09.2020 - 1 BvR 1617/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde betreffend ein äußerungsrechtliches

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Zwar kann die Darlegung eines besonderen Feststellungsinteresses ausnahmsweise entbehrlich sein, solange eine offenkundig prozessrechtswidrig erlassene einstweilige Verfügung noch fortwirkt, das darauf bezogene fachgerichtliche Widerspruchsverfahren zügig beschritten wurde und noch andauert sowie schwere, grundrechtlich erhebliche Nachteile des Beschwerdeführers im Sinne von § 32 Abs. 1, § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG geltend gemacht werden, die ein Einschreiten des Bundesverfassungsgerichts noch während des laufenden fachgerichtlichen Verfahrens gebieten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. September 2020 - 1 BvR 1617/20 -, Rn. 7).
  • BGH, 13.02.2003 - I ZB 23/02

    Kosten der Schutzschrift I

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Auch die unterbliebene Berücksichtigung der eingereichten Schutzschrift, die seitens des Gerichts mit einer gerichtsinternen Nichtvorlage im Einzelfall erklärt wurde, ist als solche ein Verfahrensfehler im Einzelfall des gemäß § 945a ZPO zur Kenntnisnahme der Schutzschrift verpflichteten Gerichts (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2003 - I ZB 23/02 -, NJW 2003, S. 1257 ).
  • BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84

    Erziehungsmaßregeln

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Jedenfalls hat die Beschwerdeführerin dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt, der gebietet, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um in dem jeweils sachnächsten Verfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Jedenfalls hat die Beschwerdeführerin dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt, der gebietet, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um in dem jeweils sachnächsten Verfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.09.2018 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden wegen Verletzung der prozessualen

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Dies geschah als solches im Einklang mit den aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ersichtlichen Maßgaben zur Gewährleistung der prozessualen Waffengleichheit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 24).
  • BVerfG, 22.01.2021 - 1 BvR 2793/20

    Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde gegen den Erlass einer

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Jedenfalls in lauterkeitsrechtlichen Fallkonstellationen ist die Kompensationsmöglichkeit nach § 945 ZPO aber regelmäßig möglich und ausreichend (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 2021 - 1 BvR 2793/20 -, Rn. 19).Ob vorliegend ausnahmsweise anderes gilt, namentlich mit Blick darauf, dass die Beschwerdeführerin hier ihr gesamtes Geschäftsmodell nicht mehr verfolgen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 22. Januar 2021 - 1 BvR 2793/20 -, Rn. 18), kann hier offenbleiben.
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Auszug aus BVerfG, 23.07.2021 - 1 BvR 1653/21
    Jedenfalls hat die Beschwerdeführerin dem Grundsatz der materiellen Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nicht genügt, der gebietet, dass ein Beschwerdeführer vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde alle zur Verfügung stehenden und zumutbaren prozessualen Möglichkeiten ergreift, um in dem jeweils sachnächsten Verfahren eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 74, 102 ; 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 24.05.2023 - 1 BvR 605/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen prozessuale

    Um der Einreichungsfiktion Genüge zu tun, müssen die Gerichte nach Antragseingang recherchieren, ob eine Schutzschrift im Register eingestellt ist, um zu gewährleisten, dass diese dem letztlich entscheidenden Gericht zur Kenntnis gelangt (vgl. BTDrucks 17/12634, S. 36; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 30. September 2018 - 1 BvR 2421/17 -, Rn. 34; - 1 BvR 1783/17 -, Rn. 22; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juli 2021 - 1 BvR 1653/21 -, Rn. 3).
  • BVerfG, 18.09.2023 - 1 BvR 1728/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche Eilentscheidung wegen fehlender

    Anders als etwa im Fall einer untersagten Presseveröffentlichung dürfte diese Kompensationsmöglichkeit in lauterkeitsrechtlichen Fällen regelmäßig in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2020 - 1 BvR 1379/20 -, Rn. 25; vom 22. Januar 2021 - 1 BvR 2793/20 -, Rn. 18 f.; vom 23. Juli 2021 - 1 BvR 1653/21 -, Rn. 4; vom 24. März 2022 - 1 BvR 375/21 -, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 28.09.2023 - 1 BvR 1740/23

    Verfassungsbeschwerde gegen wettbewerbsrechtliche einstweilige Verfügung

    Anders als etwa im Fall einer untersagten Presseveröffentlichung dürfte diese Kompensationsmöglichkeit in lauterkeitsrechtlichen Fällen regelmäßig in Betracht kommen (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Juli 2020 - 1 BvR 1379/20 -, Rn. 25; vom 22. Januar 2021 - 1 BvR 2793/20 -, Rn. 18 f.; vom 23. Juli 2021 - 1 BvR 1653/21 -, Rn. 4; vom 24. März 2022 - 1 BvR 375/21 -, Rn. 13 ff.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. September 2023 - 1 BvR 1728/23 -, Rn. 25).
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