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   BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10   

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https://dejure.org/2010,3029
BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10 (https://dejure.org/2010,3029)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10 (https://dejure.org/2010,3029)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 (https://dejure.org/2010,3029)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt gewerblichen Erbenermittler nicht in Berufsausübungsfreiheit - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und verhältnismäßig

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, §§ 2353 ff BGB, § 2353 BGB, § 2365 BGB
    Nichtannahmebeschluss: Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt gewerblichen Erbenermittler nicht in Berufsausübungsfreiheit - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und verhältnismäßig

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Befugnis zur Vertretung von Beteiligten in einem Erbscheinsverfahren durch gewerbliche Erbenermittler

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt gewerblichen Erbenermittler nicht in Berufsausübungsfreiheit - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und verhältnismäßig

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt gewerblichen Erbenermittler nicht in Berufsausübungsfreiheit - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und verhältnismäßig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis zur Vertretung von Beteiligten in einem Erbscheinsverfahren durch gewerbliche Erbenermittler

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erbenermittler

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erbenermittler sind in Erbscheinsverfahren ausgeschlossen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 504
  • NJW 2010, 3291
  • FGPrax 2010, 293
  • FamRZ 2010, 1797
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 724/81
    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber den Anwaltsvorbehalt zum Schutz des Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege für geeignet, erforderlich und angemessen halten durfte (vgl. BVerfGE 10, 185 ; 75, 246 ; 97, 12 ).

    Darüber hinaus sind Erbenermittler, anders als Rechtsanwälte, nicht standesrechtlich gebunden und stehen nicht unter einer vergleichbaren Aufsicht (vgl. dazu BVerfGE 75, 246 ).

  • BVerfG, 17.11.1959 - 1 BvL 80/53

    Verfassungsmäßigkeit des § § 157 Abs. 3 S. 2 ZPO

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber den Anwaltsvorbehalt zum Schutz des Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege für geeignet, erforderlich und angemessen halten durfte (vgl. BVerfGE 10, 185 ; 75, 246 ; 97, 12 ).

    Wenn er daneben den Beteiligten erlaubt, selbst tätig zu werden, ist dies von der verfassungsrechtlich unbedenklichen (vgl. BVerfGE 10, 185 ) Erwägung getragen, ihnen eine einfache und kostengünstige Erledigung des Verfahrens zu ermöglichen (vgl. BTDrucks 16/3655, S. 34 ).

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber den Anwaltsvorbehalt zum Schutz des Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege für geeignet, erforderlich und angemessen halten durfte (vgl. BVerfGE 10, 185 ; 75, 246 ; 97, 12 ).
  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Zwar ist es im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu berücksichtigen, wenn der Gesetzgeber im Rahmen seines Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraums die von ihm verfolgten Zwecke selbst relativiert (vgl. BVerfGE 121, 317 ).
  • VG Münster, 09.06.2010 - 9 K 2508/09

    Erbenermittler Gewerbeeigenschaft

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Diese pauschale, in keiner Weise konkretisierte Behauptung vermag nicht die gegenläufige Einschätzung des Gesetzgebers in Frage zu stellen, zumal keineswegs sichergestellt ist, dass ein Erbenermittler über eine auch nur in Ansätzen genügende juristische Ausbildung verfügt (vgl. beispielsweise VG Münster, Urteil vom 9. Juni 2010 - 9 K 2508/09 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.1997 - 1 BvR 1864/94

    DDR-Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1632/10
    Damit verfolgte er Gemeinwohlziele, die auf vernünftigen Erwägungen beruhen und daher die Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit grundsätzlich zu legitimieren vermögen (zum Maßstab vgl. BVerfGE 95, 193 m.w.N.).
  • BVerwG, 20.01.2016 - 10 C 17.14

    Abgabenangelegenheiten; Abgabenbegriff; Beitragsstreitigkeiten; Bevollmächtigung;

    Die Einschränkung der im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vertretungsbefugten Personen dient - wie vergleichbare Regelungen in anderen Prozessordnungen - einerseits der Sicherstellung einer sachgerechten Vertretung der Parteien im gerichtlichen Verfahren und andererseits der Ordnung des Prozesses (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2011 - I ZR 122/09 - NJW 2011, 929 Rn. 23 zu § 79 Abs. 2 ZPO; BT-Drs. 16/3655 S. 34; BVerfG, Beschluss vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 - NJW 2010, 3291 Rn. 12 zu § 10 Abs. 2 und 3 FamFG).

    Vor allem war für den vom Gesetzgeber gewollten Schutz des Verbrauchers bei der Ausgestaltung der Prozessvertretungsregelungen die Erwägung leitend, dass die Befähigung zum forensischen Auftreten und zum sach- und interessengerechten Prozessvortrag gegeben sein muss (BT-Drs. 16/3655 S. 33; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 - NJW 2010, 3291 Rn. 13).

  • OLG Braunschweig, 17.12.2021 - 3 W 48/21

    Beschwerde gegen die Feststellung einer Fiskuserbschaft; Funktionell zuständiger

    Ein gewerblicher Erbenermittler ist nach § 10 Abs. 2 und 3 FamFG von der Vertretung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und damit auch im Erbscheinsverfahren ausgeschlossen, soweit er nicht eine der dort genannten Voraussetzungen erfüllt (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 -, NJW 2010, S. 3291).
  • BVerfG, 20.04.2011 - 1 BvR 624/11

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Anwaltsvorbehalt für

    Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber den Anwaltsvorbehalt zum Schutz des Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege für geeignet, erforderlich und angemessen halten durfte (vgl. BVerfGE 10, 185 ; 75, 246 ; 97, 12 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 -, NJW 2010, S. 3291).
  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2930/10

    Zum Schutz der Tätigkeit eines Rechtsbeistandes durch die Berufsausübungsfreiheit

    Vor allen Dingen setzt er sich nicht damit auseinander, dass § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RDGEG eine Übergangsvorschrift darstellt, die den bisherigen Erlaubnisinhabern lediglich aus Gründen des Bestandsschutzes den Rechtsstatus sichern soll, den sie bei der Änderung des Vertretungsrechts innehatten (vgl. BTDrucks 16/3655, S. 79; zur Vertretungsbeschränkung vgl. auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1632/10 -, NJW 2010, S. 3291).
  • AG Meldorf, 09.11.2010 - 43 VI 82/10

    Befugnis eines Inkassounternehmens zur Beantragung eines Erbscheins für einen

    Als Inkassounternehmen ist sie zur Vertretung ihrer Kunden vor dem Nachlassgericht nicht befugt (Umkehrschluss zu § 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO; vgl. auch BVerfG, 1 BvR 1632/10 vom 23.08.2010).
  • BSG, 23.07.2013 - B 13 R 443/12 B
    Das BVerfG hat wiederholt entschieden, dass der Gesetzgeber für bestimmte Verfahren einen Anwaltsvorbehalt zum Schutz der Rechtsuchenden sowie im Interesse einer geordneten Rechtspflege für geeignet, erforderlich und angemessen halten durfte (vgl BVerfGE 10, 185, 197; 75, 246, 264 ff; 97, 12, 26 f; Kammerbeschlüsse vom 23.8.2010, NJW 2010, 3291; vom 20.4.2011, WM 2011, 989).
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