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   BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10   

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https://dejure.org/2010,3469
BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10 (https://dejure.org/2010,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10 (https://dejure.org/2010,3469)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 (https://dejure.org/2010,3469)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 3 Abs 1 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung von Ärztehonoraren nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (juris: EBM-Ä) infolge der sog "Laborreform"

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit ärztlicher Honorarkürzungen aufgrund einer Abstaffelung im Zuge eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs; Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung von Ärztehonoraren nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (juris: EBM-Ä) infolge der sog "Laborreform"

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde bzgl der Abstaffelung von Ärztehonoraren nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (juris: EBM-Ä) infolge der sog "Laborreform"

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit ärztlicher Honorarkürzungen aufgrund einer Abstaffelung im Zuge eines einheitlichen Bewertungsmaßstabs; Anforderungen an die Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Beschwerde gegen Labor-Abstaffelung gescheitert

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2011, 424
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 528/04

    Keine Verletzung von Grundrechten oder grundrechtsgleichen Rechten durch Kürzung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Abgesehen davon, dass diese Überlegungen der Kassenärztlichen Vereinigung nicht ohne weiteres mit den Gründen des Bewertungsausschusses für den Erlass der Bestimmung gleichgesetzt werden können, wird insoweit schon verkannt, dass es für die Verfassungsmäßigkeit des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes letztlich nur darauf ankommt, ob der angegriffenen Regelung objektiv hinreichende Erwägungen zugrunde liegen (vgl. BVerfGK 4, 131 ).

    Zudem setzen sich die Beschwerdeführer nicht mit dem Umstand auseinander, dass dem Bewertungsausschuss als Normgeber ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Regelung von Sachverhalten zukommt (BVerfGK 4, 131 ).

  • BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG obliegt es einem Beschwerdeführer aber, sich mit naheliegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen zwei Vergleichsgruppen auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris).
  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Um eine Versagung effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfGE 40, 272 ; 67, 43 ; 96, 27 ) darlegen zu können, hätten sich die Beschwerdeführer daher mit den Ausführungen des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts, die den Beschluss des Bewertungsausschusses inhaltlich überprüft haben, auseinandersetzen müssen.
  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Werden gerichtliche Entscheidungen angegriffen, so muss sich der Beschwerdeführer auch mit deren Gründen auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 85, 36 ; 101, 331 ; 105, 252 <264).
  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvR 1957/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen den

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot aus Art. 3 Abs. 1 GG obliegt es einem Beschwerdeführer aber, sich mit naheliegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen zwei Vergleichsgruppen auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Um eine Versagung effektiven Rechtsschutzes (vgl. dazu BVerfGE 40, 272 ; 67, 43 ; 96, 27 ) darlegen zu können, hätten sich die Beschwerdeführer daher mit den Ausführungen des Sozialgerichts und des Landessozialgerichts, die den Beschluss des Bewertungsausschusses inhaltlich überprüft haben, auseinandersetzen müssen.
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Er ist des Weiteren verpflichtet, das angeblich verletzte Grundrecht oder grundrechtsgleiche Recht zu bezeichnen und substantiiert darzutun, inwieweit durch die angegriffene Maßnahme das bezeichnete Recht verletzt sein soll (vgl. BVerfGE 81, 208 ; 99, 84 ).
  • BSG, 23.05.2007 - B 6 KA 2/06 R

    Bewertungsausschuss - Begrenzung des 24-prozentigen Aufschlags auf

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Das Bundessozialgericht hat sich in der angegriffenen Entscheidung - unter Verweis auf sein Urteil vom 23. Mai 2007 (B 6 KA 2/06 R - juris, Rn. 30) - ausführlich mit den diesbezüglichen Einwänden der Beschwerdeführer auseinandergesetzt.
  • BSG, 11.10.2006 - B 6 KA 46/05 R

    Laborärzte - keine Verletzung in ihren Rechten durch Neuregelung der Vergütung

    Auszug aus BVerfG, 23.08.2010 - 1 BvR 1141/10
    Bei der Einordnung und Bewertung der Vorschrift ist vielmehr zu berücksichtigen, dass durch die Reform insgesamt im Wesentlichen kleinere, nur regional tätige Laborpraxen mit einer gegenüber Großlaboren ungünstigeren Kostenstruktur belastet wurden (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 11. Oktober 2006 - B 6 KA 46/05 R -, juris, Rn. 40).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

  • BVerfG, 07.10.2003 - 1 BvR 1712/01

    Exklusivlizenz

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

  • BVerfG, 22.10.1991 - 1 BvR 393/85

    Zulassung zum Studium

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 18.05.2016 - 1 BvR 2217/11

    Verfassungsbeschwerden gegen die geänderte Bewertung der

    Außerdem muss er sich mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung zwischen den Vergleichsgruppen auseinandersetzen (vgl. BVerfGK 18, 328 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2013 - 1 BvR 2402/12 u.a. - juris, Rn. 35).
  • BVerfG, 08.05.2012 - 1 BvR 1065/03

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Dabei ist auch auf nahe liegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Januar 2011 - 1 BvR 3222/09 -, juris, Rn. 19).
  • BVerfG, 27.01.2011 - 1 BvR 3222/09

    Verfassungsbeschwerde gegen die Neufassung des Bauforderungssicherungsgesetzes

    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot obliegt es ihm, darzulegen, zwischen welchen konkreten Vergleichsgruppen eine Ungleichbehandlung bestehen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 10. März 2008 - 1 BvR 1243/04 -, juris, Rn. 6), und sich mit nahe liegenden Gründen für die Differenzierung auseinanderzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, juris, Rn. 15).
  • LSG Hessen, 09.03.2011 - L 4 KA 14/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Honorarvertrag für 2009 - Schiedsspruch des

    Dem BA und dem EBA ist als Normgeber wegen seines gesetzlichen Auftrags zur Konkretisierung der Grundlagen der vertragsärztlichen Honorarverteilung, der auch den Auftrag zu einer sinnvollen Steuerung des Leistungsgeschehens in der vertragsärztlichen Versorgung umfasst, ein weiter Gestaltungsspielraum zuzugestehen (vgl. auch BVerfG, 22. Oktober 2004, 1 BvR 528/04, BVerfGE 4, 131 ; Beschluss vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10 zit. nach juris).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen einschlägigen Entscheidungen (vgl. etwa BVerfGE 33, 125 ; 171 ; BVerfG Beschluss vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10) ausdrücklich zwischen Beschränkungen der Berufswahl und Berufsausübung differenziert und nur für Regelungen im erstgenannten - hier nicht einschlägigen - Bereich besonders strenge Maßstäbe angelegt.

  • BSG, 08.12.2010 - B 6 KA 33/09 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Laborpraxis - Rechtmäßigkeit des Kostenaufschlags

    Dass diese Bewertung des Senates verfassungsrechtlich unbedenklich ist, hat das BVerfG im (Kammer-) Beschluss vom 23.8.2010 - 1 BvR 1141/10 - auf Verfassungsbeschwerde gegen den Senatsbeschluss vom 3.2.2010 bestätigt.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Organisationsnormen im LHG (

    Dabei ist auch auf naheliegende Gründe für und gegen die angegriffene Differenzierung einzugehen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23.8.2010 - 1 BvR 1141/10 -, Juris Rn. 15; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9.12.2009 - 2 BvR 1957/08 -, Juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2015 - 13 A 1445/14

    Nach dem 30. Juni 2009 geborene Pferde müssen mit einem Transponder

    vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. August 2010 - 1 BvR 1141/10 -, NZS 2011, 424 ff. = juris Rn. 7 m. w. N.; allgemein BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 -, bverfGE 116, 24 ff. = juris Rn. 85.
  • BSG, 07.10.2020 - B 14 AS 418/19 B

    Ersatzanspruch bei sozialwidrigem Verhalten; Grundsatzrüge im

    Bei Rügen eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot erfordert das ua eine Auseinandersetzung mit naheliegenden Gründen für die als Gleichheitsverstoß gerügte Differenzierung (vgl zur schlüssigen Darlegung eines Verstoßes gegen das allgemeine Gleichheitsgebot BVerfG vom 23.8.2010 - 1 BvR 1141/10 -SozR 4-2500 § 87 Nr. 23 RdNr 15 mwN ).
  • LSG Hessen, 18.12.2015 - L 4 KA 26/12

    Honoraranspruch eines medizinischen Versorgungszentrums

    Der Normgeber ist dabei im Sinne zulässiger Mischkalkulation weitgehend frei, welches Gewicht er betriebswirtschaftlichen Erwägungen beimisst, weil diese nur einen Aspekt neben anderen Gesichtspunkten darstellen (vgl. BSG, Beschluss vom 3. Februar 2010, B 6 KA 8/09 B, Juris Rn. 13 und nachgehend BVerfG, 1. Senat 2. Kammer vom 23. August 2010, 1 BvR 1141/10, Nichtannahmebeschluss; BSG, Urteil vom 23. Mai 2007, B 6 KA 2/06 R zur Zulässigkeit einer Grenzziehung für die Gewährung eines Kostenaufschlags bei laborärztlichen Leistungen, Juris Rn. 24 ff.).
  • SG Düsseldorf, 12.02.2014 - S 14 KA 434/10

    Rechtmäßigkeit des Abrechnungsbescheides eines zur vertragsärztlichen Versorgung

    Dieses sieht es als hinreichende objektive und willkürfreie Erwägung im Sinne der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 23.08.2010, Az.: 1 BvR 1141/10) und des Bundessozialgerichts (Urteil vom 11.10.2006, Az.: B 6 KA 46/05 R) für die Neufassung der Nr. 40100 EBM an, die sie im Übrigen für ein hinreichend geeignetes Mittel hält.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2022 - 1 VB 33/18

    Verfassungsbeschwerde von Professoren gegen das Landeswahlrecht zu

  • BSG, 01.02.2022 - B 3 KR 39/21 B

    Anspruch auf höheres Krankengeld; Grundsatzrüge im

  • VG Göttingen, 28.08.2013 - 1 A 116/12

    Fortbildungsordnung; Fortbildungspflicht; Fortbildungspunkte;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2023 - 2 K 488/18

    Rechtmäßigkeit des § 6 Abs. 3 Kategorie D Abs. 1 Satz 2 der Fortbildungsordnung

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