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   BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98   

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BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98 (https://dejure.org/1998,3869)
BVerfG, Entscheidung vom 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98 (https://dejure.org/1998,3869)
BVerfG, Entscheidung vom 23. September 1998 - 2 BvR 1452/98 (https://dejure.org/1998,3869)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 12
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Sie wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil die Voraussetzungen des § 93a Abs. 2 BVerfGG hierfür nicht vorliegen (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Damit ist deutlich abzusehen, daß der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 25.04.1994 - 2 BvR 2002/93

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Eine Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch die Abweisung der Klage in der qualifizierten Form "offensichtlicher Unbegründetheit" ist - unbeschadet der Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 und 18) vom 28. Juni 1993 (BGBl I S. 1002) - anhand der in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1983 und 11. Dezember 1985 genannten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ) zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - ).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Soweit das Verwaltungsgericht in seinem angegriffenen Urteil auf die Gründe seines Beschlusses vom 20. Februar 1998 - 2 G 50116/98.A(V) - verwiesen hat, würde dies für sich allein den verfassungsmäßigen Anforderungen nicht genügen, denn der für die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes geltende Maßstab des Bestehens "ernstlicher Zweifel" legt geringere Anforderungen zugrunde (vgl. BVerfGE 94, 166 ).
  • BVerfG, 12.07.1983 - 1 BvR 1470/82

    Offensichtlichkeitsentscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Eine Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch die Abweisung der Klage in der qualifizierten Form "offensichtlicher Unbegründetheit" ist - unbeschadet der Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 und 18) vom 28. Juni 1993 (BGBl I S. 1002) - anhand der in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1983 und 11. Dezember 1985 genannten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ) zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - ).
  • BVerfG, 07.11.1996 - 2 BvR 1318/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Abweisung einer Asylklage als

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Eine Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch die Abweisung der Klage in der qualifizierten Form "offensichtlicher Unbegründetheit" ist - unbeschadet der Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 und 18) vom 28. Juni 1993 (BGBl I S. 1002) - anhand der in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1983 und 11. Dezember 1985 genannten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ) zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - ).
  • BVerfG, 11.12.1985 - 2 BvR 361/83

    Asylrecht - Afghanistan - Klageabweisung - Einziehung zum Wehrdienst - Politische

    Auszug aus BVerfG, 23.09.1998 - 2 BvR 1452/98
    Eine Verletzung in verfassungsmäßigen Rechten aus Art. 16a Abs. 1 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG durch die Abweisung der Klage in der qualifizierten Form "offensichtlicher Unbegründetheit" ist - unbeschadet der Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 16 und 18) vom 28. Juni 1993 (BGBl I S. 1002) - anhand der in den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juli 1983 und 11. Dezember 1985 genannten Maßstäbe (vgl. BVerfGE 65, 76 ; 71, 276 ) zu prüfen (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschlüsse der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 1994 - 2 BvR 2002/93 - und vom 7. November 1996 - 2 BvR 1318/95 - ).
  • VG Freiburg, 09.09.2003 - A 1 K 11256/03

    Bestätigung der Asylablehnung - Begründung des Gerichts

    Es kommt nicht auf den (subjektiven, nicht messbaren) inneren Zustand, sondern auf das (objektive) Gewicht der Faktoren an, die Anlass zum Zweifeln geben (BVerfG, Urt. v. 16.05.1996 < 2 BvR 1516/93>, BVerfGE 94, 166 = NVwZ 1996, 678; Kammerbeschl. v. 23.09.1998 <2 BvR 1452/98>, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, 12).
  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30558

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Freiburg, 11.08.2003 - A 1 K 10680/03

    Kein vorläufiges Bleiberecht wegen Homosexualität oder Wehrdienstentziehung des

    Es kommt nicht auf den (subjektiven, nicht messbaren) inneren Zustand, sondern auf das (objektive) Gewicht der Faktoren an, die Anlass zum Zweifeln geben (BVerfG, Urt. v. 16.05.1996 < 2 BvR 1516/93>, BVerfGE 94, 166 = NVwZ 1996, 678; Kammerbeschl. v. 23.09.1998 <2 BvR 1452/98>, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, 12).
  • VG Freiburg, 07.05.2001 - A 1 K 10311/01
    Es kommt nicht auf den (subjektiven, nicht messbaren) inneren Zustand, sondern auf das (objektive) Gewicht der Faktoren an, die Anlass zum Zweifeln geben (BVerfG, Urt. v. 16.05.1996 < 2 BvR 1516/93>, BVerfGE 94, 166 = NVwZ 1996, 678; Kammerbeschl. v. 23.09.1998 <2 BvR 1452/98>, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, 12).
  • VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30140

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30577

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 11.08.2011 - Au 6 K 11.30215

    Türkischer Asylbewerber; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; keine

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber die Flüchtlingseigenschaft nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht zusteht, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 13.01.2011 - Au 6 K 10.30547

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 13.01.2011 - Au 6 K 10.30566

    Asylbewerber aus Serbien

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen die ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30085

    Asylbewerberin aus dem Kosovo; Kosovarische und voraussichtlich auch serbische

    Ergibt die gerichtliche Prüfung, dass einem Asylbewerber eine Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG nicht zusteht und auch Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 1 AufenthG nicht vorliegen, so kann das Gericht eine gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamtes gerichtete Klage mit der gesetzlichen Folge des § 78 Abs. 1 Satz 1 Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) dann als offensichtlich unbegründet abweisen, wenn nach Erforschung des Sachverhalts kein vernünftiger Zweifel an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen besteht und sich bei einem solchen Sachverhalt die Abweisung der Klage nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung geradezu aufdrängt (BVerfG vom 23.9.1998 2 BvR 1452/98, NVwZ 1999, Beilage Nr. 2, S. 10 unter Verweis auf BVerfG vom 12.7.1983 1 BvR 1470/82, BVerfGE 65, S. 76 ff.).
  • VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30624

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

  • VG Augsburg, 12.01.2011 - Au 6 K 10.30562

    Asylbewerber aus Serbien, serbische und voraussichtlich auch kosovarische

  • VG Augsburg, 20.02.2008 - Au 6 K 07.30305

    Asylbewerber albanischer Volkszugehörigkeit aus dem Kosovo; offensichtlich

  • VG Augsburg, 15.05.2012 - Au 6 K 12.30009

    Türkischer Asylbewerber; Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; Keine

  • VG Ansbach, 20.10.2011 - AN 14 K 11.30172

    Angehörige der Volksgruppe der Roma; keine Gruppenverfolgung

  • VG Augsburg, 10.08.2011 - Au 6 K 11.30004

    Asylbewerber aus Israel; offensichtlich unbegründeter Asylantrag; kein

  • VG Augsburg, 15.02.2011 - Au 6 K 10.30342

    Asylbewerber aus dem Kosovo; Ablehnung des Asylantrags als offensichtlich

  • VG Augsburg, 14.01.2011 - Au 6 K 10.30549

    Asylbewerberinnen aus Serbien, serbische und kosovarische Staatsangehöriger der

  • VG Augsburg, 14.12.2010 - Au 6 K 10.30419

    Türkischer Staatsangehöriger kurdischer Volkszugehörigkeit; Asylantrag;

  • VG Ansbach, 22.05.2014 - AN 2 K 13.30831
  • VG Augsburg, 14.06.2011 - Au 6 K 11.30095

    Ashkali- bzw. Roma-Kind aus dem Kosovo

  • VG Augsburg, 17.08.2011 - Au 6 K 11.30123

    Asylbewerber aus Jordanien; angebliche religiöse Verfolgung; Beweiserhebung des

  • VG Augsburg, 15.03.2011 - Au 6 K 10.30688

    Asylbewerber aus der Türkei

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