Rechtsprechung
BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde betreffend die Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten Anbietens einer Audiodatei im Internet erfolglos
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 93a Abs 1 S 1 BVerfGG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 94 Abs 1 S 1 UrhG, § 543 Abs 2 S 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der ... - Wolters Kluwer
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten Anbietens einer Audiodatei im Internet im Wege der Verfassungsbeschwerde
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss: Nichtzulassung der zivilprozessualen Revision trotz Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage verletzt Art 101 Abs 1 S 2 GG - Annahme der Verfassungsbeschwerde jedoch nicht geboten, da klärungsbedürftige Frage mittlerweile höchstrichterlich iS der ...
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten Anbietens einer Audiodatei im Internet im Wege der Verfassungsbeschwerde
- rechtsportal.de
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; BVerfGG § 93 Abs. 1
Verfassungsgerichtliche Überprüfung der Schadensersatzpflicht wegen des unbefugten Anbietens einer Audiodatei im Internet im Wege der Verfassungsbeschwerde - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die nicht zugelassene Revision - und das Willkürverbot
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sofern-Sofern-Rechtsprechung
Sonstiges
- waldorf-frommer.de (Auszüge und Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Sofern-Sofern-Rechtsprechung bestätigt - hohe Anforderungen an Sachvortrag des Anschlussinhabers
Verfahrensgang
- LG München I, 23.09.2015 - 21 S 23706/14
- LG München I, 30.09.2015 - 21 S 23706/14
- BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (34)
- BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12
BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger …
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Eine sonst grundsätzlich bestehende tatsächliche Vermutung sei dann nicht begründet, wenn zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung auch andere Personen einen Anschluss hätten nutzen können, entweder weil er nicht hinreichend gesichert oder - wie hier - bewusst anderen Personen zur Nutzung überlassen worden sei (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76 ).b) Die Beschwerdeführerin sei jedoch ihrer - unabhängig vom Eingreifen einer tatsächlichen Vermutung bestehenden - sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76 ).
In diesem Umfang sei er im Rahmen des Zumutbaren auch zu Nachforschungen verpflichtet (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76 ).
Vielmehr bedürfe es weiteren Vortrags dazu, warum die Personen auch als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kämen (unter Verweis auf die Formulierung des BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76 "und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen").
a) Das Landgericht München I habe sich in der Sache im Wesentlichen auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2014 (- I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76) berufen.
- BGH, 11.06.2015 - I ZR 75/14
Urheberrechtsverletzung durch Beteiligung an einer Internet-Musiktauschbörse: …
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
c) Der Bundesgerichtshof hat in seiner - zum Zeitpunkt des angegriffenen Urteils noch nicht veröffentlichten - Entscheidung vom 11. Juni 2015 dem Einwand des dortigen Anschlussinhabers, dass in den Fällen, in denen der Internetanschluss von mehreren Personen im Haushalt genutzt werde, kein Raum für eine tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers bestehe, ausdrücklich eine Absage erteilt und dabei klargestellt, dass es nicht auf die Nutzungsmöglichkeit von Familienangehörigen im Allgemeinen, sondern konkret auf die Situation zum Verletzungszeitpunkt ankomme (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, MMR 2016, S. 131 ).Er hat zudem ausdrücklich festgestellt, dass es im Rahmen der sekundären Darlegungslast nicht ausreichend sei, dass der Anschlussinhaber nur die eigene Täterschaft in Abrede stelle und pauschal die bloß theoretische Möglichkeit des Zugriffs von in seinem Haushalt lebenden Dritten auf seinen Internetanschluss behaupte (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, MMR 2016, S. 131 ).
Hierzu hätte es Darlegungen zum konkreten Nutzungsverhalten ihrer Familienmitglieder zum Tatzeitpunkt oder zum Vorhandensein von Filesharing-Software auf dem Computer beziehungsweise zu auffindbaren Spuren des Hörbuchs auf dem Computer bedurft (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 2015 - I ZR 75/14 -, MMR 2016, S. 131 ).
- BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86
Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem …
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landgericht München I wendet und insoweit eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beziehungsweise Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG rügt, wurde sie innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG eingelegt und in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 81, 208 ).Insoweit hat die Beschwerdeführerin innerhalb der gemäß § 93 Abs. 1 Satz 1, Satz 2 BVerfGG bis 23. November 2015 laufenden Frist das angeblich verletzte verfassungsbeschwerdefähige Recht, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beziehungsweise Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG, bezeichnet (vgl. BVerfGE 5, 1 ; 81, 208 ) und den Vorgang, aus dem seine Verletzung herrühren soll, die Nichtzulassung der Revision in der Entscheidung des Landgerichts München I vom 30. September 2015, substantiiert dargelegt (vgl. BVerfGE 9, 109 ; 81, 208 ).
Unzulässig ist es jedoch, nach Ablauf der Beschwerdefrist einen neuen Sachverhalt zum Gegenstand der Verfassungsbeschwerde zu machen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr); Gleiches gilt für die Einführung eines neuen einfachrechtlichen Gesichtspunktes (BVerfGE 81, 208 ).
- BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01
Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften allein nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).Der Umfang der sekundären Darlegungslast des Anschlussinhabers war zu diesem Zeitpunkt vielmehr offenkundig grundsätzlich klärungsbedürftig (vgl. einerseits LG Braunschweig…, Urteil vom 1. Juli 2015 - 9 S 433/14, 9 S 433/14 -, juris, Rn. 38; AG Bielefeld…, Urteil vom 6. März 2014 - 42 C 368/13 -, juris, Rn. 12 f.; AG Koblenz…, Urteil vom 18. Juni 2014 - 161 C 145/14 -, juris, Rn. 20; LG Hannover…, Urteil vom 15. August 2014 - 18 S 13/14 -, juris, Rn. 6 ff.; AG Charlottenburg…, Urteil vom 30. September 2014 - 225 C 112/14 -, juris, Rn. 14 f.; LG Frankenthal…, Urteil vom 30. September 2014 - 6 O 518/13 -, juris, Rn. 28 f.; AG Düsseldorf…, Urteil vom 25. November 2014 - 57 C 1312/14 -, juris, Rn. 14; LG Potsdam…, Urteil vom 8. Januar 2015 - 2 O 252/14 -, juris, Rn. 27 ff.; OLG Hamburg…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 5 W 47/13 -, juris, Rn. 9 f.; vgl. andererseits LG München I…, Urteil vom 9. Juli 2014 - 21 S 26548/13 -, juris, Rn. 15; LG München I…, Urteil vom 5. September 2014 - 21 S 24208/13 -, juris, Rn. 30 f.; AG Düsseldorf…, Urteil vom 24. Juli 2014 - 57 C 15659/13 -, juris, Rn. 23) und klärungsfähig (vgl. zur Eröffnung des Schutzbereichs von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfGK 2, 202 ; 19, 364 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Juni 2012 - 2 BvR 1013/11 -, juris, Rn. 40;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, juris, Rn. 22).
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83
Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
aa) Wird in einer Entscheidung entgegen den gesetzlichen Anforderungen die Revision nicht zugelassen, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ).Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften allein nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
aa) Wird in einer Entscheidung entgegen den gesetzlichen Anforderungen die Revision nicht zugelassen, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (vgl. BVerfGE 42, 237 ; 67, 90 ; 87, 282 ).Hierfür genügt die fehlerhafte Handhabung der maßgeblichen Zulassungsvorschriften allein nicht (vgl. BVerfGE 67, 90 ; 87, 282 ; BVerfGK 2, 202 ).
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Insbesondere entsteht ihr durch die Versagung einer Entscheidung zur Sache kein besonders schwerer Nachteil (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG; vgl. auch BVerfGE 90, 22 ). - BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08
Sommer unseres Lebens
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
b) Die Beschwerdeführerin sei jedoch ihrer - unabhängig vom Eingreifen einer tatsächlichen Vermutung bestehenden - sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen (unter Verweis auf BGH, Urteil vom 12. Mai 2010 - I ZR 121/08 -, BGHZ 185, 330 ; BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 -, BGHZ 200, 76 ). - BVerfG, 11.04.1967 - 2 BvC 5/67
Zulässigkeitsanforderungen an eine Wahlprüfungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
a) Soweit sich die Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Landgericht München I wendet und insoweit eine Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG beziehungsweise Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG rügt, wurde sie innerhalb der Frist des § 93 Abs. 1 BVerfGG eingelegt und in einer § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1, § 92 BVerfGG genügenden Weise begründet (vgl. BVerfGE 21, 359 ; 81, 208 ). - BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 2295/95
Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung - Versorgungsbezüge - Ruhestandsbeamter - …
Auszug aus BVerfG, 23.09.2016 - 2 BvR 2193/15
Die Verfassungsbeschwerde ist insoweit unzulässig (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. März 2002 - 2 BvR 2295/95 -, juris, Rn. 3). - BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 296/57
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde bei gerichtlichen …
- BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52
Bindung durch Rechtsinstanz
- BVerfG, 29.06.1976 - 2 BvR 948/75
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter durch Nichtvorlage bei …
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
- BVerfG, 26.06.2012 - 2 BvR 1013/11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Zivilprozess bei unzureichender …
- LG Potsdam, 08.01.2015 - 2 O 252/14
Urheberrechtsverletzung über familiären Internetanschluss: Widerlegung der …
- LG München I, 05.09.2014 - 21 S 24208/13
Verpflichtung des Inhabers eines Internetanschlusses zur Zahlung vorgerichtlicher …
- AG Düsseldorf, 25.11.2014 - 57 C 1312/14
Tätervermutung zu Lasten des Anschlussinhabers
- AG Bielefeld, 06.03.2014 - 42 C 368/13
Zur sekundären Darlegungslast bei Filesharing
- AG München, 11.11.2014 - 158 C 25768/13
- AG Koblenz, 18.06.2014 - 161 C 145/14
Haftung in öffentlich zugänglichen WLAN-Netzen
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- AG Berlin-Charlottenburg, 30.09.2014 - 225 C 112/14
Urheberrechtsverletzung durch Filesharing auf Internet-Musiktauschbörse: …
- LG Braunschweig, 01.07.2015 - 9 S 433/14
Urheberrechtsverletzung durch Nutzung einer Tauschbörse im Internet: …
- BVerfG, 12.04.1956 - 1 BvR 461/55
Bezeichnung des verletzten Grundrechts innerhalb der Begründungsfrist
- BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- AG Düsseldorf, 24.07.2014 - 57 C 15659/13
Filesharing: Schadensersatz verjährt in 3 Jahren
- LG Hannover, 15.08.2014 - 18 S 13/14
Zur Nachforschungspflicht beim Filesharing - Keine Haftung, wenn Lebensgefährte …
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- LG München I, 09.07.2014 - 21 S 26548/13
Urheberrechtsverletzung Filesharing - sekundäre Darlegungslast des …
- LG Frankenthal, 30.09.2014 - 6 O 518/13
Urheberrechtsverletzung im Internet: Anspruch eines Filmrechteinhabers gegen …
- BVerfG, 23.04.2014 - 1 BvR 2851/13
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Eigenbedarfskündigung
- OLG Hamburg, 02.02.2015 - 5 W 47/13
Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse: …
- BVerfG, 21.03.2012 - 1 BvR 2365/11
Zum unerlaubten Filesharing im Internet
- BVerfG, 21.09.2022 - 1 BvR 1349/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen oberlandesgerichtliche Entscheidungen …
Der Annahme einer willkürlichen Entscheidung steht es entgegen, wenn sich das Gericht mit der Rechtslage eingehend auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jedes sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Mai 2015 - 2 BvR 2053/14 -, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2016 - 2 BvR 2193/15 -, Rn. 18). - VerfGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20
Teils unzulässige, iÜ unbegründete Verfassungsbeschwerde bzgl zivilgerichtlicher …
a) Wird in einer Entscheidung entgegen den gesetzlichen Anforderungen die Revision nicht zugelassen, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23.9.2016 - 2 BvR 2193/15 -, Juris Rn. 18). - VGH Baden-Württemberg, 04.04.2023 - 1 VB 97/20
Formelle Anforderungen an das Mieterhöhungsverlangen eines Vermieters wegen …
a) Wird in einer Entscheidung entgegen den gesetzlichen Anforderungen die Revision nicht zugelassen, so verstößt dies gegen die Gewährleistung des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG , wenn sich die Entscheidung insoweit als objektiv willkürlich erweist und den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar erschwert (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23.9.2016 - 2 BvR 2193/15 -, Juris Rn. 18).