Rechtsprechung
   BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,36320
BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 (https://dejure.org/2018,36320)
BVerfG, Entscheidung vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 (https://dejure.org/2018,36320)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 2 BvR 2374/17 (https://dejure.org/2018,36320)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,36320) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem asylrechtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 3 Abs. 1 ; GG Art. 19 Abs. 4 S. 1
    Ablehnung von Prozesskostenhilfe in einem asylrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).

    Die Fachgerichte überschreiten ihren Entscheidungsspielraum, wenn sie die Anforderungen an das Vorliegen einer Erfolgsaussicht überspannen und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ; vgl. ausführlich Bergner/Pernice, in: Emmenegger/Wiedmann, Linien der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, Band 2, 2011, S. 241 ).

    Ein Fachgericht, das § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO dahin auslegt, dass auch schwierige oder hoch streitige Rechtsfragen im Prozesskostenhilfeverfahren "durchentschieden" werden können, verkennt jedoch die Bedeutung der verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzgleichheit (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2013 - A 11 S 2046/13

    Verfolgung von syrischen Rückkehreren bei der Einreise nach Syrien

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat zu diesem Zeitpunkt sogar im Gegenteil noch angenommen, dass für syrische Rückkehrer im Falle einer Abschiebung nach Syrien wegen der stattfindenden obligatorischen Rückkehrerbefragung zur allgemeinen Informationsgewinnung über die Exilszene die konkrete Gefahr einer menschenrechtswidrigen Behandlung bis hin zur Folter besteht (vgl. Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -).

    Die Obergerichte gaben entsprechenden Klagen bis September 2016 sogar eher statt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).

  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Denn dadurch würde dem unbemittelten Beteiligten im Gegensatz zu dem bemittelten die Möglichkeit genommen, seinen Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (vgl. BVerfGK 2, 279 ; 8, 213 ).

    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2017 - A 11 S 710/17

    Flüchtlingsschutz für Syrer; Rückkehr nach Syrien; Vater eines Wehrpflichtigen

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Erst mit Urteil vom 9. August 2017 - A 11 S 710/17 - hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg die Flüchtlingseigenschaft für unverfolgt ausgereiste Syrer verneint.
  • VGH Bayern, 07.04.2017 - 7 ZB 16.498

    Isolierter Prozesskostenhilfeantrag für Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a. A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • BVerfG, 08.07.2016 - 2 BvR 2231/13

    Die Entscheidung über die Bewilligung von PKH und die Entscheidung in der Sache

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Aus diesem verfassungsrechtlichen Ausgangspunkt der Rechtsschutzgleichheit folgt, dass Änderungen in der Beurteilung der Erfolgsaussichten, die nach der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags eintreten, grundsätzlich nicht mehr zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden zu berücksichtigen sind (vgl. in jeweils unterschiedlichen Konstellationen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 26. Juni 2003 - 1 BvR 1152/02 -, NJW 2003, S. 3190 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 13. Juli 2005 - 1 BvR 175/05 -, NJW 2005, S. 3489; BVerfGK 8, 213 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Juli 2016 - 2 BvR 2231/13 -, NJW-RR 2016, S. 1264 ; Linke, NVwZ 2003, S. 421 ).
  • OVG Bremen, 02.09.2014 - 2 PA 93/14
    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a. A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • VGH Hessen, 27.01.2014 - 3 A 917/13

    Syrien, Zulassungsanträge des Bundesamtes

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Die Obergerichte gaben entsprechenden Klagen bis September 2016 sogar eher statt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 A 917/13.Z.A - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - A 11 S 2046/13 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2012 - 12 PA 69/12

    Bedeutung des Zeitpunkts der Entscheidungsreife des Prozesskostenhilfeantrags für

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht zwischenzeitlich auch die Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte, wobei es verfassungsrechtlich unerheblich ist, ob für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten generell auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfeantrags abgestellt wird (vgl. BayVGH, Beschluss vom 7. April 2017 - 7 ZB 16.498 -, juris, Rn. 1; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 29. Juni 2012 - 12 PA 69/12 -, juris, Rn. 2) oder jedenfalls dem entscheidenden Gericht zuzurechnende Verzögerungen bei der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag nicht zu Lasten des Rechtsschutzsuchenden berücksichtigt werden (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 9. März 2012 - 18 E 1326/11 -, juris, Rn. 19; OVG Bremen, Beschluss vom 2. September 2014 - 2 PA 93/14 -, juris, Rn. 3; jeweils zu der Frage des zwischenzeitlich rechtskräftigen Abschlusses des Hauptsacheverfahrens; a. A. und auf den Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung abstellend noch Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27. Juli 2004 - 2 PA 1176/04 -, DÖV 2005, S. 34).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17
    Das Recht auf effektiven und gleichen Rechtsschutz, das für die öffentlich-rechtliche Gerichtsbarkeit aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abgeleitet wird, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 81, 347 m.w.N.).
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

  • BVerfG, 04.02.2004 - 1 BvR 596/03

    Fortbestehendes Rechtsschutzinteresse für Verfassungsbeschwerde gegen Versagung

  • OVG Niedersachsen, 27.07.2004 - 2 PA 1176/04

    Behinderung; Entscheidungsreife; Erfolgsaussicht; Erkrankung; Erlass; PKH;

  • BVerfG, 26.06.2003 - 1 BvR 1152/02

    Verletzung von GG Art 3 iVm dem Rechtsstaatsprinzip durch Ablehnung von

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2012 - 18 E 1326/11

    Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Fall

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2016 - 14 A 1852/16

    Politische Verfolgung von nach Syrien zurückkehrenden syrischen

  • OVG Saarland, 07.02.2017 - 2 A 515/16

    Keine generelle Flüchtlingsanerkennung für Syrer

  • VGH Baden-Württemberg, 16.01.2020 - 11 S 3282/19

    Prozesskostenhilfe für subsidiär Schutzberechtigten

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 -, juris Rn. 15).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.11.2018 - 11 S 2019/18

    EU-Bürger; Feststellung des Verlusts des Rechts auf Einreise und Aufenthalt im

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; Happ, in: Eyermann, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 -, juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.07.2022 - L 4 AS 1340/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Zulässigkeit der Beschwerde

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Antrages auf Prozesskostenhilfe maßgeblich (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2018, 2 BvR 1122/18, Rn. 16; Beschluss vom 29. November 2018, 2 BvR 2513/17, Rn. 16; Beschluss vom 23. Oktober 2018, 2 BvR 2374/17, Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.02.2021 - L 5 AS 1582/20

    Umfang der Mitwirkungspflicht des Hilfebedürftigen bei der Beantragung der

    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Antrages auf Prozesskostenhilfe maßgeblich (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2018, 2 BvR 1122/18, juris, Rn. 16; Beschluss vom 29. November 2018, 2 BvR 2513/17, juris, Rn. 16; Beschluss vom 23. Oktober 2018, 2 BvR 2374/17, juris, Rn. 15),.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2019 - 11 S 2292/18

    Prozesskostenhilfeverfahren; maßgeblicher Zeitpunkt für die Frage der

    3 Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussichten ist auf den Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Prozesskostenhilfegesuchs abzustellen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2004 - 12 S 571/04 -, VBlBW 2004, 385; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 166 Rn. 40; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 23.10.2018 - 2 BvR 2374/17 -, juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2020 - L 5 AS 197/20
    Für die Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife des Antrages auf Prozesskostenhilfe maßgeblich (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 5. Dezember 2018, 2 BvR 1122/18, juris, Rn. 16; Beschluss vom 29. November 2018, 2 BvR 2513/17, juris, Rn. 16; Beschluss vom 23. Oktober 2018, 2 BvR 2374/17, juris, Rn. 15), Gemessen an diesen Maßstäben liegt eine hinreichende Erfolgsaussicht vor, denn der Rechtsstandpunkt der Klägerin ist zumindest vertretbar und es besteht in tatsächlicher Hinsicht auf der Grundlage einer summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage eine gewisse Wahrscheinlichkeit für das Bestehen des geltend gemachten Anspruchs.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht