Rechtsprechung
BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- DFR
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- openjur.de
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- opinioiuris.de
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 26a Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 1
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von Ehegattenarbeitsverhältnissen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Steuerliche Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen einer Personengesellschaft und den Ehepartnern der Gesellschafter bei der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung; Eingriff in das Gesamthandsvermögen oder das Handelsgewerbe einer Gesellschaft bei der ...
- zeit.de (Pressebericht, 06.04.1962)
Chef-Chefin-Theorie gilt nicht mehr
Verfahrensgang
- BFH, 16.02.1960 - I 233/59
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Papierfundstellen
- BVerfGE 13, 318
- NJW 1962, 442
- MDR 1962, 276
- BB 1962, 124
- DÖV 1962, 141
Wird zitiert von ... (115) Neu Zitiert selbst (17)
- BFH, 03.12.1957 - I 231/56 S
Steuerrechtliche Behandlung des "Gehalts" der Ehefrau, die im Betrieb des Mannes …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Dennoch seien solche Verträge im allgemeinen unter Berücksichtigung des Wesens der Ehe steuerlich nicht anzuerkennen (BFHE 66, 66 Leitsatz 1).Zur Begründung dieser Regel wird ausgeführt: Arbeitsverträge zwischen Ehegatten, auch zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Mitgesellschafters (Mitunternehmers) seien nur anzuerkennen, wenn sie in dieser Form auch mit jedem Fremden hätten geschlossen werden können (BFHE 66, 66 [81]).
Ob dies der Fall sei, müsse nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts (BFHE 66, 66 [76]) und nach Maßgabe der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (BFHE 66, 66 [74]) entschieden werden.
Von den Normen des Einkommensteuerrechts werden dabei neben § 26 a Abs. 1 Satz 2 (BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420]), sg 4 Abs. 4, 5 12 Ziff. 1, 55 15 und 19 EStG (BFHE 71, 460 [463]) genannt.
Bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ergebe sich, daß Arbeitsverträge zwischen Ehegatten und ebenso zwischen einer Personengesellschaft und dem Ehegatten eines Mitunternehmers, auch wenn sie ernsthaft geschlossen sowie faktisch durchgeführt seien und das Entgelt den Leistungen im Betrieb angemessen sei, im allgemeinen einen wesentlich anderen Charakter, eine wesentlich andere Prägung hätten als Verträge zwischen einander fremden Arbeitgebern und Arbeitnehmern [BFHE 66, 66 [79, 81]; 69, 181 [182]].
Der "wesentlich andere Charakter" wird aus zwei Bereichen erschlossen: einmal aus den Normen des Eherechts, die als Normen höherer Ordnung die vertraglich geschaffenen Verhältnisse überlagerten (BFHE 66, 66 [79]).
Es wäre im allgemeinen ehewidrig, wollten sich etwa Ehegatten untereinander auf ihre Stellung als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berufen (BFHE 66, 66 [79]); Arbeiten untergeordneter Art wie die Tätigkeit der Ehefrau im Ladengeschäft oder die Führung der Bücher seien -- unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und den getroffenen Abmachungen -- als Auswirkung der Ehe und des ehelichen Güterrechts anzusehen (BFHE 70, 422 [425]).
Der steuerrechtliche Begriff des Arbeitnehmers, wie ihn § 1 der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung bestimme, setze eine Abhängigkeit voraus, wie sie zwischen Ehegatten nicht vorliege; zwischen ihnen bestehe nach der Lebenserfahrung gewöhnlich kein Verhältnis der Über- und Unterordnung wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; zudem sei der mitarbeitende Ehegatte in den Augen der anderen Arbeitnehmer nicht ein gleichgestellter Kollege, sondern der Chef oder die Chefin (BFHE 66, 66 [80]).
Ein Arbeitsverhältnis könne nur ausnahmsweise anerkannt werden, nämlich nur dann, wenn der Gesellschafter-Ehegatte mit weniger als einem Viertel beteiligt (BFHE 69, 181 Leitsatz) und auch sonst ohne maßgebenden Einfluß sei und der mitarbeitende Ehegatte keine leitende, sondern nur eine untergeordnete Stellung habe (BFHE 66, 66 [81]).
Der Bundesfinanzhof erwähnt zwar in diesem Zusammenhang einzelne Bestimmungen des Einkommensteuerrechts (vgl. etwa BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420] und 71, 460 [463]), nämlich § 4 (Begriff von "Gewinn" und "Betriebsausgaben"), § 12 Ziff. 1 (Nichtabzugsfähigkeit privaten Aufwands), § 15 (Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb), § 19 (Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und § 26a Abs. 1 Satz 2 (Zurechnungsregel bei getrennter Veranlagung).
In der Tat findet sich unter den amtlich veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs nur eine (BFHE 66, 66), in der nach diesen Regeln ein "Ehegatten-Arbeitsvertrag" anerkannt worden ist.
Auch die Gefahr der Steuerumgehung hat der Bundesfinanzhof in der seit dem Urteil vom 3. Dezember 1957 (BFHE 66, 66) entwickelten grundsätzlichen Rechtsprechung nicht mehr als selbständiges Argument behandelt, doch hat das der Bundesminister der Finanzen in dem vorliegenden Verfahren ergänzend getan.
- BFH, 16.02.1960 - I 233/59 U
Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemannes - …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Auf die Rechtsbeschwerde des Vorstehers des Finanzamts hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 16. Februar 1960 -- I 233/59 (BFHE 70, 417) die Entscheidung des Finanzgerichts aufgehoben und die Sprungberufung zurückgewiesen.Von den Normen des Einkommensteuerrechts werden dabei neben § 26 a Abs. 1 Satz 2 (BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420]), sg 4 Abs. 4, 5 12 Ziff. 1, 55 15 und 19 EStG (BFHE 71, 460 [463]) genannt.
Solche Tätigkeiten, die üblicherweise von Angestellten ausgeübt würden, seien Mitwirkung im Rahmen der Mitunternehmerschaft des Ehemanns, die Vergütung dafür sei voll den Ehemännern als Mitunternehmern zuzurechnen (BFHE 70, 417 [Leitsatz und S. 421]).
Der Bundesfinanzhof erwähnt zwar in diesem Zusammenhang einzelne Bestimmungen des Einkommensteuerrechts (vgl. etwa BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420] und 71, 460 [463]), nämlich § 4 (Begriff von "Gewinn" und "Betriebsausgaben"), § 12 Ziff. 1 (Nichtabzugsfähigkeit privaten Aufwands), § 15 (Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb), § 19 (Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und § 26a Abs. 1 Satz 2 (Zurechnungsregel bei getrennter Veranlagung).
Klarheit und Eindeutigkeit der Vereinbarungen, ihre tatsächliche Durchführung sowie die Angemessenheit der vereinbarten Vergütungen sind nicht in Zweifel gezogen worden, und die Arbeitsleistungen der beiden Ehefrauen werden als Tätigkeiten bezeichnet, wie sie sonst Angestellte ausüben (BFHE 70, 417 [421]).
- BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvL 32/57
Ehegatten-Arbeitsverhältnisse
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Seinen schriftlichen Vortrag, die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zur Anerkennung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten entspreche der bisherigen Übung und den Bedürfnissen der Praxis, hat er in der mündlichen Verhandlung durch die Ausführungen ergänzt, die er auch in dem Verfahren auf Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (1 BvL 32/57) gemacht hat.Die verfassungsrechtliche Frage in dem vorliegenden Verfahren ist dieselbe wie in dem gleichzeitig verkündeten Urteil über die Vorlage des Niedersächsischen Finanzgerichts (1 BvL 32/57).
b) Diese Erwägungen wie auch der Gedanke der Verhinderung von Steuerumgehungen reichen nicht aus, um eine steuerliche Benachteiligung von Ehegatten zu rechtfertigen; dies ist in dem gleichzeitig verkündeten Urteil 1 BvL 32/57 dargelegt; hierauf wird verwiesen.
Die vom Bundesfinanzhof zur steuerrechtlichen Behandlung von Ehegatten-Arbeitsverträgen entwickelten Rechtsgrundsätze sind somit aus denselben Gründen mit der Verfassung unvereinbar, die in dem Urteil 1 BvL 32/57 zur Nichtigerklärung des § 8 Ziff. 5 GesStG geführt haben.
- BFH, 05.07.1960 - I 39/60 U
Steuerrechtliche Behandlung von Arbeitsverträgen zwischen Ehegatten
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Von den Normen des Einkommensteuerrechts werden dabei neben § 26 a Abs. 1 Satz 2 (BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420]), sg 4 Abs. 4, 5 12 Ziff. 1, 55 15 und 19 EStG (BFHE 71, 460 [463]) genannt.Der leitend Mitarbeitende sei über seinen Ehegatten Mitunternehmer (BFHE 71, 460 [464]).
Der Bundesfinanzhof erwähnt zwar in diesem Zusammenhang einzelne Bestimmungen des Einkommensteuerrechts (vgl. etwa BFHE 66, 66 [78]; 70, 417 [420] und 71, 460 [463]), nämlich § 4 (Begriff von "Gewinn" und "Betriebsausgaben"), § 12 Ziff. 1 (Nichtabzugsfähigkeit privaten Aufwands), § 15 (Begriff der Einkünfte aus Gewerbebetrieb), § 19 (Begriff der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) und § 26a Abs. 1 Satz 2 (Zurechnungsregel bei getrennter Veranlagung).
Das verkennt auch der Bundesfinanzhof nicht, wie z. B. die Entscheidung vom 5. Juli 1960 (BFHE 71, 460 [463, 464]) zeigt, wo es unter anderem heißt:.
- BFH, 19.02.1960 - I 170/59 S
Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten - Einbringung der Arbeitskraft in eine …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Es wäre im allgemeinen ehewidrig, wollten sich etwa Ehegatten untereinander auf ihre Stellung als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer berufen (BFHE 66, 66 [79]); Arbeiten untergeordneter Art wie die Tätigkeit der Ehefrau im Ladengeschäft oder die Führung der Bücher seien -- unabhängig vom Umfang der Tätigkeit und den getroffenen Abmachungen -- als Auswirkung der Ehe und des ehelichen Güterrechts anzusehen (BFHE 70, 422 [425]).Die Ehegatten seien als eine Unternehmergemeinschaft, die Gesamtheit ihrer Einkünfte aus dem Unternehmen als gewerbliche Einkünfte anzusehen (BFHE 70, 422 [424, 425]).
Sei die Tätigkeit des Ehegatten für den Betrieb "tragend" (BFHE 70, 422 [426]), so sei nämlich statt eines Arbeitsverhältnisses eine mitunternehmerähnliche Stellung (BFHE 70, 422 [425]) anzunehmen, die Bezüge der Ehegatten seien entsprechend den getroffenen Vereinbarungen aufzuschlüsseln (BFHE 70, 422 [426]) und auch beim Mitarbeitenden als Unternehmergewinn zu behandeln.
- BVerfG, 14.04.1959 - 1 BvL 23/57
Ehegatten-Mitwirkungsverträge
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs stehe weder mit Art. 6 Abs. 1 GG in Einklang, der jede an die Tatsache der Verheiratung anknüpfende steuerliche Benachteiligung verbiete, noch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts über die steuerliche Beachtlichkeit ernsthaft abgeschlossener und tatsächlich durchgeführter Ehegatten-Arbeitsverträge (BVerfGE 9, 237 [244]); sie widerspreche auch dem Grundsatz der Steuergerechtigkeit (Art. 3 Abs. 1 GG).Im vorliegenden Fall aber handelt es sich nicht darum, ob an den Nachweis der Arbeitsverträge besondere Anforderungen gestellt worden sind (was das Bundesverfassungsgericht bereits in BVerfGE 6, 55 [84] und 9, 237 [245 f.] als verfassungsrechtlich unbedenklich bezeichnet hat) und ob die Beweiswürdigung richtig ist.
- BFH, 14.07.1959 - I 228/58 U
Gleichstellung sogenannter Arbeitsverträge zwischen Ehegatten und …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Ein Arbeitsverhältnis könne nur ausnahmsweise anerkannt werden, nämlich nur dann, wenn der Gesellschafter-Ehegatte mit weniger als einem Viertel beteiligt (BFHE 69, 181 Leitsatz) und auch sonst ohne maßgebenden Einfluß sei und der mitarbeitende Ehegatte keine leitende, sondern nur eine untergeordnete Stellung habe (BFHE 66, 66 [81]).In allen anderen Fällen sei die Anerkennung eines Arbeitsvertrags abzulehnen; auch wenn die Vereinbarung klar sei, der Ehegatte eine fremde Arbeitskraft voll ersetze, kein überhöhtes Gehalt beziehe und die Gesellschaft nicht Familiengesellschaft sei (BFHE 69, 181 [182 f.]).
- BFH, 22.11.1955 - I 139/54 S
Voraussetzungen der Mitunternehmerschaft - Leitende Angestellte mit …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Zwar entspricht es im allgemeinen der Absicht des Gesetzes und dient der Vereinfachung, den für die Einkommensteuer festgestellten Gewinn für die Zwecke der Gewerbesteuer zu übernehmen; eine rechtliche Bindung aber besteht nicht, denn nach § 7 GewStG ist der Gewinn, der der Ermittlung des Gewerbeertrags zugrunde gelegt wird, zwar "nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes", aber selbständig zu ermitteln und in dem selbständig anfechtbaren Gewerbesteuermeßbescheid festzustellen (so das Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofs vom 22. November 1955, BFHE 62, 9). - BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvL 1/59
Verfassungsmäßigkeit des § 3 Abs. 1 KVStG
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Die Entwicklung von Rechtsgrundsätzen gehört zwar auch im Steuerrecht zu den herkömmlichen Aufgaben des Richters, zumal wenn es darum geht, den Steuertatbestand und damit die Steuerpflicht zu begrenzen (vgl. dazu auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgericht vom 10. Oktober 1961 -- 2 BvL 1/59). - BFH, 07.07.1960 - IV 350/59 U
Voraussetzungen für eine steuerrechtliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses …
Auszug aus BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 232/60
Die Nichtanerkennung der Arbeitsverträge in dem hier entschiedenen Einzelfall beruht vielmehr auf den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die der Bundesfinanzhof im Hinblick auf den besonderen Charakter, die besondere Prägung von Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten entwickelt und durch die er die Möglichkeit steuerlicher Berücksichtigung solcher Verträge so sehr eingeschränkt hat, daß sie "kaum jemals" (BFHE 71, 307 [310]) praktisch werden kann. - BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
- BVerfG, 18.09.1952 - 1 BvR 612/52
Ahndungsgesetz
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
- BVerfG, 17.06.1953 - 1 BvR 668/52
Armenanwalt
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
- BVerfG, 20.10.1954 - 1 BvR 527/52
Erziehungsrecht
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 205/56
Verfassungsmäßigkeit der Nichtangreifbarkeit eines freisprechenden Urteils durch …
- BVerfG, 29.03.2017 - 2 BvL 6/11
Verlustabzug bei Kapitalgesellschaften nach § 8c Satz 1 KStG (jetzt § 8c Abs. 1 …
Das Bundesverfassungsgericht habe aus der im Steuerrecht gebräuchlichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise in mehreren Entscheidungen einen hinreichenden Grund hergeleitet, um verfassungsrechtlich zu rechtfertigen, dass die Besteuerung nach wirtschaftlichen Kriterien und damit gegebenenfalls abweichend von den zugrunde liegenden bürgerlich-rechtlichen Gegebenheiten ausgestaltet werde, obschon letztere nach der getroffenen Belastungsentscheidung des Steuergesetzgebers an sich hätten maßgeblich sein sollen (BVerfGE 13, 318 ; 18, 224 ). - BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91
Einheitswerte II
Gesetzgeberisches Unterlassen ver-ändert nicht die bisherige Konzeption des geltenden Steuergesetzes; es ersetzt nicht die allein dem Gesetzgeber vorbehaltene (vgl. BVerfGE 13, 318 [328]; 71, 354 [362 f.]). - BVerfG, 15.01.2008 - 1 BvL 2/04
Abfärberegelung
Zur Begründung führte sie im Wesentlichen aus, das Bundesverfassungsgericht habe die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer in ständiger Rechtsprechung ausdrücklich bejaht (Hinweis auf BVerfGE 21, 54 ; 26, 1 ; 46, 224 ) oder sei von ihr ausgegangen (Hinweis auf BVerfGE 13, 290; 13, 318; 13, 331; 19, 101 ; 24, 112; 25, 28; 40, 109; 42, 374; 69, 188).
- BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89
Kapitalertragssteuer
Im Rahmen einer gewaltenteilenden Verfassungsordnung regelt der Gesetzgeber den Maßstab der gleichen Lastenzuteilung und verpflichtet die mit dem Vollzug dieses Gesetzes beauftragte Finanzverwaltung, diese Besteuerungsvorgaben in strikter Legalität (vgl. BVerfGE 13, 318 ((328)) umzusetzen und so Belastungsgleichheit zu gewährleisten. - BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69
Milchpulver
Dies schließt die Annahme aus, er habe sich an die Stelle des Gesetzgebers gesetzt und eine diesem vorbehaltene Entscheidung nach eigenem Ermessen vorweggenommen (vgl. hierzu BVerfGE 2, 380 [406]; 4, 219 [233 f.]; 13, 318 [328]; 21, 1 [4]).Der Bundesfinanzhof hat in willkürfreier und im übrigen (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]; 18, 85 [95 f.]) verfassungsgerichtlich nicht zu überprüfender Weise festgestellt, Milchpulver gehöre, weil es selbst Gegenstand einer Herstellung sei, nicht zu den Roh- und Hilfsstoffen; es erfülle deshalb schon die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Befreiung von der Umsatzausgleichsteuer nicht.
- BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62
Außenbereich
Denn die Worte "können ... zugelassen werden" bedeuten unter Berücksichtigung des Art. 14 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 13, 318 [325]) das gleiche, wie wenn es hieße "dürfen ... nur zugelassen werden" im Sinne von "sind ... zuzulassen". - BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt entschieden, daß es dem Gesetzgeber gestattet ist, einem Mißbrauch der Vertragsgestaltung zwischen Ehegatten entgegenzuwirken; der Gesetzgeber hat daher auch die Möglichkeit, an den Beweis des Abschlusses und der Ernstlichkeit der Verträge zwischen Ehegatten strenge Anforderungen zu stellen (BVerfGE 6, 55 [84]; 9, 237 [245]; 13, 290 [316]; 13, 318 [327]; 18, 257 [269 f.]).Dies gilt nicht nur für vom Gesetzgeber zu normierende Tatbestände, sondern auch für ihre Auslegung und Anwendung durch die Rechtsprechung (vgl. BVerfGE 13, 318 [329]).
- BVerfG, 05.11.2014 - 1 BvF 3/11
Normenkontrollantrag gegen Luftverkehrsteuergesetz erfolglos
Das Steuerrecht lebt insoweit aus dem "Diktum des Gesetzgebers" (vgl. BVerfGE 13, 318 m.w.N.). - BGH, 18.07.2011 - AnwZ (Brfg) 18/10
Anwaltliches Berufsrecht: Zulässigkeit einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG
Jedoch ist die Grundrechtsfähigkeit der OHG/KG daran geknüpft, dass sich der staatliche Eingriff auf das gesamthänderisch gebundene Gesellschaftsvermögen oder auf das von der Gesellschaft betriebene Handelsgewerbe bezieht (st. Rspr.; vgl. nur BVerfGE 4, 7, 12; 13, 318, 323; 97, 67, 76). - BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
Es wäre aber eine mit Art. 6 Abs. 1 des Grundgesetzes nicht zu vereinbarende Benachteiligung, würde einem zwischen Eltern und ihren unterhaltsberechtigten Kindern abgeschlossenen Mietvertrag --der, in gleicher Weise mit einem fremden Dritten abgeschlossen, nicht zu beanstanden wäre-- die steuerrechtliche Anerkennung nur deshalb versagt, weil Mieter ein unterhaltsberechtigtes Kind ist (vgl. BVerfG-Urteile vom 24. Januar 1962 1 BvL 32/57, BStBl I 1962, 492, und 1 BvR 232/60, BStBl I 1962, 506 - zu Ehegatten-Arbeitsverhältnissen). - BFH, 15.03.2000 - X R 130/97
Grundstückshandel: Drei-Objekt-Grenze - Erbfolge
- BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 285/66
Einkommensteuerliche Behandlung der Pensionsrückstellungen für …
- BVerfG, 17.11.1998 - 1 BvL 10/98
Gerichtliche Vorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Gewerbeertragsteuer ist …
- BSG, 23.06.1994 - 12 RK 50/93
Abgrenzung - entgeltliches Beschäftigungsverhältnis - familienhafte Mithilfe - …
- BVerfG, 14.01.1969 - 1 BvR 136/62
Verfassungsmäßigkeit der Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung im …
- BFH, 14.11.2001 - X R 32/01
Veräußerungsleibrenten - Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags …
- BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98
Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern
- FG Niedersachsen, 18.06.2012 - 15 K 417/10
Anwendung des Abgeltungssteuersatzes auf Kapitalerträge aus Darlehensverträgen …
- FG Hessen, 15.02.2016 - 1 K 2275/15
§ 13 Abs.1 Nr. 4c ErbStG
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1451/90
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von …
- BVerfG, 15.08.1996 - 2 BvR 3027/95
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung eines …
- BVerfG, 26.11.1964 - 1 BvL 14/62
Sozialversicherung
- BVerfG, 19.12.1995 - 2 BvR 1791/92
Steuerliche Anerkennung von Ehegattenarbeitsverhältnissen
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 796/91
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von …
- BVerfG, 26.03.1969 - 1 BvR 512/66
Verfassungsmäßigkeit der Nichtübertragbarkeit des Verlustabzugs nach § 10d EStG
- BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Bestimmung außergewöhnlicher …
- BVerfG, 22.12.1992 - 1 BvR 1333/89
Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit richterlicher Rechtsfortbildung im …
- BVerfG, 15.07.1969 - 1 BvR 457/66
Bilanzbündeltheorie
- BFH, 28.04.1982 - I R 89/77
GmbH - Geldstrafe - Wettbewerbsbeschränkung - Betriebsausgaben - Abzugsfähigkeit …
- FG Niedersachsen, 14.04.2005 - 4 K 317/91
Vereinbarkeit der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 Einkommensteuergesetz …
- BVerfG, 11.12.1990 - 2 BvR 1892/89
Verfassungswidrigkeit einer zivilgerichtlichen Verurteilung zu Schadensersatz …
- BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvL 20/61
Verfassungswidrigkeit des § 91 Abs. 3 Nr. 1 LAG in Bezug auf Ehegatten
- BFH, 08.05.1962 - I 20/62 U
Frage der Mitunternehmerschaft zwischen Ehegatten
- OLG Saarbrücken, 01.06.2004 - 4 U 5/04
Überspielen eines öffentlichen Weges mit Golfbällen; Protest gegen Spielbetrieb …
- BVerfG, 11.05.1965 - 2 BvR 259/63
S-Urteil des Bundesfinanzhofes
- BVerfG, 09.01.1996 - 2 BvR 1293/90
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen Behandlung von …
- BFH, 28.07.1983 - IV R 103/82
1. Anerkennung eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses auch bei unüblich niedrigem …
- BFH, 19.05.1987 - VIII B 104/85
Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG
- BVerfG, 20.05.1988 - 1 BvR 273/88
Verfassungsmäßigkeit einkommensteuerrechtlicher Gewinnermittlungsvorschriften
- FG Hessen, 06.11.2019 - 10 K 1104/18
Erbschaftsteuerliche Behandlung der im Vermächtniswege erfolgten Zuwendung des …
- BVerfG, 26.06.2023 - 2 BvR 676/23
Unzulässige Verfassungsbeschwerde mangels substantiierter Darlegung eines …
- FG Niedersachsen, 02.12.2015 - 3 K 304/14
Einkommensteuerliche Beachtlichkeit spekulativer Goldgeschäfte trotz fehlender …
- FG München, 08.07.2009 - 4 K 705/09
Keine Grunderwerbsteuerbefreiung nach § 5 Abs. 2 GrEStG bei zeitnaher …
- BVerwG, 28.06.2000 - 11 C 15.99
Gewerbesteuer, Erstattung, Verzinsung der Steuererstattung; Beginn und Ende des …
- BFH, 28.11.1967 - II 110/62
Rechtsfähige Stiftung - Personenvereinigung - Auslegung der Steuergesetze - …
- FG Hessen, 22.03.2016 - 1 K 2014/14
§ 13a Abs.1 u. 4 ErbStG
- BFH, 10.03.1993 - I R 118/91
Zu den Voraussetzungen einer Versorgungszusage an den Arbeitnehmer-Ehegatten
- FG Hessen, 24.03.2009 - 8 K 399/02
Keine Anwendung von § 18 Abs. 4 UmwStG 1995 bei Umwandlung einer Körperschaft in …
- BVerwG, 05.03.1971 - VII C 44.68
Berichtigungsbescheid - Unanfechtbar festgesetzte Gewerbesteuer - Fehlende …
- FG Thüringen, 28.09.2011 - 3 K 1086/09
Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Gestaltung bei Verschmelzung der …
- BFH, 11.02.1965 - IV 213/64 U
Zurechnung eines im Betrieb der zusammen veranlagten Ehefrau zurückgestellten …
- FG Köln, 18.12.2008 - 9 K 2414/08
Anspruch eines Minderjährigen auf Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags …
- BSG, 29.06.1972 - 2 RU 81/69
Arbeitsunfall - Gegen Arbeitsunfall Versicherter - Beschäftigter Ehegatte
- FG Bremen, 14.12.2004 - 1 K 256/03
Entstehung der Grunderwerbsteuer bei befristetem Anteilserwerb; …
- BFH, 20.05.1969 - II 25/61
Gesellschaftspflicht - Zinslose Kreditgewährung - Leistung - Darlehnsgewährung - …
- BFH, 05.10.1973 - VIII R 78/70
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung trotz bürgerlich-rechtlicher Übereignung …
- BFH, 13.10.1983 - VII R 146/82
Lohnsteuererstattungsanspruch - Forderung einer Bundesbehörde - Landesarbeitsamt …
- BSG, 28.06.1983 - 10 RAr 26/81
Anspruch auf Konkursausfallgeld - Insolventer Vorgänger-Betrieb - Unverändert …
- FG Baden-Württemberg, 24.03.2015 - 14 K 1835/14
Berechnung der Festsetzungsfrist in Drittbeteiligungsfällen, in denen die von …
- VGH Bayern, 16.01.2003 - 22 B 98.620
Abwasserabgabe, Überwachungswerte, Überschreitung der Überwachungswerte, Erhöhung …
- FG Hessen, 17.06.2010 - 6 K 3678/06
Veräußerung von gebrauchten Geldspielautomaten ist umsatzsteuerfrei - Keine …
- FG Münster, 19.09.2012 - 10 K 2079/12
Verschmelzung von Schwesterkapitalgesellschaften; Hinzurechnung früherer …
- FG Köln, 31.07.2001 - 8 K 5236/99
Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für außerhäusliche Arbeitszimmer; Geltung der …
- BFH, 12.04.1979 - IV R 14/76
Regelmäßige Gehaltszahlung - Arbeitsverhältnis zwischen Ehegatten - KG
- BFH, 09.02.1972 - I R 205/66
Keine Gewinnrealisierung bei Umwandlung eines Gewerbebetriebs in einen land- und …
- BFH, 21.05.1987 - VIII R 1/85
Verfassungsmäßigkeit der Rückwirkung des § 52 Abs. 3a Einkommensteuergesetz …
- BFH, 17.02.1966 - IV 47/64
Pensionszusage an die bei der Gesellschaft beschäftigte Ehefrau eines …
- BFH, 28.01.1965 - IV 179/64 U
Umfang der Gewerbesteuerpflicht bei Besitzgesellschaften die aus einer …
- BFH, 13.02.1974 - I R 218/71
- BFH, 29.08.1973 - I R 234/71
Interessengemeinschaft von Lohnsteuerzahlen kein Berufsverband
- BSG, 25.04.1962 - 3 RK 26/60
- BFH, 27.11.1985 - I R 42/85
Verlust - Übernahme von Verlusten - Feststellung des Verlustes - …
- BFH, 21.10.1969 - II 210/65
Gewährung eines Darlehns - GmbH & Co. KG - Kommanditgesellschaft - …
- BFH, 23.02.1968 - VI 325/65
Die Verbindung und Trennung von Verfahren als prozessleitende Verfügungen - …
- BFH, 26.07.1967 - I 138/65
Auflösung der stillen Reserven bei Veräußerung einer Beteiligung an abhängiges …
- BSG, 31.07.1963 - 3 RK 46/59
Entrichtung von Beiträgen zur Kranken-, Angestellten- und …
- BFH, 27.10.1978 - VI R 166/76
Zahlungen eines Arbeitnehmers an den Ehegatten für Reinigung eines Arbeitszimmers …
- BFH, 24.02.1971 - II B 48/70
Festsetzung der Erbschaftsteuer - Vereinbarkeit mit GG
- BFH, 16.12.1970 - I R 160/70
Rückstellungen wegen Pensionsverpflichtung - Arbeitnehmer-Ehegatte - …
- BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 54/61
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von …
- BFH, 15.03.1962 - IV 177/60
Abzugsfähigkeit des an den Ehegatten gezahlten Gehalts als Betriebsausgabe - …
- FG Köln, 30.01.2003 - 10 K 5589/02
Erlass von Einkommensteuer
- BFH, 06.11.1985 - II R 63/83
Grunderwerbsteuer - Befreiung - Normsetzungsakt des LFM
- BFH, 01.02.1966 - I 90/63
Kongruente Deckung der Versorgungsverpflichtungen und der Ansprüche aus den zu …
- LAG Niedersachsen, 26.06.2000 - 10 Ta 210/00
Wirksamkeit einer Kündigung und Anspruch auf Entgeltzahlung; Definition des …
- BSG, 25.03.1987 - 7 RAr 12/86
- BFH, 22.11.1962 - II 19/58 S
Gesellschaftssteuerpflicht dadurch, dass einer Konzerngesellschaft von einer …
- SG Würzburg, 02.12.2008 - S 6 KR 782/06
Feststellung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung; Abgrenzung eines …
- VG Frankfurt/Main, 11.03.2003 - 10 E 914/00
Heranziehung eines Verpächters zur Gaststättenerlaubnissteuer
- VG Frankfurt/Main, 11.03.2003 - 10 E 845/01
Haftung für Gaststättenerlaubnissteuer
- BVerwG, 24.10.1969 - VII B 171.66
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ermäßigung der Grundsteuer …
- BVerfG, 08.07.1963 - 1 BvR 319/60
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die steuerliche Behandlung von …
- BFH, 08.03.1962 - IV 165/60 U
Steuerrechtliche Anerkennung bei Arbeitsverhältnissen zwischen Ehegatten
- VG Frankfurt/Main, 15.07.2003 - 10 E 415/02
Haftung des Verpächters für die Gaststättenerlaubnissteuer
- BFH, 27.10.1978 - VI R 174/76
Werbungskosten - Reinigungskosten - Arbeitszimmer - Unbedeutende Hilfeleistung
- BFH, 19.02.1969 - I R 52/68
Änderung des festgesetzten Steuerbetrags - Festsetzung durch FG - Pensionszusage …
- BFH, 30.01.1968 - II 33/63
- BFH, 10.02.1967 - III 143/64
Berücksichtigung schuldrechtlicher Ausgleichsansprüche der Ehefrau bei Anwendung …
- BFH, 08.03.1962 - IV 168/60 U
Voraussetzung einer Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses zwischen Eheleuten
- VG Frankfurt/Main, 20.03.2007 - 10 E 6146/04
Steuerhaftung des Verpächters einer Speisewirtschaft
- FG Köln, 22.11.2001 - 10 K 5150/97
Absetzbarkeit von Zuwendungen an eine Unterstützungskasse als Betriebsausgaben; …
- KG, 26.03.1987 - 8 REMiet 6750/86
Berechtigtes Interesse an der Beendigung eines Mietverhältnisses ; …
- BFH, 29.09.1966 - IV R 67/66
Rechtmäßigkeit der Annahme eines Rückflusses eines 7 c-Darlehens bei einer …
- BFH, 01.02.1966 - I 121/63
Verdeckte Gewinnausschüttung - Lieferung von Waren unter Preis - Finanzielle …
- BFH, 03.08.1965 - I 251/62 S
Voraussetzungen für die steuerliche Berücksichtigung eines …
- BGH, 31.10.1962 - VIII ZR 133/61
- BFH, 03.02.1984 - VII R 77/83
- BFH, 03.02.1984 - VII R 180/82
- BFH, 03.02.1984 - VII R 100/83
- BFH, 03.02.1984 - VII R 11/83
- BVerfG, 22.07.1970 - 1 BvR 445/66
Pensionsrückstellungen für Arbeitnehmer-Ehegatten - Einkommensteuerliche …
- BFH, 09.11.1966 - I 225/65
Anspruch auf Aussetzung des Verfahrens bei Einlegung einer Verfassungsbeschwerde …
- BFH, 27.05.1964 - I 367/61 U
Entgeltlichkeit der Überlassung der Gaststättenführung auf Schiffen der Deutschen …
- BFH, 26.03.1963 - VII 188/57 S
Festsetzung von Branntweinverkaufspreisen durch Verwaltungsakt - Wesen des …
- BFH, 04.05.1962 - VI 180/59 U
Gewährung von Prämien für Wohnbausparer