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   BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05   

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BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 384/05 (https://dejure.org/2007,5196)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der Berufung aufgrund überspannter Anforderungen an die Zulassungsbegründung - keine Verletzung der aus Art 2 Abs 2 S 1 folgenden staatlichen Schutzpflicht im Bereich nicht abschließend geklärter ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die baurechtliche Genehmigung einer Mobilfunksendeanlage in der unmittelbaren Nachbarschaft; Anforderungen an die staatliche Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG im Bereich nicht abschließend geklärter schädlicher Umwelteinwirkungen; ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit einer Baugenehmigung für eine Mobilfunksendeanlage

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesundheitsgefährdung durch Mobilfunksendeanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies kann mit Rücksicht auf den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs lediglich einen vorherigen Hinweis hierauf erfordern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, juris, Rn. 16 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).

    Es widerspricht jedoch sowohl dem Sinn und Zweck des dem Berufungsverfahren vorgeschalteten Zulassungsverfahrens, als auch der Systematik der in § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 3 VwGO geregelten Zulassungsgründe, wenn das Berufungsgericht beim Austausch der Gründe auf Erwägungen abstellt, die nicht ohne weiteres auf der Hand liegen und deren Heranziehung deshalb über den mit Blick auf den eingeschränkten Zweck des Zulassungsverfahrens von ihm vernünftigerweise zu leistenden Prüfungsumfang hinausgeht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, a.a.O.).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies kann mit Rücksicht auf den Anspruch der Verfahrensbeteiligten auf Gewährung rechtlichen Gehörs lediglich einen vorherigen Hinweis hierauf erfordern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006 - 2 BvR 767/02 -, juris, Rn. 16 f.; BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4.03 -, NVwZ-RR 2004, S. 542 ).

    Insbesondere verkürzt die Heranziehung von Erwägungen, die ihrerseits Grundsatzbedeutung haben, zur Ablehnung des Zulassungsgrundes ernstlicher Zweifel den vom Gesetzgeber für Fragen von grundsätzlicher Bedeutung vorgesehenen Rechtsschutz im Berufungsverfahren in sachlich nicht zu rechtfertigender Weise (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 2. März 2006, a.a.O.; OVG Berlin, NVwZ 1998, S. 1318 ).

  • BVerfG, 28.02.2002 - 1 BvR 1676/01

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Mobilfunkanlage

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat in ihrem Beschluss vom 28. Februar 2002 (1 BvR 1676/01 - NJW 2002, S. 1638) zu den in der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) festgelegten Grenzwerten unter Bezugnahme auf die einschlägige Senatsrechtsprechung ausgeführt, dass dem Verordnungsgeber bei der Erfüllung der staatlichen Schutzpflicht nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG ein weiter Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsbereich zukommt, der auch Raum lässt, konkurrierende öffentliche und private Interessen zu berücksichtigen.

    Eine Verletzung der Nachbesserungspflicht durch den Verordnungsgeber kann gerichtlich erst festgestellt werden, wenn evident ist, dass eine ursprünglich rechtmäßige Regelung zum Schutz der Gesundheit auf Grund neuer Erkenntnisse oder einer veränderten Situation verfassungsrechtlich untragbar geworden ist (vgl. zum Vorstehenden BVerfG, Kammerbeschluss vom 28. Februar 2002, a.a.O. sowie BVerfGE 49, 89 ; 56, 54 ; BVerfG, Kammerbeschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, S. 2509).

  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrages nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 sowie 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ).
  • VGH Hessen, 06.12.2004 - 9 UE 2582/03

    Mobilfunkbasisstation im reinen Wohngebiet

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Hingegen hat sich der hier zur Entscheidung berufene 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs einer Entscheidung des 9. Senats des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 6. Dezember 2004 angeschlossen, nach der Mobilfunksendeanlagen als fernmeldetechnische Nebenanlagen gemäß § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 zu bewerten sind (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 6. Dezember 2004 - 9 UE 2582/03 -, NJOZ 2006, S. 232 ).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2003 - 10 B 2417/02

    Nachbarschutz bei der Ansiedlung von Mobilfunkanlagen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht hat diese Frage im Februar 2003 ausdrücklich offen gelassen (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25. Februar 2003 - 10 B 2417/02 -, NVwZ-RR 2003, S. 637 ).
  • BVerwG, 30.03.2005 - 1 B 11.05

    Rechtsgrundsätzliche Bedeutung; Gesetzesänderung nach Erlass des

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nämlich immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, S. 709; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, S. 420 ).
  • VGH Hessen, 29.07.1999 - 4 TG 2118/99

    Nachbarschutz gegen eine ortsfeste Sendefunkanlage - Gefahr schädlicher Wirkungen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    So hat der 4. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in einer Entscheidung vom 29. Juli 1999 die Qualifizierung einer Mobilfunksendeanlage als Nebenanlage auch im Sinne des § 14 Abs. 2 Satz 2 BauNVO 1990 abgelehnt (vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 29. Juli 1999 - 4 TG 2118/99 -, NVwZ 2000, S. 694 ).
  • BVerfG, 08.03.2001 - 1 BvR 1653/99

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Versagung der Berufungszulassung in

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Dies bedeutet für die Anwendung des § 124 Abs. 2 VwGO, dass die Anforderungen an die Begründung eines Zulassungsantrages nicht überspannt werden dürfen, so dass die Möglichkeit, die Zulassung eines Rechtsmittels zu erstreiten, für den Rechtsmittelführer leer läuft (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8. März 2001 - 1 BvR 1653/99 -, NVwZ 2001, S. 552 sowie 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 -, NVwZ 2005, S. 1176 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.06.1997 - 4 S 1050/97

    Zulassung der Beschwerde wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit der

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2007 - 1 BvR 384/05
    Von grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO ist eine Rechtssache nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung nämlich immer dann, wenn es maßgebend auf eine konkrete, über den Einzelfall hinausgehende Rechtsfrage ankommt, deren Klärung im Interesse der Einheit oder der Fortbildung des Rechts geboten erscheint; der Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO entspricht danach weitgehend dem der grundsätzlichen Bedeutung in § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. März 2005 - BVerwG 1 B 11.05 -, NVwZ 2005, S. 709; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 5. Juni 1997 - 4 S 1050/97 -, VBlBW 1997, S. 420 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerwG, 01.11.1999 - 4 B 3.99

    Mobilfunk; Funksendeanlage; Nebenanlage; Wohngebiet; Baugebiet; Ausnahme;

  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 08.10.1991 - 1 BvR 1324/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über eine

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe im

  • BVerwG, 24.05.1996 - 4 A 39.95

    Fernstraßenrecht: Wertminderung von Außenbereichsgrundstücken durch Autobahnbau,

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

  • BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03

    Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen

  • BVerfG, 05.02.2002 - 2 BvR 305/93

    Sozialpfandbriefe

  • VG Gießen, 08.09.2003 - 1 E 1173/03

    Mobilfunk-Sendeanlage im allgemeinen Wohngebiet; Nachbarschutz -

  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96

    Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1001.04

    Gemeindeklagen gegen luftrechtliche Planfeststellung; Ziel der Raumordnung;

  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

  • BVerfG, 16.05.2007 - 2 BvR 1782/04

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch Ablehnung der Berufungszulassung gegen die

    c) Ob das Gericht mit seinem Vorgehen weitere Grundrechte, vor allem die vom Beschwerdeführer nicht ausdrücklich als verletzt gerügte Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) verletzt hat (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 384/05 -), kann angesichts der bereits getroffenen Feststellungen offenbleiben.
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