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   BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06   

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BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06 (https://dejure.org/2008,3205)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06 (https://dejure.org/2008,3205)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 (https://dejure.org/2008,3205)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 93 Abs. 2 BVerfGG; § 119 Abs. 3 StPO
    Sicherheitsmaßnahmen im Vollzug von Arrest während der Untersuchungshaft (Prüfungsanforderungen; Suizidgefahr; Unterbringung in dauerhaft beleuchteter Haftzelle; alleinige Bekleidung mit einer Papierunterhose); Wiedereinsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1, Art 2 Abs 2 S 1 und Art 19 Abs 4 GG durch eine unzureichende Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts bei der gerichtlichen Überprüfung von besonderen Sicherungsmaßnahmen, die während des Vollzugs einer Untersuchungshaft ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen in der Untersuchungshaft; Anordnung der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und mit Videoüberwachung; Absonderung vom normalen Untersuchungshaftvollzug sowie ...

  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung besonderer Sicherungsmaßnahmen in der Untersuchungshaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • zjs-online.com PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Ein kritischer Blick auf das Recht der Untersuchungshaft (Thomas Marzahn; ZJS 2008, 375-381)

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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 13.04.1999 - 2 BvR 827/98

    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes bei der Aufrechterhaltung von

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Auch bei der Entscheidung über die Anordnung und Aufrechterhaltung besonderer Sicherungsmaßnahmen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. für den Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

    Die erneute Bestätigung der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und mit Videoüberwachung mehr als zwei Wochen nach deren Beginn ohne Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschwerdeführers wird den eingangs dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen auch deshalb nicht gerecht, weil das Gericht zu berücksichtigen gehabt hätte, dass besondere Sicherungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten bleiben, verschärften Prüfungsanforderungen begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 2533/95, 2 BvR 2534/95 -, juris; und vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 664/72

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beschränkungen für

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    aa) Für die Auslegung des § 119 Abs. 3 StPO und die Prüfung der Voraussetzungen für eine Beschränkung nach dieser Bestimmung ist entscheidend, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der den Vollzug der Untersuchungshaft in besonderem Maße beherrschen muss (vgl. BVerfGE 34, 369 ; 35, 5 ; 35, 307 ), eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles gebietet (vgl. BVerfGE 35, 5 ).

    Beschränkungen sind danach nur zulässig, wenn sie erforderlich sind, um eine reale Gefahr für die in § 119 Abs. 3 StPO genannten öffentlichen Interessen abzuwehren, und dieses Ziel nicht mit weniger eingreifenden Maßnahmen erreicht werden kann (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 35, 311 ).

    Für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de).

  • BVerfG, 01.04.1998 - 2 BvR 1951/96

    Verletzung des verfassungsmäßigen Rechts auf Resozialisierung und willkürfreie

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Der Beurteilungsspielraum entbindet die Gerichte jedoch nicht von ihrer rechtsstaatlich fundierten Prüfungspflicht (vgl. für die Gewährung von Vollzugslockerungen BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 1997 - 2 BvR 615/97 -, NStZ-RR 1998, S. 121 ; und vom 1. April 1998 - 2 BvR 1951/96 -, StV 1998, S. 436 ).

    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).

  • BVerfG, 06.11.2007 - 2 BvR 1136/07

    Anordnung der Abgabe einer Urinprobe in der Untersuchungshaft (Verdacht des

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Für eine Gefährdung des Haftzwecks oder der Ordnung in der Anstalt müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen (vgl. BVerfGE 35, 5 ; 42, 234 ; 57, 170 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de).

    Der beigezogenen Verfahrensakte ist nicht zu entnehmen, dass die Entscheidung, wie geboten (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 6. November 2007 - 2 BvR 1136/07 -, www.bverfg.de, Rn. 33; Meyer-Goßner, StPO, 50. Auflage 2007, § 119 Rn. 46), im Anschluss an die fernmündliche Genehmigung unverzüglich schriftlich niedergelegt und dem Beschwerdeführer oder dessen Bevollmächtigtem bekannt gegeben worden wäre.

  • OLG Zweibrücken, 12.01.2005 - 3 W 275/04

    Freiheitsentziehungsverfahren: Feststellung der Rechtswidrigkeit einer beendeten

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • BVerfG, 06.02.1996 - 2 BvR 2533/95

    Verfassungsbeschwerde gegen Sicherheitsmaßnahmen in einer Justizvollzugsanstalt

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Die erneute Bestätigung der Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum ohne gefährdende Gegenstände und mit Videoüberwachung mehr als zwei Wochen nach deren Beginn ohne Einholung eines psychiatrischen Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschwerdeführers wird den eingangs dargestellten verfassungsrechtlichen Anforderungen auch deshalb nicht gerecht, weil das Gericht zu berücksichtigen gehabt hätte, dass besondere Sicherungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten bleiben, verschärften Prüfungsanforderungen begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Februar 1996 - 2 BvR 2533/95, 2 BvR 2534/95 -, juris; und vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).
  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79

    Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).
  • BayObLG, 18.09.2002 - 3Z BR 127/02

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Unterbringungsverfahren - konkretes

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Betrifft eine Beschwerde Maßnahmen, die wie die hier in Rede stehenden besonderen Sicherungsmaßnahmen über einen längeren Zeitraum vollzogen werden und mit schwerwiegenden Eingriffen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen verbunden sind, bedarf danach der Klärung, ob es dem Betroffenen nur um die Verhinderung des weiteren Vollzuges geht oder auch um eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der ursprünglichen Anordnung und des anschließenden Vollzuges (vgl. für die Freiheitsentziehung durch Unterbringung BayObLG, Beschluss vom 18. September 2002 - 3Z BR 127/02 -, Recht & Psychiatrie 2003, S. 25 ; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14. März 2003 - 19 Wx 11/03 -, FGPrax 2003, S. 145; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 3 W 275/04 -, FGPrax 2005, S. 137 ).
  • BVerfG, 26.10.1993 - 2 BvR 1004/93

    Objektiv willkürliche Auslegung des Antrags eines Strafgefangenen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Das mit dem Antrag verfolgte Rechtsschutzziel ist dabei stets aus dem Gesamtzusammenhang des Antragsvorbringens zu ermitteln (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Oktober 1993 - 2 BvR 1004/93 -, StV 1994, S. 201 ).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2008 - 2 BvR 1661/06
    Im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. Mai 1994 - 1 BvR 549/94 -, NJW 1994, S. 1719 f.; und vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, NJW 1998, S. 295 f.; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. April 1998, a.a.O.) haben die Gerichte vor einer Bestätigung der durch die Anstalt getroffenen Anordnungen die verfügbaren Erkenntnismittel auszuschöpfen und die von der Anstalt ihrer Gefahrenprognose zugrunde gelegten Sachverhaltsangaben zu überprüfen, um auf dieser Grundlage die - in der Untersuchungshaft besonders strikt zu beachtende - Verhältnismäßigkeit der getroffenen Anordnungen beurteilen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, StV 1999, S. 551 ).
  • BVerfG, 26.06.1997 - 2 BvR 126/91

    Weitere Entscheidungen zur Zulässigkeit von Beschwerden gegen richterliche

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • OLG Stuttgart, 11.01.2001 - 1 Ws 3/01

    Beschwerde gegen vollstreckte Disziplinarmaßnahme

  • BVerfG, 12.11.1997 - 2 BvR 615/97

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Lockerungen im Strafvollzug

  • BVerfG, 14.02.1994 - 2 BvR 2091/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Eilrechtsschutz in Strafvollzugssachen

  • BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97

    Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes trotz

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2003 - 19 Wx 11/03

    Auslegung eines Rechtsmittelantrags bezüglich Feststellung der Rechtswidrigkeit

  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

  • BVerfG, 02.05.1994 - 1 BvR 549/94

    Aussetzung der Zwangsräumung bei einem 70jährigen Mieter wegen Suizidgefahr

  • OLG Frankfurt, 26.02.2002 - 3 Ws 132/02
  • OLG München, 06.07.2006 - 3 Ws 555/06
  • OLG Celle, 21.04.1988 - 1 Ws 47/88
  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1054/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur Frage der Kündigung wegen Eigenbedarfs

  • BVerfG, 19.07.1995 - 2 BvR 1439/95

    Ablehnung der Besuchserlaubnis für einen ausländischen Journalisten bei einem

  • OLG Karlsruhe, 16.06.1993 - 2 Ws 201/92

    Widerruf; Verwaltungsakt; Gefangener; Behandlung; Fluchtgefahr; Überprüfbarkeit;

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 25.07.1994 - 2 BvR 806/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung der Untersuchungshaft:

  • BVerfG, 11.10.2004 - 2 BvR 906/04

    Verfahren zur Aussetzung einer lebenslangen Freiheitsstrafe; Zeitnähe der

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BVerfG, 16.05.1973 - 2 BvR 590/71

    Anhalten eines beleidigenden Briefs eines Untersuchungsgefangenen

  • BFH, 24.04.2003 - VII R 47/02

    Fehlerhafte Faxübermittlung einer Klageschrift

  • BVerfG, 27.03.1973 - 2 BvR 684/72

    Einschränkung der Informationsfreiheit eines Untersuchungsgefangenen

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

  • BVerfG, 05.02.1981 - 2 BvR 646/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Kontrolle des Briefverkehrs von

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 16.06.1976 - 2 BvR 97/76

    Meinungsfreiheit im Bereich ehelicher Privatsphäre und Untersuchungshaft

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

  • BVerfG, 14.03.1973 - 2 BvR 768/71

    Verfassungsrechtliche Anforderung an die Ausgestaltung des Paketempfangs für

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von

  • BVerfG, 18.03.2015 - 2 BvR 1111/13

    Wegnahme der Kleidung als besondere Sicherungsmaßnahme im Strafvollzug unterliegt

    Die als besondere Sicherungsmaßnahme in § 88 Abs. 1, Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 5 StVollzG vorgesehene Unterbringung in einem besonders gesicherten Haftraum mit permanenter Videoüberwachung stellt schon für sich genommen einen erheblichen Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen dar (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 1999 - 2 BvR 827/98 -, NStZ 1999, S. 428 und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 50).

    Die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Haftvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 30/06 -, juris, Rn. 24 und vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 38).

    Jedenfalls hätte das Landgericht im Hinblick auf die verfahrensrechtlichen Gehalte der betroffenen Grundrechte (vgl. hierzu BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 39) und angesichts des der Darstellung der Justizvollzugsanstalt widersprechenden Vortrags des Beschwerdeführers den Sachverhalt selbst überprüfen müssen (vgl. zu den Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei streitigem Sachverhalt BVerfGK 1, 201 ; 2, 318 ; zu dieser im StVollzG direkt verankerten Verpflichtung OLG Hamm, Beschluss vom 18. September 2001 - 1 Vollz (Ws) 183/2001 -, NStZ 2002, S. 224 ).

    Ein derartiger Vortrag kann, wenn die Grundrechte Gefangener geschützt sein sollen, im gerichtlichen Verfahren nicht einfach übergangen werden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris, Rn. 46).

    Im Hinblick darauf, dass die Toilettenspülung in besonders gesicherten Hafträumen häufig nicht durch den im Haftraum Untergebrachten selbst betätigt werden kann, sondern nur durch die den Haftraum beobachtenden Vollzugsbediensteten (vgl. nur die Beschreibung eines derartigen Haftraums in BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 - juris, Rn. 9), liegt nahe, dass der Beschwerdeführer Probleme mit der Toilettenspülung gehabt haben könnte.

  • LG Regensburg, 24.07.2013 - 7 KLs 151 Js 4111/13

    Gustl Mollath - Wiederaufnahmeanträge abgelehnt

    Dass die Genehmigung, sobald sie ergeht, zum Zweck eines effektiven Rechtsschutzes mit Gründen schriftlich zu dokumentieren und dem Untergebrachten bekannt zu geben war (Meyer-Goßner a. a. O., Rz. 25 zu § 119; BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2008, 2 BvR 1661/06, in juris, dort Rz. 41), dies hier jedoch nach Aktenlage so nicht erfolgte, trifft zwar zu.

    Bei der prognostischen Einschätzung der Gefährdungslage gemäß § 119 Abs. 3 StPO a. F., Nr. 62 UVollzO ist der Vollzugsbehörde ein Beurteilungsspielraum zugebilligt, in dessen Rahmen sie bei Achtung der Grundrechte des Gefangenen eine von mehreren Entscheidungen treffen kann, wenn sie gleichermaßen rechtlich vertretbar sind (BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2008, 2 BvR 1661/06, in juris, dort Rz. 39).

  • BVerfG, 28.10.2012 - 2 BvR 737/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Grundrecht

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).
  • BVerfG, 07.03.2012 - 2 BvR 988/10

    Untersuchungshaft; Rechtsschutzbedürfnis bei der Verfassungsbeschwerde; faires

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).
  • BVerfG, 19.01.2023 - 2 BvR 1719/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Sicherungsverwahrten gegen die

    Es ist daher nicht ersichtlich, ob es sich des Umstands gewahr war, dass besondere Sicherungsmaßnahmen, die über einen längeren Zeitraum aufrecht erhalten bleiben, verschärften Prüfungsanforderungen begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, Rn. 45 m.w.N.).

    Dem verfahrensrechtlichen Gehalt der betroffenen Grundrechte (vgl. hierzu BVerfGE 52, 214 ; 70, 297 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, Rn. 39; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2015 - 2 BvR 1111/13 -, Rn. 42) wird insoweit nur unzureichend Rechnung getragen.

  • BVerfG, 17.10.2012 - 2 BvR 736/11

    Rechtsschutzbedürfnis (Fortbestehen; gewichtiger Grundrechtseingriff); Vollzug

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).
  • BVerfG, 05.03.2015 - 2 BvR 746/13

    Mit einer Entkleidung verbundene Durchsuchung eines Strafgefangenen (allgemeines

    Bei gewichtigen Grundrechtseingriffen ist vom Fortbestehen des Rechtsschutzbedürfnisses im Verfassungsbeschwerdeverfahren auch dann auszugehen, wenn sich die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt auf eine Zeitspanne beschränkt, in der der Betroffene nach dem regelmäßigen Geschäftsgang eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kaum erlangen konnte (vgl. BVerfGE 117, 244 ; BVerfGK 11, 54 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, juris).
  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit

    Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Haftvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, www.bverfg.de, m.w.N.).
  • VerfGH Berlin, 08.09.2011 - VerfGH 159/07

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde - Unzureichende

    Bestätigt ein Fachgericht grundrechtseingreifende Vollzugsmaßnahmen als rechtmäßig, ohne den Sachverhalt zureichend aufzuklären, verletzt dies das Recht auf effektiven Rechtsschutz und die jeweils materiell berührten Grundrechte (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschlüsse vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 - juris, Rn. 38; 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris, Rn. 20 ff. und 15. Juli 2010 - 2 BvR 2518/08 - juris, Rn. 16; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

    Dies bedeutet aber nicht, dass das mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Verlegung befasste Gericht sich der rechtsstaatlichen Pflicht, den entscheidungserheblichen Sachverhalt mit den verfügbaren Mitteln aufzuklären (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Januar 2008 - 2 BvR 1661/06 -, www.bverfg.de, m.w.N.), entziehen dürfte.
  • BSG, 07.03.2012 - B 6 KA 2/12 B

    Aufgabenbezogene Verwaltungsgebühren der KV erlaubt

  • LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09

    Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Sozialversicherungsbeiträgen

  • BVerfG, 09.07.2008 - 2 BvR 1336/08

    Verfahrensrecht, Bundesverfassungsgericht, Verfassungsbeschwerde, einstweilige

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