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   BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11   

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https://dejure.org/2013,4692
BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11 (https://dejure.org/2013,4692)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2013 - 2 BvR 376/11 (https://dejure.org/2013,4692)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 2 BvR 376/11 (https://dejure.org/2013,4692)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 13 Abs 1 GG, Art 13 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 102 StPO
    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Bestellung von Zeitungen auf Namen eines Verstorbenen

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen von Verdachtsgründen als Durchsuchungsvoraussetzung bzgl. des Gewichts des mit einer Durchsuchung verbundenen Eingrifss in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte persönliche Lebenssphäre

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wohnungsdurchsuchung verletzt bei unzureichendem Tatverdacht Art 13 Abs 1, Abs 2 GG - hier: Bestellung von Zeitungen auf Namen eines Verstorbenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 13 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2
    Vorliegen von Verdachtsgründen als Durchsuchungsvoraussetzung bzgl. des Gewichts des mit einer Durchsuchung verbundenen Eingrifss in die durch Art. 13 Abs. 1 GG geschützte persönliche Lebenssphäre

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wohnungsdurchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung des Verdachts erforderlich sind

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Entscheidungsbesprechung)

    Abenteuerlicher geht es kaum bei der Anordnung einer Durchsuchung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2013, 609
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den Tatverdacht bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75

    Durchsuchung Drogenberatungsstelle

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den Tatverdacht bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen - insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an den Tatverdacht bei Erlass eines Durchsuchungsbeschlusses - bereits entschieden (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ), und die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist zur Durchsetzung des Grundrechts des Beschwerdeführers zu 1. aus Art. 13 Abs. 1 und 2 GG angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG).

    Ein Verstoß gegen diese Anforderungen liegt vor, wenn sich sachlich zureichende plausible Gründe für eine Durchsuchung nicht mehr finden lassen (vgl. BVerfGE 44, 353 ; 59, 95 ; 115, 166 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 20.04.2004 - 2 BvR 2043/03

    Unverletzlichkeit der Wohnung; Durchsuchung; Beschlagnahme; Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Dabei kann offenbleiben, ob das Landgericht Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts durch Einholung einer weiteren Stellungnahme des ermittelnden Polizeibeamten - freilich bezogen auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses - nachbessern durfte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5) oder ob es seine Entscheidung von vornherein nur auf Gründe stützen durfte, die bereits dem Ermittlungsrichter bekannt waren, da nur auf diesem Wege der Funktion des Richtervorbehalts gemäß Art. 13 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 -, NJW 2011, S. 291 ).
  • BVerfG, 29.04.2007 - 2 BvR 2601/06

    Anforderungen an den Anfangsverdacht als Voraussetzung für eine Durchsuchung beim

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung des Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • BVerfG, 10.09.2010 - 2 BvR 2561/08

    Durchsuchung (vager Tatverdacht; Hehlerei; Verkauf neuwertiger Mobiltelefone über

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Dabei kann offenbleiben, ob das Landgericht Defizite in der Begründung des zugrundeliegenden Tatverdachts durch Einholung einer weiteren Stellungnahme des ermittelnden Polizeibeamten - freilich bezogen auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses - nachbessern durfte (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. April 2004 - 2 BvR 2043/03, 2 BvR 2104/03 -, juris, Rn. 5) oder ob es seine Entscheidung von vornherein nur auf Gründe stützen durfte, die bereits dem Ermittlungsrichter bekannt waren, da nur auf diesem Wege der Funktion des Richtervorbehalts gemäß Art. 13 Abs. 2 GG Rechnung getragen werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. September 2010 - 2 BvR 2561/08 -, NJW 2011, S. 291 ).
  • BVerfG, 03.07.2006 - 2 BvR 2030/04

    Unverletzlichkeit der Wohnung (Bestehen von Verdachtsgründen; keine

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11
    Eine Durchsuchung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung des Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (vgl. BVerfGK 8, 332 ; 11, 88 ).
  • LG Rostock, 02.11.2022 - 11 Qs 126/22

    Durchsuchung, Ausforschungsdurchsuchung, Zeitablauf, Verhältnismäßigkeit

    Denn die Durchsuchungsanordnung darf nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die erst zur Begründung eines Verdachtes erforderlich sind (BVerfG StV 2013, 609), sog. Ausforschung.
  • AG Iserlohn, 21.09.2022 - 5 Ls 54/22
    Schließlich darf eine Durchsuchung nicht bloßer Ausforschung und Suche nach Verdachtsgründen dienen, was hier mangels weiterer zureichender Ermittlungen gerade der Fall ist (BVerfG, Beschl. v. 24.01.2013 - 2 BvR 376/11; vgl. auch BGH, Beschl. v. 04.06.2020 - 4 StR 15/20, NStZ 2020, 621, 622, schwerwiegender Verfahrensfehler mangels konkreter Tatsache, die die Vermutung belegt).
  • LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Anordnungsvoraussetzungen

    Insbesondere darf eine Durchsuchung nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung des Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (BVerfG, Beschl. v. 24.01.2013 - 2 BvR 376/11).
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