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   BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13   

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BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13 (https://dejure.org/2018,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13 (https://dejure.org/2018,2875)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 (https://dejure.org/2018,2875)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG; § 189 StGB; § 193 StGB
    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (Werturteile; Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und betroffenem Rechtsgut; erhöhtes Gewicht von Beiträgen zur öffentlichen Meinungsbildung; Beachtung des Kontextes bei der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts einer Meinungsäußerung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 5 Abs 1 S 1 GG, Art 5 Abs 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) verletzt bei mangelnder Berücksichtigung des politischen Kontextes der inkriminierten Äußerung und unzureichender Gewichtung des Persönlichkeitsrechts des ...

  • Wolters Kluwer

    Erlass eines Strafurteils wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Veröffentlichung eines Textes im Internet hinsichtlich Meinungsfreiheit

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Achtungsanspruch Verstorbener reicht nicht weiter als der Ehrschutz Lebender

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • rewis.io

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) verletzt bei mangelnder Berücksichtigung des politischen Kontextes der inkriminierten Äußerung und unzureichender Gewichtung des Persönlichkeitsrechts des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass eines Strafurteils wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener durch Veröffentlichung eines Textes im Internet hinsichtlich Meinungsfreiheit

  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verurteilung wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener (§ 189 StGB) verletzt bei mangelnder Berücksichtigung des politischen Kontextes der inkriminierten Äußerung und unzureichender Gewichtung des Persönlichkeitsrechts des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts einer Meinungsäußerung

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bezeichnung von DDR-Widerstandskämpfer als Terrorist von Meinungsfreiheit gedeckt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Kritische Äußerung über rehabilitiertes DDR-Justizopfer zulässig

  • zeit.de (Pressebericht, 20.02.2018)

    Johann Burianek: Polemik gegen DDR-Widerstandskämpfer erlaubt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Meinungsäußerung - und ihr politischer Kontext

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - und das geschützte Rechtsgut

  • lto.de (Kurzinformation)

    Beitrag über Hinrichtungsopfer: Kritik an DDR-Widerstandskämpfer war rechtens

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kritische Äußerungen über DDR-Widerstandskämpfer rechtmäßig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts einer Meinungsäußerung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bezeichnung eines rehabilitierten DDR-Justizopfers als Bandit und Anführer einer terroristischen Vereinigung als Meinungsäußerung zulässig - Grundrechtsverstoß durch mangelhafte Berücksichtigung des politischen Kontexts einer Meinungsäußerung

Besprechungen u.ä.

  • wordpress.com (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung, 20.02.2018)

    BVerfG mit erstaunlicher Erkenntnis: Bombenleger dürfen Terroristen genannt werden

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 770
  • DVBl 2018, 510
  • DÖV 2018, 375
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob das Strafgericht die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und dem geschützten Rechtsgut andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

    Bei Äußerungsdelikten kann eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts auch dadurch begründet sein, dass der Sinn der Äußerung nicht zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor man die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 82, 43 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Sie sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen und deshalb als Werturteile anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).

    Das Bundesverfassungsgericht ist auf die Klärung beschränkt, ob das Strafgericht die wertsetzende Bedeutung des Grundrechts verkannt hat (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

    Steht ein Äußerungsdelikt in Frage, so verlangt Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und dem geschützten Rechtsgut andererseits droht (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 93, 266 ; stRspr).

  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Sie sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen und deshalb als Werturteile anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).

    Der Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei unabhängig davon eröffnet, ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).

  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Sie sind durch Elemente der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägte Äußerungen und deshalb als Werturteile anzusehen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 241 ).

    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts tritt umso mehr zurück, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 61, 1 ).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Insbesondere ist die für die Entscheidung maßgebliche verfassungsrechtliche Frage der Reichweite von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bei der strafrechtlichen Beurteilung von Meinungsäußerungen bereits entschieden (vgl. BVerfGE 7, 198 ; 61, 1 ; 90, 1 ; 90, 241 ; 93, 266 ; 124, 300 ).

    Der Schutzbereich von Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG ist dabei unabhängig davon eröffnet, ob die Äußerungen sich als wahr oder unwahr erweisen, ob sie begründet oder grundlos, emotional oder rational sind (vgl. BVerfGE 90, 241 ; 124, 300 ).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Dieser Schutz bewahrt den Verstorbenen insbesondere davor, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BVerfGE 30, 173 ).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Schutzbedürfnis des Verstorbenen in dem Maße schwindet, in dem die Erinnerung an ihn verblasst, so dass im Laufe der Zeit auch das Interesse an der Nichtverfälschung des Lebensbildes abnimmt (vgl. BVerfGE 30, 173 ).

  • LG Berlin, 18.03.2013 - 574 Ns 145/12

    Erinnerungspolitik: Stasi-Oberst wegen Geschichtsfälschung verurteilt

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. März 2013 - (574) 231 Js 2310/11 Ns (145/12) - und der Beschluss des Kammergerichts vom 18. Juli 2013 - (3) 121 Ss 122/13 (95/13) - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Bei Äußerungsdelikten kann eine Verletzung spezifischen Verfassungsrechts auch dadurch begründet sein, dass der Sinn der Äußerung nicht zutreffend erfasst worden ist (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ).
  • BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86

    Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß

    Auszug aus BVerfG, 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13
    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor man die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 82, 43 ).
  • BVerfG, 11.01.1994 - 1 BvR 434/87

    Jugendgefährdende Schriften III

  • BGH, 29.11.2021 - VI ZR 248/18

    "Kohl-Protokolle": Helmut Kohl zu früh gestorben - Witwe bekommt

    Der daraus resultierende Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist aber nicht identisch mit den Schutzwirkungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. nur Senatsurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16; BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2014 - XII ZB 20/14, NJW 2014, 3786 Rn. 31; BVerfGK 9, 83, 88, juris Rn. 25 - Blauer Engel; BVerfGK 9, 92, 95, juris Rn. 22 - postmortaler Datenschutz; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 18 - Wilhelm Kaisen; NJW 2001, 594 f., juris Rn. 8), sondern bleibt dahinter zurück (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    Der Verstorbene wird danach insbesondere davor bewahrt, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 19; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; BVerfGE 146, 1 Rn. 103 - parlamentarisches Fragerecht; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 18 - Wilhelm Kaisen).

    Zum anderen genießt aber auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat, Schutz (Senatsurteil vom 16. September 2008 - VI ZR 244/07, NJW 2009, 751 Rn. 16; BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 - III ZR 183/17, BGHZ 219, 243 Rn. 53 - Digitaler Nachlass; Beschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 19; BVerfGE 146, 1 Rn. 103 - parlamentarisches Fragerecht; BVerfG, NJW 2009, 979, 980, juris Rn. 7; BVerfGK 9, 83, 88, juris Rn. 25 - Blauer Engel; BVerfGK 9, 92, 95 f., juris Rn. 22 - postmortaler Datenschutz; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2959, juris Rn. 19 - Wilhelm Kaisen; ferner BVerfGE 30, 173, 195, juris Rn. 63 - Mephisto), weshalb insbesondere das fortwirkende Lebensbild des Verstorbenen geschützt ist (vgl. BGH, Urteile vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97, BGHZ 143, 214, 223, juris Rn. 61 - Marlene Dietrich; vom 8. Juni 1989 - I ZR 135/87, BGHZ 107, 384, 391, juris Rn. 31 - Emil Nolde; BVerfG NJW 2018, 770 Rn. 20).

    Denn sie verletzten den Erblasser rechtswidrig in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht, was sich schon daraus ergibt, dass der vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht gewährte Schutz nicht enger ist als derjenige des postmortalen Persönlichkeitsrechts, sondern im Gegenteil - wie gezeigt - sogar weiter reicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2012 - 1 StR 359/11, JR 2013, 34 Rn. 32; vom 19. Juni 1998 - 2 StR 189/98, NStZ 1998, 635, juris Rn. 8; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; NJW 2001, 594, 595, juris Rn. 8).

    d) Weiter verletzt keine der beanstandeten Passagen das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers unter dem Gesichtspunkt des allgemeinen Achtungsanspruchs, der dem Menschen kraft seines Personseins zusteht (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2018 - XII ZB 414/16, NJW-RR 2018, 967 Rn. 19; BVerfG, NJW 2018, 770 Rn. 20; BVerfGE 146, 1 Rn. 103 - parlamentarisches Fragerecht; BVerfG, NJW 2001, 2957, 2958 f., juris Rn. 19 - Wilhelm Kaisen).

  • OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17

    Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle -

    Der aus Art. 1 Abs. 1 GG abgeleitete Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts bewahrt einen Verstorbenen insbesondere davor, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (st. Rspr., vgl. BVerfG v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, NJW 2018, 770 Tz. 20; v. 05.04.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957 = juris Tz.19; v. 24.02.1971 - 1 BvR 435/68, BVerfGE 30, 173, 194 = juris Tz. 60; siehe auch Senat v. 30.11.2017 - 15 U 67/17, BeckRS 2017, 139939 Tz. 41).

    Schutz genießt daneben auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfG v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, NJW 2018, 770 Tz. 20; v. 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07, juris Tz. 8; v. 05.04.2001 - 1 BvR 932/94, NJW 2001, 2957 = juris Tz.19; Senat v. 30.11.2017 - 15 U 67/17, BeckRS 2017, 139939 Tz. 41; OLG Frankfurt v. 15.10.2009 - 16 U 39/09, juris Tz. 44).

  • OLG Nürnberg, 22.10.2019 - 3 U 1523/18

    Persönlichkeitsrechtsschutz bei Bezeichnung einer Person als Antisemit

    Bei Meinungsäußerungen, d.h. Äußerungen, die insgesamt durch Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens und Meinens geprägt sind, verlangt Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG eine Gewichtung der Beeinträchtigung, die der Meinungsfreiheit des sich Äußernden einerseits und dem geschützten Rechtsgut andererseits droht (BVerfG, Beschluss vom 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, Rn. 18).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    Dieser Schutz bewahrt den Verstorbenen - wie ausgeführt - davor, herabgewürdigt oder erniedrigt zu werden (vgl. auch etwa BVerfG v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, juris Rn. 20 m.w.N.).

    Insgesamt ist zu bedenken, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts auf den Schutz eines fortwirkenden Geltungsanspruchs der Person zielt, nicht etwa auch auf eine ausgewogene politische Bewertung historischer Handlungen (BVerfG v. 24.01.2018 - 1 BvR 2465/13, juris Rn. 25), die den Historikern überlassen werden mag.

  • BVerfG, 04.04.2024 - 1 BvR 820/24

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine strafrechtliche Verurteilung wegen

    Der Schutz des betroffenen Rechtsguts tritt umso mehr zurück, je weniger es sich um eine unmittelbar gegen dieses Rechtsgut gerichtete Äußerung im privaten Bereich in Verfolgung eigennütziger Ziele handelt, sondern um einen Beitrag zu einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage (vgl. BVerfGE 61, 1 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, Rn. 18).

    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor man die zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 82, 43 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, Rn. 19).

  • BVerfG, 24.10.2022 - 1 BvR 19/22

    Verfassungsbeschwerden betreffend das postmortale Persönlichkeitsrecht des

    Unabhängig von der Frage, wie weit der Achtungsanspruch Verstorbener im Einzelfall geht, reicht er jedenfalls nicht weiter als der Ehrschutz lebender Personen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, Rn. 20).

    Geschützt wird auch der sittliche, personale und soziale Geltungswert, den die Person durch ihre eigene Lebensleistung erworben hat (BVerfGE 146, 1 ; vgl. BVerfGK 9, 83 ; 9, 92 ; 13, 115 ; BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 5. April 2001 - 1 BvR 932/94 -, Rn. 19; vom 4. November 2008 - 1 BvR 1832/07 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, Rn. 20).

  • VG Wiesbaden, 10.11.2023 - 28 L 1210/23

    Antrag auf Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung und der Einbehaltung von

    Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).
  • LG München I, 28.12.2021 - 5 HKO 19057/18

    Äußerungen und aktienrechtliche Treuepflicht

    Eine staatliche Sanktion könnte in einem solchen Fall wegen ihrer einschüchternden Wirkung die freie Rede, freie Information und freie Meinungsbildung empfindlich berühren und damit die Meinungsfreiheit in ihrer Substanz treffen (vgl. BVerfGE 43, 130, 136 = NJW 1977, 799, 800; BVerfGE 114, 339, 349 f. = NJW 2006, 207, 209 = AfP 2005, 544, 546 = WRP 2006, 61, 65; NJW 2018, 770, 771; Rixecker in: Münchener Kommentar zum BGB, 9. Aufl., Anhang zu § 12. Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rdn. 214).
  • VGH Hessen, 30.06.2023 - 28 E 803/23

    Disziplinarrechtliche Durchsuchungsanordnung wegen Inhalten in einem

    Bei mehrdeutigen Äußerungen haben Behörden und Gerichte sanktionsrechtlich irrelevante Auslegungsvarianten mit nachvollziehbaren und tragfähigen Gründen auszuschließen, bevor sie ihrer Entscheidung eine zur Anwendung sanktionierender Normen führende Deutung zugrunde legen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2021 - 1 BvR 11/20 -, juris Rn. 17; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteile vom 26. April 2023 - 6 C 8/21 -, juris Rn. 29 f. und vom 13. Januar 2022 - 2 WD 4/21 -, juris Rn. 34).
  • BVerwG, 13.01.2022 - 2 WD 4.21

    Einstellung eines wegen Chatbeiträgen in WhatsApp-Gruppen von Soldaten geführten

    Bei mehrdeutigen Äußerungen müssen andere mögliche Deutungen mit schlüssigen Gründen ausgeschlossen werden, bevor eine zur Verurteilung führende Bedeutung zugrunde gelegt wird (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 24. Januar 2018 - 1 BvR 2465/13 - NJW 2018, 770 Rn. 19 m.w.N.).
  • LG Berlin, 29.11.2022 - 27 O 339/21

    Fussballerfrau - Unterlassungsanspruch aus postmortalem Persönlichkeitsschutz

  • OLG Köln, 12.07.2018 - 15 U 151/17

    Umfang des postmortalen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts

  • OLG Nürnberg, 23.06.2020 - 3 W 1837/20

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch ehrenrührige Behauptung über

  • OLG Köln, 12.07.2018 - 15 U 146/17

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Berichterstattung über

  • OLG Nürnberg, 20.01.2022 - 3 U 3741/21

    Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen den Vorwurf des "Bankenbetrugs"

  • VG Berlin, 27.06.2022 - 2 K 98.20

    Informationszugang im Zusammenhang mit der Gewährung von Altersentschädigung

  • VG Berlin, 01.03.2018 - 26 K 158.16

    Widerruf eines Lehrauftrags wegen angeblicher Lehrauftragsverletzung; Religiöse

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