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   BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54   

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https://dejure.org/1954,32
BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 (https://dejure.org/1954,32)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54 (https://dejure.org/1954,32)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1954 - 2 BvQ 1/54 (https://dejure.org/1954,32)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Eingliederung des Landes Lippe nach Nordrhein-Westfalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nrw.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Untersuchung zu den Richtlinien für die Aufnahme des Landes Lippe in das Gebiet des Landes Nordrhein-Westfalen (Punktationen)

Papierfundstellen

  • BVerfGE 3, 267
  • NJW 1954, 548
  • MDR 1954, 272
  • MDR 1954, 274
  • DVBl 1954, 411
  • DÖV 1954, 404
 
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Wird zitiert von ... (62)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.03.1953 - 2 BvE 4/52

    EVG-Vertrag

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
    Wenn es auch für die Zulässigkeit des Verfassungsrechtswegs nicht genügt, daß eine verfassungsrechtliche Streitfrage irgendwie eine der Zuständigkeitsbestimmungen des Art. 93 GG oder des § 13 BVerfGG berührt (Urteil vom 7. März 1953 - 2 BvE 4/52 - BVerfGE 2, 143 [150]), so ergibt sich doch aus dem Sinnzusammenhang des Art. 93 Abs. 1 Nr. 3 und 4 GG , daß für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten aus dem föderalen Bereich, wenigstens subsidiär, der Rechtsweg an das Bundesverfassungsgericht eröffnet werden sollte, soweit es sich nicht um verwaltungsrechtliche Streitigkeiten handelt.
  • BVerfG, 10.12.1953 - 2 BvQ 1/53

    Weihnachtsgeld

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1954 - 2 BvQ 1/54
    Deshalb darf das Gericht von seiner Befugnis nach § 32 BVerfGG nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. Urteil vom 10. Dezember 1953 - 2 BvQ 1, 2/53 - BVerfGE 3, 52 [55]).
  • StGH Baden-Württemberg, 17.06.2014 - 1 VB 15/13

    Spielhallen

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass der Streit zwischen zwei Ländern über das Vorliegen eines bindenden Staatsvertrages und dessen Inhalt nicht durch das Verfassungsgericht eines der beiden Länder entschieden werde (vgl. BVerfGE 3, 267 - Juris Rn. 53).
  • BVerfG, 15.04.2019 - 2 BvQ 22/19

    Keine Wahlrechtsausschlüsse für Betreute in allen Angelegenheiten und wegen

    Dem steht nicht entgegen, dass ein zulässiger Antrag in der Hauptsache noch nicht gestellt wurde, da es für die Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ausreicht, dass die Stellung eines Hauptsacheantrags, der nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet wäre, möglich ist (vgl. BVerfGE 3, 267 ; 27, 152 ; 35, 193 ; 42, 103 ; 71, 350 ; 105, 235 ; 108, 34 ; stRspr).
  • VerfGH Bayern, 25.09.2015 - 9-VII-13

    Teilweise erfolgreiche Popularklage vor allem gegen Bestimmungen des

    Die von einem solchen intraföderalen Kollegialorgan durch qualifizierten Mehrheitsbeschluss (§ 9 a Abs. 8 Satz 1 GlüStV) erlassenen Bestimmungen können ungeachtet der Frage, ob das auf einer länderstaatsvertraglichen Ermächtigung beruhende (Sekundär-)Recht überhaupt der Ebene des Landesrechts zuzurechnen ist (so Isensee in Isensee/Kirchhof, Handbuch des Staatsrechts, Bd. VI, 3. Aufl. 2008, § 126 Rn. 185; a. A. Rudolf, ebd., § 141 Rn. 86, 89; ders., DÖV 1966, 73/75 ff.: "Interföderationsrecht"; vgl. auch Maurer, Staatsrecht, 1999, § 10 Rn. 66: "Zwischen-Länder-Recht"; Kisker, Kooperation im Bundesstaat, 1971, S. 262 ff.: "innerbundesstaatliches Kooperationsrecht"; Vedder, Intraföderale Staatsverträge, S. 344 ff.: "dezentrales Bundesrecht"), jedenfalls nicht als das Recht jedes einzelnen beteiligten Landes angesehen und durch den Verfassungsgerichtshof aufgrund einer Überprüfung allein am Maßstab der Bayerischen Verfassung gegebenenfalls für nichtig erklärt werden (VerfGH vom 16.2.1989 VerfGHE 42, 11/17; ebenso Kratzer, DVBl 1963, 309/311,314; Zacher, BayVBl 1971, 321/322; Kisker, Kooperation im Bundesstaat, S. 272 f.; vgl. BVerfG vom 24.2.1954 BVerfGE 3, 267/278).
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