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   BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91, 2 BvL 13/91   

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BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91, 2 BvL 13/91 (https://dejure.org/1994,4725)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.1994 - 2 BvL 12/91, 2 BvL 13/91 (https://dejure.org/1994,4725)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 1994 - 2 BvL 12/91, 2 BvL 13/91 (https://dejure.org/1994,4725)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidungserheblichkeit der für verfassungswidrig erachteten Norm bei der konkreten Normenkontrolle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vorlagebeschluß aufheben - Entscheidungserheblichkeit - Gegenteilige Ansicht - Beweisaufnahme vermeiden - Kürzung der förderungsrechtlichen Grundpauschale - Belegärztliche Betten

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 158
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 09.07.1968 - 2 BvL 5/66

    Schicksal einer Richtervorlage nach Entscheidung des BVerfG über die zur Prüfung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.

    In derartigen Fällen geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer Verpflichtung, mindestens aber einer Befugnis des vorlegenden Gerichts zur Aufhebung seiner Vorlage aus (vgl. BVerfGE 24, 63 >67<; 29, 325 >326<; 49, 217 >219<; 51, 161 >165<).

  • BVerfG, 08.12.1970 - 1 BvL 9/60

    Unstatthaftigkeit eines verfassungsgerichtlichen Normenkontrollverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.

    In derartigen Fällen geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer Verpflichtung, mindestens aber einer Befugnis des vorlegenden Gerichts zur Aufhebung seiner Vorlage aus (vgl. BVerfGE 24, 63 >67<; 29, 325 >326<; 49, 217 >219<; 51, 161 >165<).

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvL 21/78

    Äußerungsberechtigung durch nachträgliche Nebenintervention im Verfahren vor dem

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.

    In derartigen Fällen geht das Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung von einer Verpflichtung, mindestens aber einer Befugnis des vorlegenden Gerichts zur Aufhebung seiner Vorlage aus (vgl. BVerfGE 24, 63 >67<; 29, 325 >326<; 49, 217 >219<; 51, 161 >165<).

  • BVerfG, 31.01.1978 - 2 BvL 8/77

    Schneller Brüter

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Entscheidungserheblich im Sinne von Art. 100 Abs. 1 GG ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 >334<; 34, 118 >127<; 47, 146 >152 ff.<; 50, 108 >113<; 76, 100 >104<; 79, 256 >265 f.<).

    Für das Vorliegen der strengen Voraussetzungen, unter denen die Vorlagen dennoch zulässig sein könnten (vgl. dazu BVerfGE 47, 146 >157 ff.<), bieten die Vorlagebeschlüsse keinen Anhalt.

  • BVerfG, 19.06.1962 - 1 BvL 10/57

    Folgen des Wegfalls der Vorlagefrage im Ausgangsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • BVerfG, 10.10.1961 - 2 BvN 1/60

    Wegfall der Vorlagefrage durch "Erledigung" des Ausgangsverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • BVerfG, 26.06.1957 - 2 BvO 1/56

    Voraussetzungen für eine Entscheidung des BVerfG über die fortgeltung von Landes-

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • BVerfG, 07.07.1959 - 2 BvL 5/59

    Anforderugen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Das durch Art. 100 Abs. 1 GG aufgerichtete Verfahrenshindernis besonderer Art (vgl. BVerfGE 34, 320 >324<), welches die gerichtliche Verfahrensförderungspflicht auf die Möglichkeit der Aussetzung und Vorlage beschränkt, entfällt nicht nur in den Fällen, in denen die Vorlage infolge nachträglicher Dispositionen der Parteien (vgl. BVerfGE 7, 59 ff.; 10, 1 >3<; 13, 165 >167<; 14, 140 >142<; 49, 217 >219<), zwischenzeitlich eingetretener Rechtsänderungen (vgl. BVerfGE 29, 325 >326 f.<) oder anderweitiger Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem parallelen Normenkontrollverfahren (vgl. BVerfGE 11, 64 >68<; 24, 63 >67<; 26, 44 >56<) gegenstandslos wird.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Entscheidungserheblich im Sinne von Art. 100 Abs. 1 GG ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 >334<; 34, 118 >127<; 47, 146 >152 ff.<; 50, 108 >113<; 76, 100 >104<; 79, 256 >265 f.<).
  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.02.1994 - 2 BvL 12/91
    Entscheidungserheblich im Sinne von Art. 100 Abs. 1 GG ist eine Norm nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur dann, wenn die Endentscheidung von der Gültigkeit des für verfassungswidrig gehaltenen Gesetzes abhängt (vgl. BVerfGE 11, 330 >334<; 34, 118 >127<; 47, 146 >152 ff.<; 50, 108 >113<; 76, 100 >104<; 79, 256 >265 f.<).
  • BVerfG, 25.04.1979 - 1 BvL 18/70

    Eintritt von Zweifeln an der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage während

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

  • BVerfG, 31.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Kenntnis der eigenen Abstammung

  • BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 25.10.1960 - 1 BvL 8/56

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

  • FG Düsseldorf, 20.04.2010 - 6 K 7145/02

    Mantelkauf - Verluste aus gewerblicher Tierzucht; Verluste; Gewerbliche

    Das Gericht hat mit Beschlüssen vom 29. April 2005 und 15. Dezember 2008 jeweils das Ruhen des Verfahrens im Einvernehmen mit den Beteiligten angeordnet und zwar zunächst im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren 2 BvL 12/91 zur Frage, ob das Unternehmenssteuerreformgesetz vom 29. Oktober 1997 verfassungsgemäß zu Stande gekommen ist und anschließend (Beschluss vom 15. Dezember 2008) im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof anhängige Verfahren I R 78/01 zur Frage des Verlustes der wirtschaftlichen Identität bei Anteilsübertragungen im Konzern.
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