Rechtsprechung
BVerfG, 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Bundesverfassungsgericht
Mangelnde Rechtswegerschöpfung bezüglich der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG, MRK
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK) - Wolters Kluwer
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung
- rewis.io
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BVerfGG § 93a; BVerfGG § 93b
Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wegen fehlender Rechtswegerschöpfung - datenbank.nwb.de (Tenor)
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung: Mangelnde Rechtswegerschöpfung bzgl der Rüge eines Verstoßes gegen die EMRK (juris: MRK)
Verfahrensgang
- AG Lüneburg, 26.11.2011 - 101 XIV
- LG Lüneburg, 08.05.2012 - 10 T 15/11
- BVerfG, 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09
Anwendungserweiterung
Auszug aus BVerfG, 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ). - BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus BVerfG, 24.02.2015 - 2 BvR 1681/12
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen; insbesondere hat der Beschwerdeführer, soweit er sich zur Begründung einer behaupteten Grundrechtsverletzung auf einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention beruft, den Rechtsweg nicht ordnungsgemäß erschöpft (vgl. BVerfGE 112, 50 ; 129, 78 ).