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   BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14   

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https://dejure.org/2016,5203
BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14 (https://dejure.org/2016,5203)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14 (https://dejure.org/2016,5203)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2016 - 2 BvR 2427/14 (https://dejure.org/2016,5203)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG; § 17 Abs. 3 MaßregelVollzG NW
    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug (Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der landesrechtlichen Regelung in Nordrhein-Westfalen; Pflicht der Fachgerichte zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Amts wegen); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Grundsatz der ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 17 Abs 3 S 1 MVollzG NW
    Nichtannahmebeschluss: Zwangsbehandlung untergebrachter Personen im Maßregelvollzug - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs 3 S 1 MVollzG NW - Obliegenheit der Fachgerichte zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Rechtsgrundlage einer Zwangsbehandlung im ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zwangsbehandlung untergebrachter Personen im Maßregelvollzug - Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs 3 S 1 MVollzG NW - Obliegenheit der Fachgerichte zur verfassungsrechtlichen Prüfung der Rechtsgrundlage einer Zwangsbehandlung im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für eine Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zwangsbehandlung im nordrhein-westfälischen Maßregelvollzug

  • lto.de (Kurzinformation)

    BVerfG zu Zwangsbehandlung von Straftätern in NRW: Zweifel am Gesetz, Rüffel ans Gericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 886
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 20.02.2013 - 2 BvR 228/12

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug -

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Jedoch bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 3 Satz 1 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug Zweifel (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112; vgl. auch den Bericht der Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2015 an die Präsidentin des Landtages, LTDrucks 16/2568, S. 7).

    Jedenfalls nachdem durch die Senatsentscheidungen (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112) die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung geklärt sind, muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 23.03.2011 - 2 BvR 882/09

    Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Jedoch bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 3 Satz 1 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug Zweifel (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112; vgl. auch den Bericht der Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2015 an die Präsidentin des Landtages, LTDrucks 16/2568, S. 7).

    Jedenfalls nachdem durch die Senatsentscheidungen (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112) die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung geklärt sind, muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Er muss vielmehr, um dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zu entsprechen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).

    Dies folgt aus dem Grundsatz der Subsidiarität, der in § 90 Abs. 2 BVerfGG unter Nutzung der Ermächtigung des Art. 94 Abs. 2 Satz 2 GG seine gesetzliche Ausformung erhalten hat (vgl. BVerfGE 107, 395 ).

  • BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11

    Zwangsmedikation eines in einem psychiatrischen Krankenhaus Untergebrachten mit

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    b) Da das Landgericht die Verfassungsmäßigkeit der Eingriffsgrundlage nicht geprüft hat, weist die Kammer erneut darauf hin, dass es zunächst Sache der Fachgerichte ist, auf Anträge von Untergebrachten hin, die sich gegen eine Zwangsbehandlung richten, auch von Amts wegen - unabhängig von einer entsprechenden Rüge des jeweiligen Klägers oder Antragstellers - die Vereinbarkeit der jeweils herangezogenen landesrechtlichen Rechtsgrundlagen mit dem Grundgesetz zu prüfen (vgl. BVerfGK 19, 286 mit weiteren Nachweisen).

    Jedenfalls nachdem durch die Senatsentscheidungen (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112) die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung geklärt sind, muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11

    Verfassungsbeschwerde eines im Maßregelvollzug Untergebrachten gegen medizinische

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Jedoch bestehen an der Verfassungsmäßigkeit des § 17 Abs. 3 Satz 1 Maßregelvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Voraussetzungen einer Eingriffsgrundlage für die Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug Zweifel (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112; vgl. auch den Bericht der Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen vom 8. Januar 2015 an die Präsidentin des Landtages, LTDrucks 16/2568, S. 7).

    Jedenfalls nachdem durch die Senatsentscheidungen (BVerfGE 128, 282; 129, 269; 133, 112) die wesentlichen Anforderungen an die gesetzlichen Grundlagen einer Zwangsbehandlung geklärt sind, muss von den Fachgerichten aber erwartet werden, dass sie diese bei Entscheidungen, die die Zwangsbehandlung von Untergebrachten betreffen, von Amts wegen im Auge behalten und entsprechend verfahren (vgl. BVerfGK 19, 286 ).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Er muss vielmehr, um dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zu entsprechen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83

    Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Er muss vielmehr, um dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zu entsprechen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2016 - 2 BvR 2427/14
    Er muss vielmehr, um dem Gebot der Erschöpfung des Rechtswegs zu entsprechen, alle nach Lage der Sache zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreifen, um die geltend gemachte Grundrechtsverletzung in dem unmittelbar mit ihr zusammenhängenden sachnächsten Verfahren zu verhindern oder zu beseitigen (vgl. BVerfGE 68, 384 ; 77, 381 ; 81, 97 ; 107, 395 ; stRspr).
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