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   BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21   

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https://dejure.org/2022,5435
BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21 (https://dejure.org/2022,5435)
BVerfG, Entscheidung vom 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21 (https://dejure.org/2022,5435)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Februar 2022 - 2 BvR 1030/21 (https://dejure.org/2022,5435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 34a Abs 3 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • rewis.io

    Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 34a Abs. 3
    Entscheidung über die Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde nach Billigkeitsgesichtspunkten

  • datenbank.nwb.de

    Kammerbeschluss: Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung der Verfassungsbeschwerde - mangelndes Rechtsschutzbedürfnis für Gegenstandswertfestsetzung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erledigte Verfassungsbeschwerde - und der Gegenstandswert

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die erledigte Verfassungsbeschwerde - und die Kostenentscheidugn

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 13.01.2010 - 2 BvR 2552/08

    Kein Rechtsschutzbedürfnis hinsichtlich den Mindestwert übersteigender

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. u.a. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 2552/08 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 08.02.1984 - 1 BvR 382/83

    Auslagenerstattung bei Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens infolge

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    Im Hinblick auf die Funktion und die Tragweite der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts findet eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde im Rahmen der Entscheidung über die Auslagenerstattung nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Mai 2018 - 2 BvR 2767/17 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. u.a. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 2552/08 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 02.08.1978 - 2 BvK 1/77

    Untersuchungsgegenstand

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    Die Erstattung der Auslagen nach dieser Vorschrift stellt im Hinblick auf die Kostenfreiheit des Verfahrens (§ 34 Abs. 1 BVerfGG), den fehlenden Anwaltszwang und das Fehlen eines bei Unterliegen des Beschwerdeführers erstattungsberechtigten Gegners die Ausnahme von dem Grundsatz des Selbstbehalts der eigenen Auslagen (vgl. BVerfGE 49, 70 ) dar (vgl. BVerfGE 66, 152 ).
  • BVerfG, 09.12.2019 - 2 BvR 1890/19

    Ablehnung der Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer mangels

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    Zum anderen war die Verfassungsbeschwerde bis zur Zustellung des Beschlusses vom 8. April 2021 wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2019 - 2 BvR 1890/19 -, Rn. 3; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 39).
  • BVerfG, 09.10.2014 - 2 BvR 550/14

    Keine Auslagenerstattung bei Erledigung einer mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    Zum anderen war die Verfassungsbeschwerde bis zur Zustellung des Beschlusses vom 8. April 2021 wegen Nichterschöpfung des Rechtswegs unzulässig (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. April 2011 - 1 BvR 689/11 -, Rn. 4; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2014 - 2 BvR 550/14 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2019 - 2 BvR 1890/19 -, Rn. 3; Lenz/Hansel, BVerfGG, 3. Aufl. 2020, § 34a Rn. 39).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 1 BvR 443/16

    Erfolglose Anträge auf Festsetzung von Gegenstandswerten

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    In diesen Fällen besteht kein Rechtsschutzbedürfnis für die Festsetzung des Gegenstandswerts (vgl. u.a. BVerfGE 79, 365 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. Januar 2010 - 2 BvR 2552/08 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juli 2016 - 1 BvR 443/16 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 24.02.2022 - 2 BvR 1030/21
    So ist es billig, einer beschwerdeführenden Person die Erstattung ihrer Auslagen zuzuerkennen, wenn die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt oder der Beschwer auf andere Weise abhilft, weil in diesem Fall - falls keine anderweitigen Gründe ersichtlich sind - davon ausgegangen werden kann, dass sie deren Begehren selbst für berechtigt erachtet hat (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
  • BVerfG, 29.05.2018 - 2 BvR 2767/17

    Nichtannahme einer nach Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig

  • BVerfG, 13.04.2011 - 1 BvR 689/11

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der PKH-Bewilligung und Beiordnung eines

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