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   BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08   

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BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08 (https://dejure.org/2016,6798)
BVerfG, Entscheidung vom 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08 (https://dejure.org/2016,6798)
BVerfG, Entscheidung vom 24. März 2016 - 2 BvR 2081/08 (https://dejure.org/2016,6798)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 34 AEUV, Art 267 Abs 3 AEUV
    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss einer niederländischen Versandapotheke von der Geltendmachung der Herstellerrabatte gem § 130a SGB 5 bei Teilnahme an der Arzneimittelversorgung aufgrund individueller Verträge - keine Verletzung von Grundrechten durch Absehen von einer ...

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsbegehren einer niederländischen Apotheke bzgl. des Herstellerrabatts aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Krankenkassen; Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Zum Ausschluss einer niederländischen Versandapotheke von der Geltendmachung der Herstellerrabatte gem § 130a SGB 5 bei Teilnahme an der Arzneimittelversorgung aufgrund individueller Verträge - keine Verletzung von Grundrechten durch Absehen von einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsbegehren einer niederländischen Apotheke bzgl. des Herstellerrabatts aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Krankenkassen; Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens

  • rechtsportal.de

    Erstattungsbegehren einer niederländischen Apotheke bzgl. des Herstellerrabatts aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit den Krankenkassen; Anrufung des Europäischen Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die niederländische Versandapothke - und der Herstellerrabatt der Krankenkassen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2016, 421
  • VersR 2016, 990
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

    Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415, Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).

    b) Das Bundesverfassungsgericht überprüft mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; stRspr).

    Das Bundessozialgericht hat seine Vorlagepflicht weder verkannt (Fallgruppe der grundsätzlichen Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 m.w.N.) noch ist es bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu entscheidungserheblichen Fragen abgewichen, ohne vorzulegen (Fallgruppe des bewussten Abweichens ohne Vorlagebereitschaft; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 m.w.N.).

    Es ging - obwohl zu der entscheidungserheblichen Frage des Europarechts eine einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vorlag - vielmehr in vertretbarer Weise von einer klaren Rechtslage im Sinne eines "acte clair" aus (Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 m.w.N.).

    Es kann mithin nicht festgestellt werden, dass das Bundessozialgericht das Vorliegen einer eindeutigen oder zweifelsfrei geklärten Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht hätte (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415, Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).

    Das Bundessozialgericht hat seine Vorlagepflicht weder verkannt (Fallgruppe der grundsätzlichen Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 m.w.N.) noch ist es bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu entscheidungserheblichen Fragen abgewichen, ohne vorzulegen (Fallgruppe des bewussten Abweichens ohne Vorlagebereitschaft; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 m.w.N.).

    Es ging - obwohl zu der entscheidungserheblichen Frage des Europarechts eine einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs noch nicht vorlag - vielmehr in vertretbarer Weise von einer klaren Rechtslage im Sinne eines "acte clair" aus (Fallgruppe der Unvollständigkeit der Rechtsprechung; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 m.w.N.).

    Es kann mithin nicht festgestellt werden, dass das Bundessozialgericht das Vorliegen einer eindeutigen oder zweifelsfrei geklärten Rechtslage ohne sachlich einleuchtende Begründung bejaht hätte (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 22.10.1986 - 2 BvR 197/83

    Solange II

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

    Kommt ein deutsches Gericht seiner Pflicht zur Anrufung des Gerichtshofs im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens daher nicht nach, kann dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsrechtsstreits der gesetzliche Richter entzogen sein (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 135, 155 ; stRspr).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    b) Das Bundesverfassungsgericht überprüft mit Blick auf Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG allerdings nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 135, 155 ; stRspr).

    Das Bundessozialgericht hat seine Vorlagepflicht weder verkannt (Fallgruppe der grundsätzlichen Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 m.w.N.) noch ist es bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu entscheidungserheblichen Fragen abgewichen, ohne vorzulegen (Fallgruppe des bewussten Abweichens ohne Vorlagebereitschaft; vgl. hierzu BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 135, 155 m.w.N.).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Daran ändert auch nichts, dass die Auffassung des Bundessozialgerichts, die Beschwerdeführerin unterliege nicht der Preisbindung nach deutschem Recht, mittlerweile überholt ist (vgl. § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG; GmS-OGB, Beschluss vom 22. August 2012 - GmS-OGB 1/10 -, BGHZ 194, 354).
  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde, die keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), ist nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 108, 129 ).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Slg. 1982, S. 3415, Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 135, 155 ; stRspr).
  • BVerfG, 04.11.2015 - 2 BvR 282/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Preisregulierung bei

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Ob sie sich als ausländische juristische Person auf das Deutschengrundrecht des Art. 12 Abs. 1 GG berufen kann oder ob nicht vielmehr das bei inländischen juristischen Personen über Art. 12 Abs. 1 GG gewährleistete Schutzniveau über das subsidiär anwendbare allgemeine Freiheitsgrundrecht des Art. 2 Abs. 1 GG sicherzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 4. November 2015 - 2 BvR 282/13, 2 BvQ 56/12 -, juris, Rn. 10 ff.), kann hier dahinstehen.
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde, die keine grundsätzliche Bedeutung hat (§ 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG), ist nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt (§ 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG), weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ; 108, 129 ).
  • BSG, 29.11.2016 - B 3 KR 21/16 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Begründung -

    Die gegen die Entscheidung des 1. Senats erhobene Verfassungsbeschwerde der Klägerin hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08 - Juris) und es insoweit unbeanstandet gelassen, dass der 1. Senat von einer Vorlage an den EuGH abgesehen hat.

    Hierzu ist außerdem darauf hinzuweisen, dass das BVerfG in nunmehr drei Nichtannahmebeschlüssen vom 24.3.2016 (BVerfG Beschlüsse vom 24.3.2016 - 2 BvR 2081/08, 2 BvR 1546/13 und 2 BvR 1305/10 - Juris) , die zu den drei Entscheidungen des BSG vom 28.7.2008 (BSGE 101, 161-176 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 3) , vom 17.12.2009 (SozR 4-2500 § 130a Nr. 5) und vom 24.1.2013 (BSGE 113, 24-33 = SozR 4-2500 § 130a Nr. 8) ergangen sind, ausgeführt hat, es sei fernliegend, einen Eingriff in die Berufsfreiheit des Art. 12 GG darin zu sehen, dass die Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Privatautonomie frei ausgehandelte Rabatte nicht an Dritte weitergeben könne, zumal das von der Beschwerdeführerin gewählte Geschäftsmodell auch bei Nichtweitergabe der Rabatte noch mit einem Wettbewerbsvorteil verbunden gewesen sei.

  • SG Saarbrücken, 14.03.2019 - S 20 KR 834/16

    Krankenversicherung - Arzneimittel - ausländische Apotheke mit Sitz in der EU -

    Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BSG hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sämtlich als unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen (Beschlüsse des BVerfG vom 24. März 2016 - 2 BvR 2081/08 das Urteil des BSG vom 28. Juli 2008, B 1 KR 4/08 R betreffend; 2 BvR 1305/10 das Urteil des BSG vom 17. Dezember 2009, B 3 KR 14/08 R betreffend und 2 BvR 1546/13 das Urteil des BSG vom 24. Januar 2013, B 3 KR 11/11 R betreffend).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 835/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BSG hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sämtlich als unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08, das Urteil des BSG vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R betreffend; 2 BvR 1305/10, das Urteil des BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R betreffend und 2 BvR 1546/13, das Urteil des BSG vom 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R betreffend).
  • SG Saarbrücken, 12.11.2020 - S 23 KR 832/16

    Krankenversicherung - Klageverfahren

    Verfassungsbeschwerden gegen die Urteile des BSG hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) sämtlich als unbegründet nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschlüsse vom 24.03.2016 - 2 BvR 2081/08, das Urteil des BSG vom 28.07.2008 - B 1 KR 4/08 R betreffend; 2 BvR 1305/10, das Urteil des BSG vom 17.12.2009 - B 3 KR 14/08 R betreffend und 2 BvR 1546/13, das Urteil des BSG vom 24.01.2013 - B 3 KR 11/11 R betreffend).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.01.2012 - L 4 KR 295/07
    Gegen die Entscheidung sei zudem eine beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 2 BvR 2081/08 geführte Verfassungsbeschwerde eingereicht worden.
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