Rechtsprechung
BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Bundesverfassungsgericht
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung und Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 19 Abs 1 BVerfGG, § 19 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93d Abs 1 S 3 BVerfGG
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs - rewis.io
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung (§ 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG ); Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- rechtsportal.de
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung (§ 93d Abs. 1 S. 3 BVerfGG ); Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- datenbank.nwb.de
Nichtannahmebeschluss ohne weitere Begründung (§ 93d Abs 1 S 3 BVerfGG) - Verwerfung eines offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Neuss - 78 C 2399/20
- BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ). - BVerfG, 16.04.2019 - 1 BvR 30/19
Verwerfung offensichtlich unzureichend begründeter Ablehnungsgesuche
Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs kann mit der Sachentscheidung erfolgen, weil es offensichtlich unzulässig ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. April 2019 - 1 BvR 30/19 -, Rn. 1). - BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim …
Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ). - BVerfG, 01.03.2016 - 2 BvB 1/13
Ablehnung des BVR Huber wegen Besorgnis der Befangenheit unbegründet
Auszug aus BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2299/20
Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme der abgelehnten Richter; diese sind bei der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch auch nicht ausgeschlossen (vgl. BVerfGE 131, 239 ; 133, 377 ; 142, 1 ).