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   BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11   

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BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11 (https://dejure.org/2015,11750)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.2015 - 2 BvR 287/11 (https://dejure.org/2015,11750)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 2015 - 2 BvR 287/11 (https://dejure.org/2015,11750)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Bewertung einer Grundsteuerbefreiung als negative Staatsleistung zugunsten korporierter Religionsgesellschaften

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Steuerbefreiung gem §§ 3 Abs 1 S 1 Nr 4, 4 Nr 1 GrStG als negative Staatsleistung iSd Art 140 GG, 138 WRV

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Bewertung einer Grundsteuerbefreiung als negative Staatsleistung zugunsten korporierter Religionsgesellschaften

  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Nichtannahmebeschluss: Steuerbefreiung gem §§ 3 Abs 1 S 1 Nr 4, 4 Nr 1 GrStG als negative Staatsleistung iSd Art 140 GG, 138 WRV

  • 7stern.info Word Dokument (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.12.2011)

    Ringen um die Grundsteuer - Ist die Erhebung der Grundsteuer verfassungswidrig?

  • kanzlei-nickert.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer steht auf dem Prüfstand

Besprechungen u.ä.

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzanmerkung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Vorläufigkeit von Grundsteuer- und Gewerbesteuermessbescheiden

Sonstiges

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11
    Sie setzt sich insbesondere nicht mit der Auffassung des Bundesfinanzhofs auseinander, die Grundsteuerbefreiung stelle eine negative Staatsleistung im Sinne von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 WRV zugunsten korporierter Religionsgesellschaften dar (vgl. BVerfGE 19, 1 [13]).
  • BFH, 30.06.2010 - II R 12/09

    Beschränkung der Grundsteuerbefreiung auf korporierte Religionsgesellschaften und

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11
    a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 30. Juni 2010 - II R 12/09 -,.
  • FG Düsseldorf, 14.11.2008 - 11 K 3633/07

    Keine Grundsteuerbefreiung für einen Verein islamischer Kultusgemeinden

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2015 - 2 BvR 287/11
    b) das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 14. November 2008 - 11 K 3633/07 BG -,.
  • FG Niedersachsen, 04.03.2014 - 1 K 13/14

    Begründen einer Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den

    Die anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 287/11 begründet eine Verfahrensaussetzung bei einem Einheitswertbescheid auf den 01.01.2008.

    Das Verfahren wird gemäß § 74 Finanzgerichtsordnung (FGO) bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in dem Verfahren 2 BvR 287/11 ausgesetzt.

    Auf Anfrage der Berichterstatterin beantragte der Kläger ein Ruhen des Verfahrens im Hinblick auf die unter dem Aktenzeichen 2 BvR 287/11 anhängige Verfassungsbeschwerde.

    Mit Beschluss vom 13. Dezember 2011 ordnete das Gericht das Ruhen des Verfahrens gemäß § 251 Zivilprozessordnung (ZPO) i. V. m. § 155 FGO bis zu einer Entscheidung des BVerfG im Verfahren 2 BvR 287/11 an.

    Das Gericht hält im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde 2 BvR 287/11 eine Aussetzung des Verfahrens gemäß § 74 FGO auch gegen den Willen der Beteiligten für geboten.

    Dem BVerfG liegt das Verfahren 2 BvR 287/11 zur Entscheidung vor.

    Hierdurch hat auch die Finanzverwaltung zu erkennen gegeben, dass auch sie einen Erfolg des Verfahrens 2 BvR 287/11 bezüglich der Einheitswertung nicht von vornherein für ausgeschlossen hält.

    Die Verfassungsbeschwerde 2 BvR 287/11 erscheint daher im Hinblick auf die Einheitsbewertung nicht aussichtslos.

    Die vom BVerfG im Verfahren 2 BvR 287/11 zu treffende Entscheidung ist auch vorgreiflich für den vorliegenden Rechtsstreit.

    Sollte das BVerfG im Verfahren 2 BvR 287/11 zu dem Ergebnis kommen, dass die Vorschriften über die Einheitsbewertung gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstoßen, könnten diese auch im vorliegenden Fall nicht angewandt werden.

    Gesichtspunkte, die ein berechtigtes Interesse der Beteiligten an einer Entscheidung zur Sache begründen könnten, bevor das BVerfG im Verfahren 2 BvR 287/11 entschieden hat, sind nicht erkennbar.

    Das Gericht übt das ihm nach § 74 FGO eingeräumte Ermessen daher dahingehend aus, dass es das finanzgerichtliche Verfahren bis zu der Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 287/11 aussetzt.

  • FG Hamburg, 30.08.2013 - 3 K 206/11

    Bewertungsgesetz: Einheitsbewertung eines gemischt genutzten Grundstücks

    Im Verfahren über die am 3. November 2011 erhobene Klage hat das FA die angefochtene Einheitswertfeststellung nach Erörterungstermin vom 7. Juni 2012 in der mündlichen Verhandlung vom 23. August 2012 (Protokoll S. 2, FG-A Bl. 51) nebst maschinellem Bescheid vom 12. September 2012 (FG-A Bl. 59) gemäß § 165 AO im Hinblick auf die anhängige Verfassungsbeschwerde BVerfG 2 BvR 287/11 bzw. die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens für vorläufig erklärt.

    Der Entscheidung über die Klage für den Bewertungsstichtag 1. Januar 2006 steht nicht die zur Frage der Verfassungsmäßigkeit (Art. 3 GG) der Einheitsbewertung (§§ 19 ff., 27, 68 ff., 74 ff., 78 ff. BewG) für 2007 beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfassungsbeschwerde entgegen (BVerfG 2 BvR 287/11; vorgehend BFH-Urteil vom 30.06.2010 II R 12/09, BFHE 230, 93, BStBl II 2011/48; vgl. BFH-Urteil vom 30.06.2010 II R 60/08, BFHE 230, 78, BStBl II 2010, 897; FG Hamburg, Beschluss vom 26.11.2010 3 K 46/10, EFG 2011, 1051).

  • VG Köln, 02.02.2016 - 17 K 868/15
    Die Kläger machen sich die öffentliche Kritik der Industrie- und Handelskammer zu Köln am Haushaltsplanentwurf der Beklagten für das Jahr 2015 vom 27. November 2014 zu eigen, in der politische Einwände gegen die Erhöhung der Gewerbesteuer vorgebracht werden, und tragen unter Verweis auf die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 BvL 11/14 und 2 BvR 287/11 allgemeine (verfassungs-)rechtliche Bedenken gegenüber den Vorschriften über die Einheitsbewertung vor.

    Die Verfassungsbeschwerde in dem Verfahren 2 BvR 287/11 wurde mit Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. April 2015 bereits nicht zur Entscheidung angenommen.

  • FG Hamburg, 07.10.2011 - 3 K 122/10

    Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, Bewertungsgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch:

    Der Beklagtenvertreter hat weiter ausgeführt, dass er nicht autorisiert sei, die Bescheide gemäß § 165 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO) wegen der anhängigen Verfassungsbeschwerde 2 BvR 287/11 (Vorinstanz BFH vom 30. Juni 2010 II R 12/09) für vorläufig zu erklären (FG-A Bl. 44).

    Dadurch kann die Zeit genutzt werden bis zum Abschluss der Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit der Einheitsbewertung und Grundsteuer beim BVerfG 2 BvR 287/11 (Vorinstanz BFH vom 30. Juni 2010 II R 12/09, BFHE 230, 93, BStBl II 2011, 48) sowie beim BFH II R 27/10 (Vorinstanz FG Hamburg vom 20. April 2010 3 K 18/10, EFG 2010, 1289) und II R 36/10 (Vorinstanz FG Bremen vom 9. Juni 2010 3 K 57/08 (1), EFG 2010, 1813).

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 4 K 791/04

    Ansparabschreibung nach § 7g Abs. 3 EStG 1997 für einen im Beitrittsgebiet

    In den Urteilen vom 30.06.2010 (II R 60/08, BStBl II 2010, 897, und II R 12/09, BStBl II 2011, 48 - Verfassungsbeschwerde unter 2 BvR 287/11 anhängig, jeweils m.w.N.) die sich beide auf Bewertungen in den alten Bundesländern bezogen, kommt der BFH zu folgendem Ergebnis: Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhenden Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch verfassungsgemäß.
  • FG Berlin-Brandenburg, 19.08.2015 - 3 K 3304/11

    Einheitswert auf den 01.01.2006

    Soweit die Klägerin darauf verweist, dass die Bewertungsrichtlinien veraltet und nicht mehr zeitgemäß seien, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des BFH die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens jedenfalls für Stichtage bis zum 1. Januar 2007 noch als verfassungsgemäß anzusehen sind (vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2010 II R 12/09, BStBl II 2011, 93), und die entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wurde (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts -BVerfG- vom 24. April 2015 2 BvR 287/11).
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