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   BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20   

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BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20 (https://dejure.org/2020,11698)
BVerfG, Entscheidung vom 24.04.2020 - 2 BvR 324/20 (https://dejure.org/2020,11698)
BVerfG, Entscheidung vom 24. April 2020 - 2 BvR 324/20 (https://dejure.org/2020,11698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 114 Abs 1 S 1 ZPO
    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung der Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • rewis.io

    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung der Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines PKH-Antrags im Verfassungsbeschwerdeverfahren mangels Darlegung der Erforderlichkeit sowie mangels Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 09.06.2017 - 2 BvR 336/16

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -).

    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).

  • BVerfG, 02.07.2019 - 2 BvR 427/19

    Ablehnung eines isolierten Prozesskostenhilfeantrags im

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).
  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 1868/16

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Dabei kann in einem Prozesskostenhilfeverfahren erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -).
  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde die Bewilligung von Prozesskostenhilfe an den Antragsteller entsprechend §§ 114 ff. ZPO möglich (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 -).
  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).
  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).
  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 1879/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Dabei kann in einem Prozesskostenhilfeverfahren erwartet werden, dass die für die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Verfassungsbeschwerde wesentlichen Angaben gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Februar 2017 - 1 BvR 2897/16 - Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -).
  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).
  • BVerfG, 11.10.2017 - 2 BvR 932/17

    Ablehnung eines isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe im

    Auszug aus BVerfG, 24.04.2020 - 2 BvR 324/20
    Das ist der Fall, wenn ein Beschwerdeführer nicht dazu in der Lage ist, seine Rechte selbst und ohne anwaltliche Hilfe angemessen wahrzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 57 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juni 2017 - 2 BvR 336/16 - Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Oktober 2017 - 2 BvR 932/17 -), er die Kosten der Prozessführung nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann und die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 - Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juli 2019 - 2 BvR 427/19 -).
  • BVerfG, 02.02.2017 - 1 BvR 2897/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

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