Rechtsprechung
BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Grundrechtsverletzung durch Nichtberücksichtigung von Unterhaltspflichten, die nach ausländischem Recht gegenüber im Ausland lebenden Personen bestehen, als außergewöhnlicher Belastung im Einkommensteuerrecht - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 33a Abs 1 S 5 Halbs 2 EStG
- Wolters Kluwer
Verfassungsgemäßheit der steuerlichen Nichtberücksichtigung von gesetzlichen Unterhaltspflichten nach ausländischem Recht; Anforderungen an Begründung und Substanziierung einer Verfassungsbeschwerde; Bedeutung des Verbots der Diskriminierung aus Gründen der ...
- Judicialis
GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 101; ; EStG § 33; ; EStG § 33a
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Abzugsfähigkeit von Unterstützungszahlungen an ausländische Angehörige
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2000 - 6 K 1023/99
- BFH, 04.07.2002 - III R 8/01
- BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Papierfundstellen
- BVerfGK 5, 254
- FamRZ 2005, 1813
Wird zitiert von ... (14) Neu Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 301/98
Häusliches Arbeitszimmer
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
aa) Auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Massenverwaltung sind Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als hochrangige Ziele zu berücksichtigen (vgl. z.B. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ).Deshalb darf der Gesetzgeber auch bei der einkommensteuerlichen Verschonung des Existenzminimums einen steuererheblichen Vorgang um der materiellen Gleichheit willen im typischen Lebensvorgang erfassen und individuell gestaltbare Besonderheiten unberücksichtigt lassen (vgl. BVerfGE 101, 297 m.w.N.).
- BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Konsequent knüpft deshalb das Gebot der steuerlichen Verschonung des (Familien-) Existenzminimums auch der Höhe nach an den vom Staat gewährleisteten Mindestbedarf als Untergrenze an (vgl. BVerfGE 99, 216 m.w.N.). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Denn zum einen kommen Art. 6 Abs. 1 GG jedenfalls abgestufte Schutzwirkungen zu, je nachdem, ob es sich um eine Lebens- und Erziehungsgemeinschaft, Hausgemeinschaft oder bloße Begegnungsgemeinschaft handelt (vgl. BVerfGE 80, 81 ).
- BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00
Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Für die Rechtfertigung von Normen, die grenzüberschreitende Sachverhalte betreffen, haben Gründe der Einfachheit des Rechts und dessen Praktikabilität im Verwaltungsvollzug besonderes Gewicht (Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, NJW-RR 2004, S. 1657 ). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Überlässt er dagegen in verfassungsmäßiger Weise die Unterstützung dem Bürger, wäre es inkonsequent, diesem die dafür benötigten Mittel im Wege der Besteuerung ganz oder teilweise mit der Folge zu entziehen, dass der Staat die Unterstützung des Bedürftigen selbst übernehmen müsste (vgl. BVerfGE 82, 60 ). - FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2000 - 6 K 1023/99
Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
b) das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2000 - 6 K 1023/99 -,. - BVerfG, 18.12.1996 - 1 BvR 748/93
DSF
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
a) Soweit der Beschwerdeführer eine Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG wegen Verletzung einer Vorlagepflicht gemäß Art. 234 EGV rügt, kann offen bleiben, ob die Unzulässigkeit der Rüge aus dem Grundsatz der Subsidiarität (§ 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG) folgt, weil der Beschwerdeführer eine Vorlage an den Europäischen Gerichtshof nicht schon im fachgerichtlichen Verfahren gefordert, also nicht alle Möglichkeiten ergriffen hat, um die geltend gemachte Verletzung seiner Rechte zu verhindern (vgl. BVerfGE 95, 163 ; stRspr). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
Die fristgemäß eingelegte Verfassungsbeschwerde ist teilweise unzulässig, teilweise unbegründet und hat daher keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 10.04.1997 - 2 BvL 77/92
Weihnachtsfreibetrag
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
aa) Auf dem Gebiet der steuerrechtlichen Massenverwaltung sind Praktikabilität und Einfachheit des Rechts als hochrangige Ziele zu berücksichtigen (vgl. z.B. BVerfGE 96, 1 ; 101, 297 ). - BFH, 04.07.2002 - III R 8/01
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus BVerfG, 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02
gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 4. Juli 2002 - III R 8/01 -,. - BFH, 14.08.1997 - III R 68/96
Unterhaltszahlung und Vermögen des Berechtigten
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
- BFH, 15.04.2015 - VI R 5/14
Außergewöhnliche Belastung durch Unterhaltszahlungen: Erwerbsobliegenheit bei im …
Ein Verstoß gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit oder gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG liegt nicht vor (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361; vgl. auch Senatsurteil vom 27. Juli 2011 VI R 13/10, BFHE 234, 307, BStBl II 2011, 965). - BFH, 27.07.2011 - VI R 13/10
Unterhaltszahlungen an die Schwiegermutter bei Getrenntleben - Minderung des …
- BFH, 26.03.2009 - VI R 59/08
Ermittlung der als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Aufwendungen bei …
Diese rechtliche Behandlung der Eheleute als Wirtschaftsgemeinschaft wirkt sich insgesamt zu ihren Gunsten aus, wobei die Nachteile gegenüber Unverheirateten ausschließlich darauf beruhen, dass das Gesetz Eheleute gemäß dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebot der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfG-Beschluss vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361) eben nicht als Einzelne betrachtet.
- FG Berlin-Brandenburg, 06.11.2008 - 13 K 13009/08
Keine Abzugsfähigkeit der Unterhaltsleistungen an im Ausland lebenden Ehegatten …
Gegenüber den im Ausland lebenden ausländischen Staatsangehörigen trägt der deutsche Gesetzgeber keine sozialstaatliche Verantwortung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 -2 BvR 1683/02-, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 2005, 1813). - VGH Baden-Württemberg, 09.07.2018 - 4 S 1462/17
Besoldung von Beamten - Neufestsetzung des Beginns des Aufstiegs in den …
Dem Gesetzgeber steht es frei, auch innerhalb einer (größeren) Regelungsmaterie einen Begriff in den einzelnen (speziellen) Regelungskomplexen unterschiedlich zu verwenden, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, NA-Beschluss vom 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02 -, Juris Rn. 34). - BFH, 27.07.2011 - VI R 62/10
Unterhaltszahlungen ins Ausland: Erwerbsobliegenheit
- BFH, 22.02.2007 - IX R 26/05
EigZulG § 5, § 7, § 11 Abs. 4, § 11 Abs. 5
Sie stellt sich nämlich vor dem Hintergrund des aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebots der Folgerichtigkeit (vgl. dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361) als konsequente Umsetzung der Grundentscheidung des Gesetzgebers für die grundsätzliche Eigenständigkeit der Förderungsobjekte im Sinne des Eigenheimzulagengesetzes dar. - VGH Bayern, 14.12.2020 - 3 B 19.1558
Förderliche hauptberufliche Beschäftigungszeit für die Beamtentätigkeit
Ungeachtet des Umstandes, dass sich Art. 18 Satz 1 BayBeamtVG lediglich auf Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst bezieht, die zur Ernennung des Beamten geführt haben muss, steht es dem Gesetzgeber frei, auch innerhalb einer (größeren) Regelungsmaterie einen Begriff in den einzelnen (speziellen) Regelungskomplexen unterschiedlich zu verwenden, sofern dies sachlich gerechtfertigt ist (vgl. BVerfG, B.v. 24.05.2005 - 2 BvR 1683/02 - juris Rn. 34). - BFH, 19.12.2007 - IX R 40/07
Einkunftsgrenze bei der Eigenheimzulage - Zusammenrechnung der Einkünfte beider …
bb) Diese rechtliche Behandlung der Eheleute als Wirtschaftgemeinschaft wirkt sich insgesamt zu ihren Gunsten aus, wobei die Nachteile gegenüber Unverheirateten ausschließlich darauf beruhen, dass das Gesetz Eheleute gemäß dem aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden Gebots der Folgerichtigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Mai 2005 2 BvR 1683/02, BFH/NV 2005, Beilage 4, 361) eben nicht als Einzelne betrachtet. - FG Rheinland-Pfalz, 17.09.2015 - 4 K 2254/14
Unterhaltszahlungen an Angehörige im Kosovo sind nur unter bestimmten …
- VG Würzburg, 06.05.2022 - W 8 K 22.107
Unzulässige Klage, fehlende Klagebefugnis, keine subjektive Rechtsverletzung, …
- VG Düsseldorf, 26.02.2019 - 21 K 11301/17
- FG Nürnberg, 26.09.2013 - 6 K 1014/12
Erfüllung der Erwerbsobliegenheit als Voraussetzung für Abzugsfähigkeit von …
- VG Ansbach, 28.02.2008 - AN 14 K 06.04053
Wohngeld; Pauschalierung; familiengerechtes Wohnen; Schutz der Familie; …