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   BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94   

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https://dejure.org/1994,6518
BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94 (https://dejure.org/1994,6518)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94 (https://dejure.org/1994,6518)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 2 BvR 1669/94 (https://dejure.org/1994,6518)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit des sogenannten Verwahrvollzugs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91

    Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).

  • BVerfG, 16.06.1995 - 2 BvR 1414/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    Dieses hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - , Umdruck, S. 4).

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).

  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen -

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    aa) Erginge die einstweilige Anordnung nicht, erwiese sich später die Verfassungsbeschwerde als begründet, so entstünde dem Beschwerdeführer durch die Fortsetzung der Strafvollstreckung ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. BVerfGE 22, 178 [180]; 84, 341 [344]).

    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).

  • BVerfG, 14.07.1964 - 1 BvR 352/64

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung eines Jugendarrestes

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).
  • BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83

    Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    Dieses hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht (vgl. BVerfGE 65, 317 [322]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94 - , Umdruck, S. 4).
  • BVerfG, 23.07.1958 - 1 BvR 633/57

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die innerdeutsche Rechtshilfe

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).
  • BVerfG, 18.12.1962 - 1 BvR 665/62

    Zeugnisverweigerungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    In diesem Fall kann die angeordnete Maßregel vorübergehend nicht vollstreckt werden; sie wäre aber dann fortzusetzen (vgl. zur Aussetzung der Strafvollstreckung in entsprechenden Fällen im Wege der einstweiligen Anordnung BVerfGE 8, 102 [103]; 14, 11 [12 f.]; 15, 223 [226]; 18, 146 [147]; 22, 178 [180]; 84, 341 [344]; Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. August 1994 - 2 BvR 1414/94).
  • BVerfG, 11.11.1992 - 1 BvR 1595/92

    Verfassungsbeschwerden und die Anträge auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muß das Bundesverfassungsgericht vielmehr die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 87, 334 [338]; st. Rspr., zuletzt BVerfGE 89, 109 [110 f.]).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    Auch in einem Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann eine einstweilige Anordnung erlassen werden (BVerfGE 66, 39 [56]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 24.08.1994 - 2 BvR 1669/94
    Nach § 32 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist (BVerfGE 71, 158 [161]).
  • BVerfG, 13.02.1962 - 2 BvR 15/62

    Einstweilige Anordnung gegen die Vollstreckung der Haft wegen Verurteilung nach §

  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

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