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   BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10   

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https://dejure.org/2010,1792
BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10 (https://dejure.org/2010,1792)
BVerfG, Entscheidung vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10 (https://dejure.org/2010,1792)
BVerfG, Entscheidung vom 24. August 2010 - 2 BvR 1113/10 (https://dejure.org/2010,1792)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3 GG
    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

  • Bundesverfassungsgericht

    Grenzen der Anordnung und des Vollzugs von Untersuchungshaft bei Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots - unzureichende Abwägung des Freiheitsanspruchs des Betroffen durch Fachgerichte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, StGB
    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Anordnung und des Vollzugs von Untersuchungshaft bei Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots - unzureichende Abwägung des Freiheitsanspruchs des Betroffen durch Fachgerichte - unzureichende Haftbefehlbegründung ...

  • Wolters Kluwer

    Pflichten der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte zum Abschluss der notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit; Zügige Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten als Ausfluss des ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Anordnung und des Vollzugs von Untersuchungshaft bei Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots - unzureichende Abwägung des Freiheitsanspruchs des Betroffen durch Fachgerichte - unzureichende Haftbefehlbegründung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Grenzen der Anordnung und des Vollzugs von Untersuchungshaft bei Verletzung des strafprozessualen Beschleunigungsgebots - unzureichende Abwägung des Freiheitsanspruchs des Betroffen durch Fachgerichte - unzureichende Haftbefehlbegründung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten der Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte zum Abschluss der notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit; Zügige Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten als Ausfluss des ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig

  • Burhoff online Blog (Auszüge)

    (Nicht)Beschleunigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Haftbefehl und das Beschleunigungsverbot

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 17, 517
  • StV 2011, 31
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • OLG Bremen, 18.12.2020 - 1 Ws 166/20

    Verwendung eines Krypto-Handys deutet auf ein konspiratives Verhalten zur

    Die Dauer der Untersuchungshaft darf nicht außer Verhältnis zu der Strafe stehen, die der Angeklagte mutmaßlich zu verbüßen haben wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10, juris Rn. 20, BVerfGK 17, 517; Beschluss vom 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12, juris Rn. 40, StV 2013, 640; Beschluss vom 23.01.2019 - 2 BvR 2429/18, juris Rn. 55, NJW 2019, 915; BGH, Beschluss vom 21.04.2016 - StB 5/16, juris Rn. 16, NStZ-RR 2016, 217; Beschluss vom 22.09.2016 - StB 29/16, juris Rn. 13, NStZ-RR 2017, 18; Beschluss vom 05.10.2018 - StB 45/18, juris Rn. 10; siehe auch die Rechtsprechung des Senats, zuletzt in Hanseatisches OLG in Bremen, Beschluss vom 12.08.2016 - 1 Ws 122/16, Beschluss vom 17.08.2017 - 1 Ws 101/17; Beschluss vom 24.04.2019 - 1 Ws 44/19, juris Rn. 29, FD-StrafR 2019, 419256 (Ls.)).
  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Insbesondere den baldigen Beginn der erneuten Hauptverhandlung hat es mit Blick auf § 121 StPO und das in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG wurzelnde haftrechtliche Beschleunigungsgebot (vgl. nur BVerfGE 20, 45 ; 20, 144 ; 36, 264 , 53, 152 ; BVerfGK 17, 517; stRspr) terminiert.
  • BVerfG, 17.01.2013 - 2 BvR 2098/12

    Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz;

    Zum anderen nehmen auch die Anforderungen an den die Haftfortdauer rechtfertigenden Grund zu (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 15, 474 ; 17, 517 ).

    Von dem Beschuldigten nicht zu vertretende, sachlich nicht gerechtfertigte und vermeidbare erhebliche Verfahrensverzögerungen stehen regelmäßig einer weiteren Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft entgegen (vgl. BVerfGK 17, 517 ).

    Dies macht eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung des Verfahrensablaufs erforderlich (vgl. BVerfGK 7, 421 ), die es dem Bundesverfassungsgericht ermöglicht, eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen zu prüfen (vgl. BVerfGK 17, 517 ).

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