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   BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11   

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BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11 (https://dejure.org/2014,31200)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11 (https://dejure.org/2014,31200)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 1 BvR 3017/11 (https://dejure.org/2014,31200)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 9 Abs 1 GG, Art 2 Nr 6 GesSchG BY 2010, Art 2 Nr 8 GesSchG BY 2010, Art 3 Abs 1 GesSchG BY 2010
    Nichtannahmebeschluss: Rauchverbot für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten eines "Rauchervereins" berührt nicht den Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit gem Art 9 Abs 1 GG

  • Wolters Kluwer

    Verfahren gegen das Gesetz zum Schutz der Gesundheit

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Rauchverbot für öffentlich zugängliche Räumlichkeiten eines "Rauchervereins" berührt nicht den Schutzbereich der Vereinigungsfreiheit gem Art 9 Abs 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GSG Art. 3
    Verfahren gegen das Gesetz zum Schutz der Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Raucherclub - und das Rauchverbot in Gaststätten und Vereinsräumen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Barbetreiberin scheitert mit Verfassungsbeschwerde - Rauchverbot gilt auch in Raucherclubs

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG untersagt Umgehung des Rauchverbots in der Gastronomie

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • rp-online.de (Pressemeldung)

    Rauchverbot für öffentliche Rauchertreffen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 24.10.2014)

    Rauchverbot kann nicht mit Vereinsgründung umgangen werden

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rauchverbot gilt auch in Shisha-Bar

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen die Vereinigungsfreiheit

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Raucherclubs dürfen gesetzliche Rauchverbot nicht umgehen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gesetzliches Rauchverbot bei öffentlich zugänglichen Vereinsveranstaltungen verstößt nicht gegen Vereinigungsfreiheit - Grundrecht auf Vereinigungsfreiheit schützt keinen gemeinsamen Tabakgenuss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 612
  • DÖV 2015, 75
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 247/75

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung der Führung einer Sozietät zwischen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Das Grundrecht kann indes einem gemeinsam verfolgten Zweck keinen weitergehenden Schutz vermitteln als einem individuell verfolgten Interesse (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 54, 237 ).

    Die Gründung eines Vereins kann den Grundrechtsschutz einer individuellen Tätigkeit insofern nicht erweitern (vgl. BVerfGE 54, 237 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Oktober 1995 - 1 BvR 1938/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, juris, Rn. 7; vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris, Rn. 61 ff.; Entscheidung vom 11. September 2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris, Rn. 24 ff.).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Soweit die Beschwerdeführerin die Vorschriften des Gesundheitsschutzgesetzes auch mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 GG angreift, hat die Verfassungsbeschwerde ebenfalls keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

    Die Unterscheidung ist jedenfalls nicht willkürlich, da der Gesetzgeber dem hohen Gut des Gesundheitsschutzes Vorrang vor anderen Interessen einräumen durfte (vgl. BVerfGE 121, 317 ).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Der Schutz des Grundrechts umfasst sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ) sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 ).

    Das Grundrecht kann indes einem gemeinsam verfolgten Zweck keinen weitergehenden Schutz vermitteln als einem individuell verfolgten Interesse (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 54, 237 ).

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    a) Das Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, sich zu Vereinigungen des privaten Rechts zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ).
  • BVerfG, 25.02.1960 - 1 BvR 239/52

    Bayerische Ärzteversorgung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    a) Das Grundrecht des Art. 9 Abs. 1 GG gewährleistet die Freiheit, sich zu Vereinigungen des privaten Rechts zusammenzuschließen (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 10, 354 ).
  • BVerfG, 18.10.1961 - 1 BvR 730/57

    Feststellung des Verbots einer Vereinigung - Art. 9 Abs. 2 GG

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Der Schutz des Grundrechts umfasst sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (vgl. BVerfGE 50, 290 ) sowie das Recht auf Entstehen und Bestehen (vgl. BVerfGE 13, 174 ).
  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 827/79

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Das Grundgesetz zwingt die Gerichte nicht dazu, sich mit allen Aspekten des Vorbringens der Beteiligten in der schriftlichen Begründung ausführlich auseinander zu setzen (vgl. BVerfGE 54, 86 ; für letztinstanzliche Entscheidungen BVerfGE 104, 1 ).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Betätigt sich eine Vereinigung im Rechtsverkehr wie Einzelpersonen auch, ist diese Betätigung grundrechtlich nicht durch Art. 9 Abs. 1 GG geschützt, denn die Vereinigung und ihre Tätigkeit bedürfen insoweit nicht als solche des Grundrechtsschutzes; dieser richtet sich vielmehr nach den materiellen (Individual-)Grundrechten (vgl. BVerfGE 70, 1 ).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    9 Abs. 1 GG schützt insbesondere vor einem Eingriff in den Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit (vgl. BVerfGE 30, 227 ; 80, 244 ).
  • BVerfG, 12.10.1995 - 1 BvR 1938/93

    Verfassungswidrigkeit der Zuchtbuchordnung einer Pferdezuchtorganisation

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 1 BvR 3017/11
    Die Gründung eines Vereins kann den Grundrechtsschutz einer individuellen Tätigkeit insofern nicht erweitern (vgl. BVerfGE 54, 237 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Oktober 1995 - 1 BvR 1938/93 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 2161/93 -, juris, Rn. 7; vgl. auch BayVerfGH, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - Vf. 26-VII-10 -, juris, Rn. 61 ff.; Entscheidung vom 11. September 2013 - Vf. 100-VI-12 -, juris, Rn. 24 ff.).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93

    Untersagung der Geltendmachung abgetretener Schadensersatzansprüche von

  • BVerfG, 22.05.2001 - 1 BvR 1512/97

    Baulandumlegung

  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvL 21/11

    Ausschluss der Speisegaststätten von der Erlaubnis zur Einrichtung abgetrennter

  • VerfGH Bayern, 31.01.2012 - 26-VII-10

    Rauchverbot für Rauchervereine und Raucherclubs

  • VerfGH Bayern, 11.09.2013 - 100-VI-12

    Rauchverbot - Abgrenzung geschlossener Gesellschaften von Gaststätten

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 438/68

    Vereinsname

  • BAG, 01.06.2017 - 6 AZR 720/15

    Kündigung wegen illoyalen Verhaltens

    Der Schutz des Grundrechts umfasst sowohl für Mitglieder als auch für die Vereinigung die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (BVerfG 24. September 2014 - 1 BvR 3017/11 - Rn. 13) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2022 - 4 B 61/21

    Schließung und Versiegelung einer für das "Königreich Deutschland" geführten

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 -, juris, Rn. 13, m. w. N.
  • OLG München, 11.07.2016 - 34 Wx 187/16

    Kein Grundbucheinsichtsrecht einer Bürgerinitiative wegen Fehlen eines

    Aus dem selbst gesetzten Vereinszweck fließt mit Blick auf die schutzwürdigen Belange der Eingetragenen (vgl. Hügel/Wilsch § 12 Rn. 7) auch unter Berücksichtigung des hier ohnehin nicht tangierten verfassungsrechtlichen Schutzes des Vereinsbestands und der Vereinstätigkeit (Art. 9 Abs. 1 GG; vgl. BVerfG NJW 2015, 612 Rn. 14; NJW 1971, 1123) nicht per se ein Einsichtsrecht (siehe a).

    Auch ein Zusammenschluss von Einzelpersonen in der Form eines Vereins zum Zweck der Verfolgung eines gemeinsamen Ziels erhält nicht schon dadurch (ohne Weiteres) die Befugnis, die Interessen der Allgemeinheit selbst wahrzunehmen und durchzusetzen (BVerfG NJW 2015, 612; Böhringer Rpfleger 1987, 181/186).

    Die Vereinigungsfreiheit des Art. 9 (Abs. 1) GG vermittelt keinen solchen über den des einzelnen Bürgers als Meinungsträger in einer politisch-ethisch kontrovers diskutierten Frage hinausgehenden Anspruch; denn die Norm privilegiert nicht die kollektive gegenüber der individuellen Zweckverfolgung (vgl. BVerfG NJW 2015, 612 Rn. 14 f.).

  • BVerwG, 07.07.2015 - 1 B 18.15

    Erkennbarkeit nach außen; Gesellschaft; grundsätzliche Bedeutung;

    Der grundrechtliche Schutz umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowohl für die Mitglieder als auch für die Vereinigungen die Selbstbestimmung über die eigene Organisation, das Verfahren ihrer Willensbildung und die Führung ihrer Geschäfte (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. März 1979 - 1 BvR 532/77 u.a. - BVerfGE 50, 290 ; Beschluss vom 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87 - BVerfGE 80, 244 ; Urteil vom 10. Juni 2009 - 1 BvR 706/08 u.a. - BVerfGE 123, 186 und Kammerbeschluss vom 24. September 2014 - 1 BvR 3017/11 - NJW 2015, 612 Rn. 13).
  • OVG Saarland, 04.11.2014 - 1 B 310/14

    Untersagung des Gaststättenbetriebs wegen Unzuverlässigkeit; Überlassung der

    Gemessen an der neuesten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 -, juris) zur Abgrenzung zwischen öffentlich zugänglichen Vereinsräumlichkeiten und geschlossenen Gesellschaften sind deren Voraussetzungen zumindest derzeit nicht erfüllt.

    Dagegen spreche auch nicht, dass ein Rauchverbot für einen Raucherverein existenzbedrohend sein könne, denn Art. 9 Abs. 1 GG schütze nicht den gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehle.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 15) Ebensowenig werde Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz dadurch verletzt, dass "geschlossene Gesellschaften" anders behandelt würden als große, allgemein zugängliche Vereine.

    Zudem sei die Unterscheidung nicht willkürlich, da der Gesetzgeber dem hohen Gut des Gesundheitsschutzes Vorrang vor anderen Interessen habe einräumen dürfen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 24.9.2014, a.a.O., Rdnr. 17) Damit hat das Bundesverfassungsgericht seine Rechtsprechung bekräftigt, wonach die Möglichkeit, eine Gaststätte zum Lokal eines "Raucherclubs" zu machen, dessen Mitgliedern gestattet ist, dort zu rauchen, nicht von Voraussetzungen abhängig sei, die die Betreiber bestimmter Gruppen von Gaststätten nicht erfüllen könnten.

  • VerfGH Bayern, 19.02.2015 - 76-VI-14

    Rauchverbot in Gaststätten bei Vereinstreffen

    Dagegen spricht auch nicht, dass die verwaltungsgerichtliche Entscheidung die Existenz des Beschwerdeführers bedrohen kann, denn Art. 114 Abs. 1 BV schützt nicht den gemeinsamen Tabakgenuss, dem ein spezifischer Bezug zur korporativen Organisation fehlt (vgl. BVerfG vom 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 - juris Rn. 15).
  • VGH Bayern, 18.01.2021 - 8 BV 21.135

    Klagebefugnis eines eingetragenen Vereins zur Förderung des Kanusports

    Art. 9 Abs. 1 GG schützt insbesondere vor einem Eingriff in den Kernbereich des Vereinsbestandes und der Vereinstätigkeit (BVerfG, B.v. 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11 - BayVBl 2015, 126 = juris Rn. 13 f. m.w.N.).
  • VG Ansbach, 14.11.2018 - AN 9 K 17.00754

    Unzulässige Klagen gegen Allgemeinverfügung zur Gewässernutzung

    Ein Verhalten, welches einzeln betrieben werden kann, soll durch die Tatsache, dass es in Gemeinschaft betrieben wird, nicht stärkeren grundrechtlichen Schutz erhalten, ein gemeinsam verfolgter (Vereins-)Zweck genießt keinen weitergehenden Schutz als ein individuell verfolgtes Interesse (BVerfG, st. Rspr., zuletzt B.v. 24.9.2014 - 1 BvR 3017/11).
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