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   BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10   

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BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10 (https://dejure.org/2014,30989)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10 (https://dejure.org/2014,30989)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 (https://dejure.org/2014,30989)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 43 Abs 3 BEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 ...

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung wegen der Unterbringung in Kinderheimen in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Strafrechtliche Rehabilitierung; Kinderheimunterbringung; Gleichheitsgrundsatz; Willkürverbot; Verwerfung des Rehabilitierungsantrags

  • Anwaltsblatt

    Art 2 GG
    BVerfG hebt erneut Willkürurteil auf

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zum Begriff des Lebens unter haftähnlichen Bedingungen gem § 2 Abs 2 StrRehaG - Verletzung des Willkürverbots sowie der Rechtsschutzgarantie durch verfehlte Auslegung der § 1 Abs 1, § 2 StrRehaG, durch Nichtberücksichtigung von § 7 Abs 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Effektiver Rechtsschutz und Willkürverbot im Rehabilitierungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rehabilitierungsverfahren - Ehemaliges DDR-Heimkind mit Antrag erfolgreich

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG
    BVerfG hebt erneut Willkürurteil auf

Besprechungen u.ä. (2)

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Karlsruhe verschafft DDR-Heimkindern Gerechtigkeit

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Art 2 GG
    BVerfG hebt erneut Willkürurteil auf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2015, 175
  • AnwBl 2014, 1062
  • AnwBl Online 2014, 402
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 1023/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ermittlung des Sachverhalts in einem

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19).

    Das Gericht muss deshalb die für seine Entscheidung erheblichen Tatsachen selbst prüfen (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

    Da es hierzu von Amts wegen verpflichtet ist, sind an die Darlegung durch den Antragsteller keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5, Rn. 8 a.E.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie).

    b) Nach diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 4, 119 ).

  • OLG Jena, 12.06.2012 - 1 Ws Reha 52/11
    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Es habe eine Durchmischung von geheimdienstlicher und sozialpolitischer Tätigkeit gegeben, die im Jargon der Staatssicherheit als "politisch-operative Zusammenarbeit" bezeichnet und durch willfährige Mitarbeiter sowohl in der Jugendhilfe als auch im Wohnungswesen realisiert worden sei (vgl. auch Sachse, Der letzte Schliff, Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1945-1989), Schwerin 2010, S. 133, 136, sowie die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, zugrundeliegenden Sachverhalte).

    Dies drängte sich auch deshalb auf, weil es - wie der Beschwerdeführer zu Recht geltend macht - nur schwer nachvollziehbar ist, dass die Schwierigkeiten seiner alleinerziehenden Mutter, für ihn bis zu ihrem Arbeitsende eine Betreuung zu finden, nicht anders als durch eine vorzeitige Einschulung des laut der gesundheitlichen Begutachtung vom 28. April 1961 motorisch sehr unruhigen, gleichwohl - ein Jahr verfrüht - als voll schulfähig beurteilten Kindes hätten gelöst werden können und dass es sodann bereits kurze Zeit später zu so erheblichen Verhaltensauffälligkeiten gekommen sein soll, dass eine Begutachtung in der Psychiatrie und eine - gegen den Willen der Mutter erfolgte - Heimeinweisung erforderlich geworden sein sollen (vgl. auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, Rn. 21).

  • OLG Dresden, 16.09.2010 - 1 Reha Ws 135/10
    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Die Unterbringung in einem Kinderheim ist nach der Rechtsprechung in der Regel mit erheblichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verbunden und wurde auch nach der bis zum 8. Dezember 2010 geltenden Fassung des § 2 StrRehaG (ohne weiteres) als haftähnlich angesehen, wenn sie aus Gründen der politischen Verfolgung oder aus sachfremden Gründen erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris, Rn. 2 ff., 18, Kinderheimaufenthalt eines 13jährigen Kindes nach (Ausreise-)Demonstration und Verhaftung der Eltern; OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Heimeinweisung eines Kindes, um den Vater zur Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik zu bewegen; vgl. auch BTDrucks 17/3233, S. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11 -, juris, Rn. 32 f.; Mützel, ZOV 2013, S. 98 ).

    Es habe eine Durchmischung von geheimdienstlicher und sozialpolitischer Tätigkeit gegeben, die im Jargon der Staatssicherheit als "politisch-operative Zusammenarbeit" bezeichnet und durch willfährige Mitarbeiter sowohl in der Jugendhilfe als auch im Wohnungswesen realisiert worden sei (vgl. auch Sachse, Der letzte Schliff, Jugendhilfe der DDR im Dienst der Disziplinierung von Kindern und Jugendlichen (1945-1989), Schwerin 2010, S. 133, 136, sowie die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Dresden vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris und des Thüringer Oberlandesgerichts vom 12. Juni 2012 - 1 Ws Reha 52/11 -, juris, zugrundeliegenden Sachverhalte).

  • OLG Jena, 17.01.2012 - 1 Ws Reha 50/11

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Anspruch wegen der Unterbringung in einem

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Die Unterbringung in einem Kinderheim ist nach der Rechtsprechung in der Regel mit erheblichen freiheitsbeschränkenden Maßnahmen verbunden und wurde auch nach der bis zum 8. Dezember 2010 geltenden Fassung des § 2 StrRehaG (ohne weiteres) als haftähnlich angesehen, wenn sie aus Gründen der politischen Verfolgung oder aus sachfremden Gründen erfolgte (vgl. KG, Beschluss vom 9. September 2010 - 2 Ws 351/09 REHA -, juris, Rn. 2 ff., 18, Kinderheimaufenthalt eines 13jährigen Kindes nach (Ausreise-)Demonstration und Verhaftung der Eltern; OLG Dresden, Beschluss vom 16. September 2010 - 1 Reha Ws 135/10 -, juris, Heimeinweisung eines Kindes, um den Vater zur Rückkehr in die Deutsche Demokratische Republik zu bewegen; vgl. auch BTDrucks 17/3233, S. 7; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11 -, juris, Rn. 32 f.; Mützel, ZOV 2013, S. 98 ).

    In diesem Fall wird das Vorliegen einer Freiheitsentziehung aber unwiderlegbar vom Gesetzgeber vermutet (vgl. Thüringisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Januar 2012 - 1 Ws Reha 50/11 -, juris, Rn. 25 f. unter Verweis auf die Gesetzesbegründung BTDrucks 12/4994, S. 53; Mützel, ZOV 2013, S. 98 ).

  • KG, 03.12.1997 - 4 Ws 257/97
    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Der Erstrichter darf folglich bei örtlicher Unzuständigkeit keine Verweisung aussprechen, sondern muss eine Sachentscheidung ablehnen (vgl. BGHSt 23, 79 ; KG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 AR 1480/97 -, StV 1998, S. 384; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 10; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 16 Rn. 5).

    Soweit das Beschwerdegericht gemäß § 309 Abs. 2 StPO die in der Sache erforderliche Entscheidung zu treffen hat, kann es deshalb (auch) keine Verweisung aussprechen, sondern muss die Erstentscheidung aufheben und den gestellten Antrag ablehnen (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 1997 - 1 AR 1480/97 -, StV 1998, S. 384; Zabeck, in: Karlsruher Kommentar zur Strafprozessordnung, 7. Aufl. 2013, § 309 Rn. 10).

  • BVerfG, 16.02.2000 - 2 BvR 1601/94

    Keine Anwendung des Grundsatzes "in dubio pro reo" im strafrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2).
  • KG, 21.11.2013 - 2 Ws 177/11

    Strafrechtliche Rehabilitation: Heimunterbringung eines Jugendlichen in der DDR

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Es hätte deshalb nahegelegen, dem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG aufzugeben, solche Personen zu benennen und deren Darstellung beizubringen, sowie gegebenenfalls diese Personen als Zeugen zu vernehmen (vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 -, juris, Rn. 13, 16; KG, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA -, juris).
  • OLG Jena, 07.05.2013 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Vorlagebeschluss betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    dd) Wenn das Oberlandesgericht schließlich - wie vom Beschwerdeführer in der Beschwerdeschrift beantragt - zur Klärung der Rolle der Jugendhilfe den Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik angehört hätte, hätte es möglicherweise die auch von dem Thüringer Oberlandesgericht seiner Entscheidung vom 7. Mai 2013 (1 Ws Reha 3/13 , juris, Rn. 21) hinsichtlich einer Heimeinweisung im Jahr 1961 zugrunde gelegten Erkenntnisse gewinnen können.
  • VerfGH Berlin, 24.09.2013 - VerfGH 172/11

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Zurückweisung von Rehabilitierungsantrag

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10
    Es hätte deshalb nahegelegen, dem anwaltlich nicht vertretenen Beschwerdeführer gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG aufzugeben, solche Personen zu benennen und deren Darstellung beizubringen, sowie gegebenenfalls diese Personen als Zeugen zu vernehmen (vgl. auch VerfGH Berlin, Beschluss vom 24. September 2013 - VerfGH 172/11 -, juris, Rn. 13, 16; KG, Beschluss vom 21. November 2013 - 2 Ws 177/11 REHA, 2 Ws 491/13 REHA -, juris).
  • BGH, 23.07.1969 - 2 ARs 201/69

    Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs - Gerichtliches Verfahren nach einem

  • BSG, 27.04.1967 - 4 RJ 193/66

    Freiheitsentziehung - Leben unter haftähnlichen Bedingungen - Im Aufenthalt

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 718/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung eines Antrags auf Rehabilitierung

  • KG, 15.12.2004 - 5 Ws 169/04

    Rehabilitierung wegen Strafverurteilung in der ehemaligen DDR: Einweisung

  • KG, 06.03.2007 - 5 Ws 246/06

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Unterbringung in einem Jugendwerkhof der

  • OLG Jena, 21.07.2008 - 1 Ws Reha 10/08

    Unterbringung in einem Durchgangsheim und Aufenthalt in einem Jugendwerkhof der

  • KG, 09.09.2010 - 2 Ws 351/09
  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Die entsprechenden Feststellungen der Rehabilitierungsbehörde im Bescheid vom 23.11.1999 sind für die nachgeschalteten Fachbehörden bindend (§ 12 Abs. 1 S 3 VwRehaG; zur fehlenden Verbindlichkeit von Tatsachenfeststellungen der Behörden der ehemaligen DDR vgl BVerfG Beschluss vom 24.9.2014 - 2 BvR 2782/10).
  • BVerfG, 18.12.2014 - 2 BvR 2063/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Dieses Recht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten etwa zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung der ihnen vorgelegten Fragen nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 19; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 52).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 54).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).

    Nach diesem Maßstab hat das Oberlandesgericht seine Aufgabe zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes verfehlt, indem es der ihm obliegenden Amtsermittlungspflicht nicht hinreichend nachgekommen ist (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 56 ff.).

  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Das Grundrecht ist demnach unter anderem dann verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (zum Bundesrecht: BVerfG, NStZ 1995, 449, 450 f; BVerfGE 101, 275, 294 f; BVerfGK 4, 119, 129; BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697; Beschlüsse vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, juris Rn. 14 ff und vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, juris Rn. 13 ff).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697).

    Ausgehend vom Zweck des Rehabilitierungsverfahrens sind hieran zwar keine allzu hohen Anforderungen zu stellen; notwendig ist indes wenigstens der Vortrag eines Sachverhalts, der bezogen auf eine rehabilitierungsfähige Maßnahme auf das Vorliegen eines Rehabilitierungstatbestandes zumindest hindeutet und einen Bedarf für nähere Erforschung und Verifizierung erkennen lässt (vgl. Bruns/Schröder/Tappert, VIZ 1993, 177, 181; s. auch die Formulierung in BVerfGE 101, 275, 295: "... der Vortrag politischer Verfolgung Anlass zur Prüfung gegeben ..." und BVerfG, EuGRZ 2014, 691, 697: "Eine Gesamtschau des Vorbringens ... lässt es aber nicht von vornherein ausgeschlossen erscheinen, dass ... die Heimeinweisung mit dem Ziel erfolgt ist, ...").

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1985/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Rehabilitierung des

    Es hat sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 53; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 15; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 14).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Mai 1995 - 2 BvR 1023/94 -, juris, Rn. 20; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 54; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2014 - 2 BvR 429/11 -, Rn. 16; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 15).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, Rn. 55; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. Dezember 2014 - 2 BvR 2063/11 -, Rn. 16).

  • VerfGH Berlin, 15.12.2014 - VerfGH 88/13

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch den im

    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 52 m. w. N.).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53 m. w. N.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 54 m. w. N.).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 55 m. w. N.).

    Insoweit hätte es sich angeboten, den in dem Erfüllungsbericht des Direktors des Spezialkinderheims "Ernst Thälmann" vom 14. Mai 1969 namentlich benannten Bekannten aus Westberlin als Zeugen zu ermitteln und zu vernehmen sowie zu klären, ob dieser mit der Anforderung und Sichtung seiner bei den Beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR (möglicherweise) vorhandenen Unterlagen einverstanden ist, ob solche existieren und ob sich aus ihnen Hinweise auf sachfremde Gründe für eine Heimeinweisung der Beschwerdeführerin ergeben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 62).

    cc) Vor diesem Hintergrund hätte das Kammergericht auch in Erwägung ziehen müssen, ob die Einweisung dazu gedient haben könnte, die Mutter der Beschwerdeführerin politisch zu verfolgen, weil sich vorläufig nicht genügend Belastendes gegen sie hatte finden lassen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 61).

  • VerfGH Berlin, 16.06.2021 - VerfGH 108/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 15 Abs. 4 VvB muss grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - Rn. 52 juris).

    An die zur Amtsermittlung führende Darlegung durch den Antragsteller sind insoweit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 51 bis 53 juris).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 53 juris und vom 3. Mai 1995, a. a. O., Rn. 20 juris; Herzler, in: Herzler/Ladner/Peifer/Schwarze/Wende, Rehabilitierung, 2. Aufl. 1997, § 10 StrRehaG Rn. 5 und 8 a. E.).

    Erst wenn das Gericht alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft hat, entscheidet es in freier Beweiswürdigung, wobei gemäß § 10 Abs. 2 StrRehaG die Glaubhaftmachung und damit die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 55 juris aus der Zeit vor Inkrafttreten des § 10 Abs. 3 StrRehaG n. F.).

    Eine fachgerichtliche Entscheidung ist danach nicht bereits wegen fehlerhafter Rechtsanwendung objektiv willkürlich, sondern erst dann in diesem Sinne schlechterdings unhaltbar, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder ihr Inhalt in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wurde (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., Rn. 29 juris).

  • VerfGH Berlin, 16.01.2019 - VerfGH 145/17

    Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz (Art 15 Abs 4 S 1 Verf BE)

    Dieses Grundrecht ist verletzt, wenn die Gerichte die prozessrechtlichen Möglichkeiten zur Sachverhaltsfeststellung so eng auslegen, dass ihnen eine sachliche Prüfung derjenigen Fragen, die ihnen vorgelegt worden sind, nicht möglich ist und das vom Gesetzgeber verfolgte Verfahrensziel deshalb nicht erreicht werden kann (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris Rn. 52 m. w. N.).

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53 m. w. N.).

    Ein solchermaßen ineffektives Rehabilitierungsverfahren steht in Widerspruch zum Rechtsstaatsprinzip (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 54 m. w. N.).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 55 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Auslagenentscheidung

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 21; vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 29).
  • VerfGH Berlin, 15.02.2023 - VerfGH 100/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

    Das Gebot effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 15 Abs. 4 VvB muss grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen (Beschlüsse vom 16. Juni 2021 - VerfGH 108/20 - Rn. 13; vom 16. Januar 2019 - VerfGH 145/17 - Rn. 25 und vom 15. Dezember 2014 - VerfGH 88/13 - Rn. 11 bis 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 52).

    An die zur Amtsermittlung führende Darlegung durch den Antragsteller sind insoweit keine allzu hohen Anforderungen zu stellen (Beschluss vom 16. Juni 2021, a. a. O.; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 51 bis 53).

    Das Gericht muss Hinweisen auf Rechtsstaatsverstöße unter Ausnutzung aller ihm im Freibeweisverfahren zur Verfügung stehenden Mittel nachgehen (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 12; BVerfG, Beschlüsse vom 24. September 2014, a a. O., juris Rn. 53 und vom 3. Mai 1995, a. a. O., juris Rn. 20).

    Vielmehr hat es umfassend zu ermitteln, wenn sich Anhaltspunkte für (auch) sachfremde Zwecke der Einweisung ergeben, etwa eine damit bezweckte Verhinderung der Flucht des - später eingewiesenen - Kindes (vgl. Beschlüsse vom 16. Juni 2021, a. a. O., Rn. 16; vom 16. Januar 2019, a. a. O., Rn. 26, 33, 37; vom 15. Dezember 2014, a. a. O., Rn. 11 bis 18, insbesondere Rn. 13; BVerfG, Beschluss vom 24. September 2014, a. a. O., juris Rn. 53-54; Thüringer Oberlandesgericht a. a. O., juris Rn. 26 ff.; KG Berlin a. a. O., juris Rn. 30 ff).

  • BVerfG, 09.12.2014 - 2 BvR 429/11

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher

    Es hat - unterstützt von der Staatsanwaltschaft und durch die in § 10 Abs. 2 StrRehaG normierte Mitwirkungspflicht des Antragstellers - sämtliche Erkenntnisquellen zu verwenden, die erfahrungsgemäß dazu führen können, die Angaben eines Betroffenen zu bestätigen (vgl. BVerfGK 4, 119 zu einer Rehabilitierung wegen einer Einweisung in die Psychiatrie; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 53).

    Der Grundsatz in dubio pro reo gilt nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Februar 2000 - 2 BvR 1601/94 -, juris, Rn. 2; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 -, juris, Rn. 55).

  • LG Cottbus, 18.07.2016 - 36 BRH 22/15

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Zulässigkeit eines Zweitantrages;

  • VerfGH Berlin, 18.05.2022 - VerfGH 91/21

    Begründete Verfassungsbeschwerde betreffend die Erstattungsfähigkeit einer

  • VerfGH Berlin, 23.08.2023 - VerfGH 49/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einer Rehabilitierungssache wegen

  • LSG Bayern, 20.01.2015 - L 15 SB 207/12

    Höhe des GdB

  • VGH Bayern, 30.07.2015 - 10 ZB 15.819

    Zur Beobachtung islamkritischer Vereinigungen durch den Verfassungsschutz

  • VerfGH Sachsen, 03.03.2016 - 2-IV-16
  • VerfG Brandenburg, 16.02.2018 - VfGBbg 12/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Frist; prozessuale Überholung; Anhörungsrüge;

  • VerfGH Saarland, 17.06.2022 - Lv 20/21
  • OLG Jena, 24.03.2016 - 1 Ws Reha 3/13

    Strafrechtlichen Rehabilitierung: Einweisung in ein Kinderheim in der ehemaligen

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 28.01.2020 - LVG 37/19

    Rehabilitation

  • KG, 03.03.2015 - 2 Ws 158/14

    Gewährung sozialer Ausgleichsleistungen nach strafrechtlicher Rehabilitierung:

  • VerfG Brandenburg, 17.07.2015 - VfGBbg 46/15

    Setzt sich ein Beschwerdeführer nicht mit der gefestigten Rechtsprechung des

  • KG, 02.06.2017 - 5 Ws 145/17

    Strafvollstreckung: Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die

  • KG, 13.05.2016 - 4 Ws 129/15

    Strafrechtliche Rehabilitierung: Rechtsstaatswidrigkeit der Einweisung in

  • OLG Jena, 17.11.2014 - 1 Ws Reha 22/14

    Strafrechtliches Rehabilitierungsverfahren: Ablehnende Sachentscheidung des

  • OLG Dresden, 02.06.2017 - 1 Reha Ws 6/17
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