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   BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21   

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https://dejure.org/2021,40525
BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21 (https://dejure.org/2021,40525)
BVerfG, Entscheidung vom 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21 (https://dejure.org/2021,40525)
BVerfG, Entscheidung vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21 (https://dejure.org/2021,40525)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren wegen fehlender Eilbedürftigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 279 FamFG, § 280 FamFG
    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren - Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • rewis.io

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren - Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag wegen der Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines den Antragsteller betreffenden Betreuungsverfahrens; Art. 103 Abs. 1 GG ; § 32 Abs. 1 BVerfGG

  • rechtsportal.de

    Eilantrag wegen der Beauftragung eines Sachverständigen mit der Erstellung eines Gutachtens im Rahmen eines den Antragsteller betreffenden Betreuungsverfahrens

  • datenbank.nwb.de

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren - Zwar voraussichtlich begründete Rüge einer Gehörsverletzung (Art 103 Abs 1 GG), jedoch fehlende Darlegung der Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Begutachten im Betreuungsverfahren - und das rechtliche Gehör

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Erlass einer einstweiligen Anordnung im Betreuungsverfahren wegen fehlender ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.09.2010 - 1 BvR 2157/10

    Außervollzugsetzung eines ohne Anhörung des Betroffenen ergangenen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 28; stRspr).

    Ein rechtsunkundiger Bürger wird, wenn eine solche Beauftragung im Wege des Beschlusses erfolgt, davon ausgehen, dass er zur Mitwirkung bei der Untersuchung verpflichtet ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 31 ) .

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 -, juris, Rn. 31).

  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).

    Bei offenem Ausgang der Verfassungsbeschwerde sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 88, 185 ; stRspr).

  • BVerfG, 24.08.1992 - 2 BvE 1/92

    Einstweilige Anordnung - Berlin-Vertrag - Regierungssitz

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Wegen der meist weittragenden Folgen, die eine einstweilige Anordnung in einem verfassungsgerichtlichen Verfahren auslöst, ist bei der Prüfung der Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 87, 107 ; stRspr).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 28; stRspr).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör fordert, dass das erkennende Gericht die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis nimmt und in Erwägung zieht (vgl. BVerfGE 83, 24 ; 96, 205 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. September 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 28; stRspr).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsakts vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 185 ; 103, 41 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.07.2013 - 2 BvQ 30/13

    A-limine-Abweisung (§ 24 BVerfGG) einer "vorverlegten Wahlprüfungsbeschwerde"

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    Nach § 32 Abs. 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Streitfall - auch schon vor Anhängigkeit eines Verfahrens zur Hauptsache (vgl. BVerfGE 134, 135 m.w.N.; stRspr) - einen Zustand durch einstweilige Anordnung vorläufig regeln, wenn dies zur Abwehr schwerer Nachteile, zur Verhinderung drohender Gewalt oder aus einem anderen wichtigen Grund zum gemeinen Wohl dringend geboten ist.
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21
    aa) Für das Gericht erwächst aus Art. 103 Abs. 1 GG die Pflicht, vor dem Erlass einer Entscheidung zu prüfen, ob den Verfahrensbeteiligten rechtliches Gehör gewährt wurde (vgl. BVerfGE 36, 85 ).
  • BVerfG, 22.03.2022 - 1 BvR 618/22

    Aussetzung eines amtsgerichtlichen Beschlusses über die Beauftragung eines

    Insofern erhält die vor der Beauftragung zu erfolgende Anhörung des Betroffenen zum Schutz seiner Rechte besondere Bedeutung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 7. Dezember 2010 - 1 BvR 2157/10 -, Rn. 31; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21 -, Rn. 13).
  • LG Stuttgart, 10.02.2022 - 19 T 46/22

    Grobe Verfahrensverstöße bei der Durchführung des Unterbringungsverfahrens

    - der Gewährung rechtlichen Gehörs der Betroffenen durch Mitteilung der Person des Sachverständigen sowie dem Zweck der Untersuchung und der Beweisfragen vor der Untersuchung durch den Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11; FamRZ 2010, 1726 Rn. 20).

    Dies dient der Gewährung des rechtlichen Gehörs und ermöglicht dem Betroffenen, gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 406 ZPO Gebrauch zu machen (BVerfG, Beschluss vom 24. September 2021 - 1 BvQ 103/21; BGH, Beschluss vom 14. August 2013 - XII ZB 614/11).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.02.2022 - A 11 S 1180/20

    Berufungszulassungsverfahren im Asylprozess; Heilung von Zustellungsmängeln;

    a)  Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet die Gerichte, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (stRspr.; vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 24.09.2021 - 1 BvQ 103/21 - juris Rn. 11, vom 10.02.2020 - 2 BvR 336/19 - juris Rn. 9 und vom 13.02.2019 - 2 BvR 633/16 - juris Rn. 23).
  • LG Aachen, 23.02.2022 - 3 T 68/22
    Für die von der Beschwerde angemahnte Stellungnahmemöglichkeit zur Person der Sachverständigen dürfte es genügen, dass der Gutachter 1) schon vor der Untersuchung des Betroffenen zum Sachverständigen bestellt worden ist (BGH, Beschl. v. 16.09.2015 - XII ZB 250/15, FamRZ 2015, 2156, Rn. 14; BGH, Beschl. v.12.7.2017 - XII ZB 88/17, NJW-RR 2017, 1219; BGH, Beschl. v. 12.05.2021 - XII ZB 587/20 -, juris), 2) die Ernennung des Sachverständigen dem Betroffenen vor Beginn der Begutachtung zumindest formlos mitgeteilt worden ist, damit dieser gegebenenfalls von seinem Ablehnungsrecht nach § 30 Abs. 1 FamFG iVm § 406 ZPO Gebrauch machen kann (BGH, Beschl. v. 17.1.2018 - XII ZB 398/17 FGPrax 2018, 120), und dem Betroffenen vor Bestellung des Sachverständigen entweder rechtliches Gehör gewährt oder die Freiwilligkeit der Mitwirkung an der Erstellung des Gutachtens mitgeteilt worden ist (BVerfG, Beschl. v. 24.9.2021 - 1 BvQ 103/21, BeckRS 2021, 29367, Rn. 12).
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