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   BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91   

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BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 (https://dejure.org/1991,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 (https://dejure.org/1991,1301)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 (https://dejure.org/1991,1301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKKG auf die Sozialhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74

    Waisenrente II

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 187 [228]; 82, 60 [80]).

    Soweit es nicht um die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (vgl. BVerfGe 40, 121 [133]; 82, 60 [80]).

  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
    Grundsätzlich ist es Sache des Gesetzgebers zu entscheiden, welche von diesen Elementen er als maßgebend für eine Gleich- und Ungleichbehandlung ansieht (vgl. BVerfGE 71, 255 [271]; 81, 108 [117]; BVerfG, Beschluß vom 19. Februar 1991 [1 BvR 1231/85]; Umdruck S. 9).

    Das Bundesverfassungsgericht kann insbesondere nicht prüfen, ob der Gesetzgeber im einzelnen die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat (vgl. BVerfGE 71, 255 [271]; 81, 156 [26]).

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

    Auszug aus BVerfG, 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91
    Dieses geht insbesondere nicht soweit, daß der Staat gehalten wäre, jegliche die Familie treffende Belastung auszugleichen (vgl. BVerfGE 82, 60 [81]).

    Die sich aus diesen Bestimmungen ergebende Pflicht des Staates zur Fürsorge für Hilfsbedürftige erfordert von Verfassungs wegen zwingend nur eine Hilfe, die die Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins sicherstellt (vgl. BVerfGE 40, 121 [133]; 43, 13 [19]; 45, 187 [228]; 82, 60 [80]).

  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Wenn die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein der Bürger sichergestellt sind, liegt es allein in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang darüber hinaus soziale Hilfe gewährt wird (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 40, 121 ; 82, 60 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8).

    Auf dem Gebiet des Sozialrechts ist dem Gesetzgeber eine besonders weite Gestaltungsfreiheit zuzugestehen (vgl. BVerfGE 17, 210 ; 77, 84 ; 81, 156 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8).

    Rechtfertigender Grund für eine Ungleichbehandlung kann dabei insbesondere der Nachrang von Sozialleistungen, zu dem auch der Einsatz anderweitigen Einkommens gehört, sein (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 9).

  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Für die Anrechnung von Einkommen gilt nichts anderes (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 8; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Juli 2010 - 1 BvR 2556/09 -, juris, Rn. 17 f.).
  • BSG, 26.07.2016 - B 4 KG 2/14 R

    Kinderzuschlag - Vermeidung von Hilfebedürftigkeit nach dem SGB 2 -

    Zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums - im konkreten Fall ggf durch einen ergänzenden Kinderzuschlag - ist es daher nicht zwingend geboten, dass zumindest ein Teilbetrag des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei bleibt (LSG Sachsen-Anhalt Urteil vom 4.12.2014 - L 2 AS 1009/13 - juris RdNr 33 f - anhängig BSG - B 14 AS 28/15 R; Hessisches LSG Beschluss vom 1.8.2013 - L 6 AS 378/13 - juris RdNr 29; vgl auch BVerfG Beschluss vom 11.3.2010 - 1 BvR 3163/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 32 RdNr 7 zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II; BVerfG Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 - juris RdNr 11 zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a BKGG auf Sozialhilfeleistungen).

    Betrachtet man die Belastung des Elterngeldes mit einer Anrechnungsregelung bei Inanspruchnahme einer bedürftigkeitsabhängigen Sozialleistung (vgl BVerfG Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 - juris RdNr 7 f zur vergleichbaren Regelung beim Kindergeld) als "faktische Ungleichbehandlung" (vgl Dau, jurisPR-SozR 7/2013, Anm 5; Lenze, info also 2011, 3, 5) liegt ein rechtfertigender Grund für eine Ungleichbehandlung beider Gruppen auch hier in dem Umstand, dass bei dem steuerfinanzierten Kinderzuschlag wegen der Verknüpfung mit den SGB II-Leistungen der Nachranggrundsatz zu beachten ist.

  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, denn das Bundesverfassungsgericht hat die wesentlichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits entschieden (vgl. BVerfG, Urteil vom 9. Februar 2010 - 1 BvL 1/09 u.a. -, www.bverfg.de, Rn. 133 ff.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 7 ff.).

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die vollständige Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz a.F. auf die Sozialhilfe nicht gegen Art. 1 Abs. 1 in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verstieß (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 -, juris, Rn. 7 ff.).

  • LSG Sachsen-Anhalt, 04.12.2014 - L 2 AS 1009/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Elterngeld -

    Ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 20 Abs. 1 GG liegt bereits deshalb nicht vor, da die Kläger durch das Elterngeld einerseits und das gekürzte Arbeitslosengeld II im Ergebnis staatliche Leistungen in der Höhe erhalten haben, die zur Sicherstellung ihrer Regelbedarfe nach §§ 20, 23 SGB II vorgesehen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. März 2010 - 1 BvR 3163/09, juris Rn. 7, zur Anrechnung des Kindergeldes als Einkommen auf Leistungen nach dem SGB II; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 7 ff, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Soweit es nicht um die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 11, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Aus Art. 6 Abs. 1 GG iVm dem Sozialstaatsprinzip, die insoweit als Wertentscheidung der Verfassung die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers begrenzen, lässt sich zwar die allgemeine Pflicht des Staates zu einem Familienlastenausgleich entnehmen, nicht aber die Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein solcher sozialer Ausgleich vorzunehmen ist (BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 10, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 8).

    Rechtfertigender Sachgrund für die Anrechnung des Elterngeldes im Rahmen des SGB II ist damit der Grundsatz der Nachrangigkeit der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, zu dem auch der Einsatz anderweitigen Einkommens gehört (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn. 9, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2012 - 11 S 1843/12

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten; Mindestbestandszeit der Ehe;

    Ist eine solche nicht (mehr) gegeben, muss sich der Gesetzgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit (zum Einschätzungs-, Wertungs- und Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers siehe grds. BVerfG, Urteil vom 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07 - BVerfGE 121, 317, 356 f. und vom 07.05.1991 -1 BvL 32/88 -BVerfGE 84, 168, 184 f. und vom 24.10.1991 -1 BvR 1159/91 -juris), wie er den Zuzug und Aufenthalt von Ausländern regelt, nicht in den durch Art. 6 Abs. 1 GG gezogenen Grenzen bewegen.
  • BSG, 12.09.2018 - B 14 AS 36/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II

    Rechtfertigender Grund für eine Ungleichbehandlung kann insbesondere der Bezug von nachrangigen Sozialleistungen sein ( vgl BVerfG vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91 - RdNr 9; BVerfG vom 7.7.2010 - 1 BvR 2556/09 - SozR 4-4200 § 11 Nr. 33 RdNr 17) .
  • BVerwG, 25.11.1993 - 5 C 8.90

    Anrechnung von Kindergeld als Einkommen im Rahmen der Gewährung von Hilfe zum

    Wie das Bundesverfassungsgericht (Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Oktober 1991 - 1 BvR 1159/91 - zum Kindergeldzuschlag nach § 11 a BKGG) ausgeführt hat, ist es von Verfassungs wegen nicht geboten, daß der Gesetzgeber in das Bundeskindergeldgesetz oder das Bundessozialhilfegesetz eine ergänzende Regelung aufnimmt, die die Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld auf die Sozialhilfe ausschließt, und trifft die Verfassung auch keine Entscheidung darüber, in welchem Umfang und in welcher Weise ein Famildenlastenausgleich vorzunehmen ist.
  • SG Halle, 22.02.2017 - S 25 AS 73/17

    Grundsicherung für Arbeitssuchende: Europarechtskonformität der gesetzlichen

    Soweit es nicht um die Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein geht, steht es in der Entscheidung des Gesetzgebers, in welchem Umfang soziale Hilfe unter Berücksichtigung der vorhandenen Mittel und anderer gleichrangiger Staatsaufgaben gewährt werden kann und soll (vgl BVerfG, Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn 11, zur Anrechnung des Zuschlags zum Kindergeld nach § 11a Bundeskindergeldgesetz auf die Sozialhilfe).

    Die Grenzen der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit sind erst dann überschritten, wenn ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung fehlt, es sich also um Regelungen handelt, die unter keinem sachlich vertretbaren Gesichtspunkt gerechtfertigt erscheinen, so dass die Unsachlichkeit evident ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.10.1991 - 1 BvR 1159/91, juris Rn 8).

  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 14/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Arbeitslosengeld

    Dies ist mit Art. 6 GG vereinbar (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 1990 - 5 ER 617/90; BVerwG, Urteil vom 25. November 1993 - 5 C 8/90 = BVerwGE 94, 326 m. w. N., insbesondere unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 1991 = 1 BvR 1159/91; BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 5 C 25/05 - NJW 2004, 2541).
  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 23/94

    Entziehung des Anspruchs auf Kindergeld für Ausländer mit Aufenthaltsbefugnis

  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.03.2014 - L 4 AS 398/13

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze;

  • LSG Sachsen, 26.11.2013 - L 3 AS 1270/12

    Anrechnung von Elterngeld; Grundsicherung für Arbeitsuchende; Prozesskostenhilfe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.07.2010 - 14 A 3292/08

    Gewährung von Wohngeld unter Anrechnung des Einkommens der minderjährigen, mit in

  • OVG Niedersachsen, 26.05.2020 - 9 KN 128/18

    Abkürzung; Auffangvorschrift; Aufwand, beitragsfähig; Aufwand, umlagefähiger;

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2020 - 9 KN 90/18

    Antragsbefugnis; Aufwand, beitragsfähiger; Aufwand, umlagefähiger;

  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 185/11

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 11.05.2012 - L 15 AS 341/11

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

  • LSG Bayern, 24.07.2012 - L 17 U 187/11

    Zur Beitragspflicht des Waldbesitzers als forstwirtschaftlicher Unternehmer in

  • LSG Hessen, 21.08.2013 - L 6 AS 337/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für werdende Mütter - Mehrbedarf für

  • SG Detmold, 22.08.2014 - S 28 AS 1505/13

    Verpflichtung eines gesetzlich Rentenversicherten zur Stellung eines Antrags auf

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 25/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 22/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 24/94

    Verfassungswidrigkeit der Neuregelung des § 1 Abs. 3 Bundeskindergeldgesetz

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 30/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 27/94

    Anspruch auf Kindergeld - Bestehen eines Kindergeldanspruchs nur für Ausländer

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 28/94

    Rechtmäßigkeit einer Aufhebung der Bewilligung von Kindergeld -

  • SG Halle, 07.12.2016 - S 25 KR 19/12

    Prüfung des Versichertenstatus eines Schwerbehinderten aufgrund seiner

  • BSG, 31.10.1995 - 10 RKg 26/94

    Anspruch auf Kindergeld - Anspruch auf Kindergeld bei Aufenthalt in Deutschland

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2014 - L 15 AS 160/14
  • LSG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - L 2 EG 1/16

    Elterngeld - Einkommensermittlung - selbstständige Erwerbstätigkeit -

  • LSG Bayern, 12.05.2006 - L 7 AS 114/05

    Berücksichtigung von Kindergeldzahlungen als Einkommen bei der Berechnung des

  • LSG Hessen, 21.08.2013 - L 6 AS 338/12

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für werdende Mütter - Mehrbedarf für

  • LSG Baden-Württemberg, 31.05.2012 - L 7 AS 4520/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.03.2013 - L 15 AS 173/12
  • SG Landshut, 07.12.2011 - S 10 AS 484/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Wegfall der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2012 - L 2 EG 19/11
  • LSG Sachsen-Anhalt, 21.10.2019 - L 2 EG 2/17

    Elterngeld - Verlängerung des Auszahlungszeitraums nach § 6 S 2 BEEG aF für das

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 2 R 655/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.04.2012 - L 2 EG 6/12
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.2010 - 12 A 1269/10

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Gewährung höherer Unterhaltsleistungen gem.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2010 - L 8 KG 4/08
  • SG Osnabrück, 19.05.2005 - S 22 AS 122/05
  • SG Osnabrück, 15.04.2005 - S 22 AS 63/05
  • SG Osnabrück, 24.02.2005 - S 16 SO 18/05
  • SG Osnabrück, 24.02.2005 - S 16 SO 17/05
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