Rechtsprechung
   BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3183
BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03 (https://dejure.org/2003,3183)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03 (https://dejure.org/2003,3183)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2003 - 2 BvR 1521/03 (https://dejure.org/2003,3183)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,3183) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine verfassungsrechtlichen Einwände gegen Auslieferung nach Spanien auf Grundlage des EuAuslfÜbk zum Zwecke der Strafverfolgung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung - sog Fernwirkung des Verwertungsverbots einer Aussage, die angeblich durch Folter ...

  • Wolters Kluwer

    Auslieferung nach Spanien; Strafverfolgung wegen des Vorwurfs der Beteiligung an einem Sprengstoffanschlag und der Zusammenarbeit mit einer terroristischen Vereinigung; Willkürlichkeit von Erwägungen; Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    IRG § 10 Abs. 2
    Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung durch das BVerfG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zaoerv.de PDF, S. 19 (Kurzinformation und Auszüge)

    Internationale Rechtshilfe - Auslieferung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 2, 82
  • NJW 2004, 1858
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.06.2003 - 2 BvR 685/03

    Auslieferung nach Indien

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [18 f.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 - Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 - vgl. auch BVerfGE 80, 48 [51]).

    Sie steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, wonach im vertraglichen Auslieferungsverkehr zwischen Deutschland und anderen Staaten dem ersuchenden Staat im Hinblick auf die Einhaltung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und des Menschenrechtsschutzes grundsätzlich Vertrauen entgegenzubringen ist, solange es durch entgegenstehende Tatsachen nicht erschüttert wird (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -, eine Auslieferung nach Indien betreffend).

  • BVerfG, 09.03.1983 - 2 BvR 315/83

    Einstweilige Anordnung gegen die Auslieferung nach Verurteilung im

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [18 f.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

  • BVerfG, 31.03.1987 - 2 BvM 2/86

    Völkerrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Der Verfassungsbeschwerde kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil die aufgeworfenen Fragen in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt sind oder sich ohne weiteres anhand der bisherigen Rechtsprechung lösen lassen (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [18 f.]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sind die deutschen Gerichte gehalten, im Auslieferungsverfahren zu prüfen, ob die Auslieferung und die ihr zu Grunde liegenden Akte mit dem nach Art. 25 GG in der Bundesrepublik Deutschland verbindlichen völkerrechtlichen Mindeststandard und mit den unabdingbaren verfassungsrechtlichen Grundsätzen ihrer öffentlichen Ordnung vereinbar sind (vgl. BVerfGE 63, 332 [337 f.]; 75, 1 [19]; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 -).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Die Annahme der Verfassungsbeschwerde ist auch nicht zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt; sie hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BGH, 15.03.1984 - 4 ARs 23/83

    Prüfung des hinreichenden Tatverdachts

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    aa) Soweit das Oberlandesgericht ausgeführt hat, dass die Vorschrift des § 10 Abs. 2 IRG, wonach eine Darstellung der Tatsachen vorzulegen ist, aus denen sich der hinreichende Tatverdacht ergibt, wenn besondere Umstände des Falles Anlass zu der Prüfung geben, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Tat hinreichend verdächtig ist, bei einer Auslieferung auf Grund des Europäischen Auslieferungsübereinkommens (EuAlÜbk) - wie hier - nur eingeschränkt unter den in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Voraussetzungen (vgl. BGHSt 32, 314) anwendbar ist, so ist weder dargetan noch erkennbar, dass diese Auslegung rechtlich unvertretbar wäre.
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Die Auslegung einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall ist indes Sache der Fachgerichte (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]; stRspr).
  • BVerfG, 29.05.1996 - 2 BvR 66/96

    Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Auslieferung eines

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Dieses Beweisverwertungsverbot gilt auch in spanischen Strafverfahren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1996 - 2 BvR 66/96 -, StV 1997, S. 361 [363]).
  • BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65

    Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Insofern hat es aus materiell-rechtlichen Gründen diese Berichte unberücksichtigt gelassen, wogegen Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gewährt (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 96, 205 [216]; stRspr).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2000 - 2 BvR 2184/00 - Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Juni 2003 - 2 BvR 685/03 - vgl. auch BVerfGE 80, 48 [51]).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
    Insofern hat es aus materiell-rechtlichen Gründen diese Berichte unberücksichtigt gelassen, wogegen Art. 103 Abs. 1 GG keinen Schutz gewährt (vgl. BVerfGE 21, 191 [194]; 96, 205 [216]; stRspr).
  • OLG Nürnberg, 04.08.2003 - Ausl 6/03
  • BVerfG, 19.07.2016 - 2 BvR 470/08

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die diskriminierende Preisgestaltung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar sind oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 19. November 2015 - 2 BvR 2088/15 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 24.03.2016 - 2 BvR 175/16

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ; 6, 334 ; 13, 557 ) beziehungsweise ob Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere dem Umfang seines Schutzbereichs beruhen, und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2001 - 2 BvR 507/01 -, NJW 2001, S. 3112 ).
  • BVerfG, 20.11.2014 - 2 BvR 1820/14

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 28.07.2016 - 2 BvR 1468/16

    Auslieferung an die Russische Föderation zum Zwecke der Strafverfolgung

    Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • BVerfG, 05.10.2015 - 2 BvR 2503/14

    Verletzung des Willkürverbots durch unhaltbare Verneinung einer

    Vor diesem Hintergrund prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren durch das Fachgericht vertretbar ist oder ob sich der Schluss aufdrängt, dass seine Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. November 2014 - 2 BvR 1820/14 -, juris, Rn. 23).
  • BVerfG, 17.05.2017 - 2 BvR 893/17

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    Auch im Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Rechtsanwendung oder das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ; 6, 334 ; 13, 557 ), beziehungsweise ob Fehler sichtbar werden, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere dem Umfang seines Schutzbereichs beruhen und auch in ihrer materiellen Bedeutung für den konkreten Rechtsfall von einigem Gewicht sind (vgl. BVerfGE 18, 85 ; BVerfG, Beschluss der 4. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Juni 2001 - 2 BvR 507/01 -, NJW 2001, S. 3112 ).
  • BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum

    So unterbleibt im Auslieferungsverfahren grundsätzlich eine Tatverdachtsprüfung, es sei denn, besondere Umstände des Falles geben Anlass zur Prüfung, ob der Verfolgte der ihm zur Last gelegten Taten hinreichend verdächtig ist (vgl. zu § 10 Abs. 2 IRG BVerfGK 2, 82 ).
  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 1996/07

    Verfassungsmäßigkeit der Auslieferung eines Ausländers zum Zwecke der

    Auch in Auslieferungsverfahren prüft das Bundesverfassungsgericht insoweit nur, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das dazu eingeschlagene Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (BVerfGE 108, 129 ; BVerfGK 2, 82 ).
  • BVerfG, 19.11.2015 - 2 BvR 2088/15

    Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika zum Zwecke der

    a) Mit Blick auf das in Art. 3 Abs. 1 GG niedergelegte Willkürverbot prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Anwendung der einschlägigen einfachrechtlichen Bestimmungen und das zugrunde liegende Verfahren unter keinem denkbaren Gesichtspunkt vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die Entscheidung des Fachgerichts auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 108, 129 ; 109, 13 ; 109, 38 ; BVerfGK 2, 82 ; 2, 165 ; 6, 334 ).
  • OLG München, 05.06.2019 - 1 AR 403/18

    Keine drohende Todesstrafe - Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika

    Dies hat das BVerfG für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union so entschieden (BVerfG, NJW 2004, Seite 1858).
  • BVerfG, 23.03.2010 - 2 BvR 334/10

    Zur Voraussetzung beiderseitiger Strafbarkeit gem § 3 Abs 1 IRG im Falle der

  • BVerfG, 15.10.2007 - 2 BvR 1680/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Auslieferung

  • OLG Köln, 05.11.2004 - Ausl 189/04

    Auslieferung an die USA bei drohender lebenslanger Freiheitsstrafe ohne

  • BVerfG, 09.05.2008 - 2 BvR 733/08

    Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde eines

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvQ 51/07

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen die Bestätigung der

  • BVerfG, 09.12.2008 - 2 BvR 2386/08

    Auslieferung eines mutmaßlichen Straftäters an Republik Belarus - Keine

  • OLG Köln, 26.11.2004 - Ausl 201/04

    Zulässigkeit der Auslieferung nach Russland

  • OLG Hamm, 14.12.2010 - 2 Ausl 50/10
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht