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   BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11   

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https://dejure.org/2012,37308
BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11 (https://dejure.org/2012,37308)
BVerfG, Entscheidung vom 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11 (https://dejure.org/2012,37308)
BVerfG, Entscheidung vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 (https://dejure.org/2012,37308)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 7 BeratHiG, § 39 Nr 1 SGB 2, § 43 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht das Gebot der Sicherung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: Beratungshilfeantrag bzgl einer Klage auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 1 GG, § 7 BeratHiG, § 39 Nr 1 SGB 2, § 43 SGB 2
    Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht das Gebot der Sicherung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: Beratungshilfeantrag bzgl einer Klage auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - ...

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde i.R.d. Auslegung und Anwendung des BerHG für einen unbemittelten Rechtssuchenden

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Versagung von Beratungshilfe verletzt bei mangelndem Rechtsschutzbedürfnis nicht das Gebot der Sicherung der Rechtswahrnehmungsgleichheit - hier: Beratungshilfeantrag bzgl einer Klage auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen der Voraussetzungen der Annahme der Verfassungsbeschwerde i.R.d. Auslegung und Anwendung des BerHG für einen unbemittelten Rechtssuchenden

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.05.2009 - 1 BvR 1517/08

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Beratungshilfe erfolgreich

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
    Diese überschreiten den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 30.05.2011 - 1 BvR 3151/10

    Keine pauschale Versagung von Beratungshilfe unter Verweisung auf

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
    Diese überschreiten den ihnen zustehenden Entscheidungsspielraum, wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (vgl. BVerfGK 15, 438 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Mai 2011 - 1 BvR 3151/10 -, juris, Rn. 9; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. Mai 2009 - 1 BvR 1517/08 -, juris, Rn. 25 ff.).
  • BVerfG, 09.01.2012 - 1 BvR 2852/11

    Zum Umfang des Anspruchs auf Gewährung von Beratungshilfe aufgrund des

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
    Allerdings muss Beratungshilfe nicht zugesprochen werden, wenn ein Antrag voreilig gestellt wird (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 9. Januar 2012 - 1 BvR 2852/11 -, juris, Rn. 11); dies ist der Fall, wenn keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass ausnahmsweise ein Widerspruch keine aufschiebende Wirkung haben soll.
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 24.10.2012 - 1 BvR 2144/11
    Das Grundgesetz verbürgt in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und 3 GG den Anspruch auf grundsätzlich gleiche Chancen von Bemittelten und Unbemittelten bei der Durchsetzung ihrer Rechte auch im außergerichtlichen Bereich, somit im Hinblick auf die Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (vgl. BVerfGE 122, 39 ).
  • VerfGH Berlin, 22.02.2024 - VerfGH 105/23
    Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).
  • VerfGH Berlin, 14.05.2014 - VerfGH 11/14

    Offensichtlich unbegründete Verfassungsbeschwerde: Keine Verletzung der

    Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt (Beschluss vom 27. September 2002 - VerfGH 64/02 - Rn. 16 und Beschlüsse vom 19. März 2013 - VerfGH 113/11 und 114/11 - Rn. 18 m. w. N.) oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwenden, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).
  • LSG Sachsen, 12.12.2012 - L 3 AS 310/09

    Erstattung von Kosten im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Rücknahme einer

    Das Beratungshilfegesetz sichert diesen Anspruch bei der Wahrnehmung und Verfolgung seiner Rechte auch im außergerichtlichen Bereich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - BVerfGE 122, 39 [48 ff.] = JURIS-Dokument Rdnr. 29 ff.; BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 - JURIS-Dokument Rdnr. 2).
  • VerfGH Berlin, 20.02.2019 - VerfGH 155/17

    Zu den Anforderungen des Grundsatzes der Rechtsschutzgleichheit an die Handhabung

    Die Fachgerichte überschreiten den ihnen insofern zustehenden Entscheidungsspielraum erst dann, wenn die Entscheidung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz in seiner Ausprägung als Willkürverbot verstößt oder wenn sie einen Auslegungsmaßstab verwendet, durch den die Rechtswahrnehmung für unbemittelte Rechtsuchende im Vergleich zu bemittelten Rechtsuchenden unverhältnismäßig eingeschränkt wird (Beschlüsse vom 11. November 2015 - VerfGH 86/15 - Rn. 9 und vom 6. September 2017 - VerfGH 62/16 - Rn. 14; zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 24. Oktober 2012 - 1 BvR 2144/11 -, juris Rn. 2).
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