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   BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98   

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BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
BVerfG, Entscheidung vom 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
BVerfG, Entscheidung vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 (https://dejure.org/1998,1220)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründungspflicht von mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen gerichtliche Entscheidungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Mißbrauchsgebühr bei unzureichend begründeten Verfassungsbeschwerden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 1856
  • NVwZ 1999, 759 (Ls.)
  • NStZ 1999, 145 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.

    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).

  • BGH, 07.10.1998 - 1 StR 445/98

    Erfüllung des Merkmals der Zueignung bei einer von vornherein geplanten

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    gegen den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 7. Oktober 1998 - 1 StR 445/98 -.
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 812/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aushändigungen von Gegenständen im

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 17.02.1970 - 2 BvR 608/69

    Substantiierungspflicht

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Nach Ablauf der Frist für die Einlegung der Verfassungsbeschwerde können diese Begründungsmängel nicht mehr behoben werden (vgl. BVerfGE 28, 17 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 16.12.1991 - 2 BvR 1608/91

    Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr - Voraussetzungen der Festsetzung

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 22.01.1982 - 2 BvR 1506/81

    Keine verfassungsrechtliche Verpflichtung zur Begründung einer letztinstanziellen

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Der Beschwerdeführer hat sich mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der die Gerichte nicht verpflichtet sind, sich mit jedem Vorbringen in den Entscheidungsgründen ausdrücklich zu befassen, namentlich nicht bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren Entscheidungen (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 65, 293 ; BVerfG, NJW 1982, S. 925), nicht einmal ansatzweise auseinandergesetzt.
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Begründungszwang bei behördlichen Eingriffsakten (vgl. BVerfGE 6, 32 ; 40, 276 ) läßt sich nicht auf eine den Rechtsweg abschließende Gerichtsentscheidung übertragen (vgl. BVerfGE 50, 287 ).
  • BVerfG, 19.03.1998 - 2 BvR 291/98

    Mangels substantiierter Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Das Bundesverfassungsgericht muß nicht hinnehmen, daß es in der Erfüllung dieser Aufgaben durch substanzlose Verfassungsbeschwerden behindert wird (vgl. z.B. BVerfG NJW 1992, S. 1952; NJW 1995, S. 1418 und NStZ 1998, S. 363).
  • BVerfG, 23.12.1996 - 2 BvR 673/96

    Mißbrauchsgebühr für Verfassungsbeschwerde wegen Bußgeld

    Auszug aus BVerfG, 24.11.1998 - 2 BvR 1957/98
    Für die Befassungspflichten eines Rechtsanwalts als Verfahrensbevollmächtigten hat das Bundesverfassungsgericht in diesem Zusammenhang festgestellt, daß dieser sich mit dem Verfassungs- und Verfassungsprozeßrecht sowie der dazu ergangenen Rechtsprechung auseinanderzusetzen und die Erfolgsaussichten eines Rechtsbehelfs eingehend zu prüfen hat (NJW 1997, S. 1433, 1434).
  • BVerfG, 05.08.1994 - 1 BvR 1259/94

    Substanzlose Verfassungsbeschwerde - Mißbrauchsgebühr

  • BVerfG, 02.05.2007 - 2 BvR 2655/06

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde gegen eine

    Ohne Vorlage der Antragsschrift lässt sich eine willkürliche Auslegung und Anwendung des Kriteriums der Offensichtlichkeit jedenfalls dann nicht überprüfen, wenn das Gericht - wie hier - die Revision ohne Angabe von Gründen verwirft (vgl. [für Fälle ausdrücklicher Bezugnahme im Verwerfungsbeschluss auf den Antrag des Generalbundesanwalts] Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. September 2000 - 2 BvR 1419/00 -, juris, Abs.-Nr. 5; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, juris, Abs.-Nr. 5).
  • BVerfG, 01.02.2007 - 2 BvR 126/04

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer

    Dies wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts indes erforderlich gewesen (vgl. BVerfGE 88, 382 ; Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Januar 1997 - 2 BvR 8/97 -, NJW 1997, S. 1433, vom 23. Dezember 1996 - 2 BvR 673/96 u.a. -, NJW 1997, S. 1433 , sowie vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856 ).
  • BVerfG, 23.02.2006 - 2 BvR 2224/05

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde (Vorlage bzw.

    Auch andere Unterlagen aus dem fachgerichtlichen Verfahren wie z.B. Schriftsätze oder nicht mit angegriffene vorinstanzliche Entscheidungen müssen vorgelegt oder inhaltlich wiedergegeben werden, soweit ohne ihre Kenntnis eine Einschätzung, ob die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben kann, nicht möglich ist (vgl. BVerfGE 112, 304 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 24. November 1998 - 2 BvR 1957/98 -, NJW 1999, S. 1856).
  • VerfGH Sachsen, 11.07.2002 - 62-IV-01
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9. Juli 1999 - Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.1999 - 59-IV-98
    Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 19.07.1999 - 34-IV-99
    Wird die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs durch unterbliebene Berücksichtigung oder Würdigung von Parteivorbringen erhoben, obliegt es dem Beschwerdeführer, besondere Umstände vorzubringen, die für den Einzelfall klar ergeben, daß das Fachgericht seiner Pflicht aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen, in Erwägung zu ziehen und zu berücksichtigen (dazu SächsVerfGH, Beschlüsse vom 14.5.1998, Vf.32-IV-97, und vom 17.5.1998, Vf. 10-IV-95; vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 78-IV-00
    Das gilt namentlich für letztinstanzliche, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbare Entscheidungen (dazu SächsVerfGH, Beschluß vom 9.7.1999, Vf. 59-IV-98 - st. Rspr.; vgl. auch BVerfGE 70, 288 [294]; 65, 293 [295 f.]; ferner 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
  • VerfGH Sachsen, 09.03.2000 - 59-IV-97
    Dem Beschwerdeführer obliegt es deshalb in solchen Fällen, Anhaltspunkte dafür darzulegen, daß das Vorbringen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 2. Senats, NJW 1999, 1856 f.).
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