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   BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93   

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https://dejure.org/1994,2426
BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93 (https://dejure.org/1994,2426)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1994 - 1 BvL 26/93 (https://dejure.org/1994,2426)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 (https://dejure.org/1994,2426)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigung: Kündigungsfristen Arbeiter - Angestellte - Gleichbehandlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vereinheitlichung der Kündigungsfristen - Arbeiter und Angestellte - Gleichheitssatz

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1340
  • NZA 1994, 499
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluß vom 30. Mai 1990 ( 1 BvL 2/83, 9, 10/84, 3/85, 11, 12, 13/89, 4/90 und 1 BvR 764/86 [BGBl. I S. 1727], BVerfGE 82, 126 ) entschieden, daß § 622 Abs. 2 BGB mit dem allgemeinen Gleichheitssatz unvereinbar ist, soweit hiernach die Kündigungsfristen für Arbeiter kürzer sind als für Angestellte.
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG leitet das Bundesverfassungsgericht ab, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen hat, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 80, 96 [100]).
  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG leitet das Bundesverfassungsgericht ab, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen hat, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 80, 96 [100]).
  • BVerfG, 24.02.1987 - 2 BvL 7/85

    Unzulässige Richtervorlage - Unterbringung nach BGB

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Aus § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG leitet das Bundesverfassungsgericht ab, daß sich das vorlegende Gericht eingehend mit der Rechtslage auseinanderzusetzen und dabei die in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Rechtsauffassungen zu berücksichtigen hat, die für die Auslegung und Prüfung der vorgelegten Norm von Bedeutung sind (BVerfGE 74, 236 [242]; 78, 1 [5]; 80, 96 [100]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Danach muß sich das vorlegende Gericht erforderlichenfalls mit den Gründen auseinandersetzen, die im Gesetzgebungsverfahren für den Erlaß einer bestimmten gesetzlichen Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 78, 201 [204]; 81, 275 [276 f.]).
  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1994 - 1 BvL 26/93
    Danach muß sich das vorlegende Gericht erforderlichenfalls mit den Gründen auseinandersetzen, die im Gesetzgebungsverfahren für den Erlaß einer bestimmten gesetzlichen Regelung maßgeblich waren (BVerfGE 78, 201 [204]; 81, 275 [276 f.]).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 1028/94

    Anwendbarkeit der tariflichen Kündigungsfristen in der Metall- und

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F. ).
  • BAG, 14.02.1996 - 2 AZR 201/95

    Verlängerte Kündigungsfristen für gewerbliche Arbeitnehmer

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 220/91

    Kündigung: Kündigungsfrist für Arbeiter - Rechtsänderung

    Diese in Art. 222 EGBGB eingefügte Übergangsregelung des KündFG ist selbst nicht als verfassungswidrig anzusehen (vgl. auch BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - n. v.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 341/95

    Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Beklagte nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 861/94

    Auslegung der Tariföffnungsklausel des § 622 Absatz 4 Satz 1 des Bürgerlichen

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 29/95

    Fortgeltung tariflicher Kündigungsfristen nach der Neuregelung der gesetzlichen

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 16/95

    Konkurrenzverhältnis zwischen den gesetzlichen und den tarifvertraglichen

    Die Verfassungsmäßigkeit dieser Übergangsvorschrift stellt die Revision nicht in Frage (vgl. hierzu Senatsurteil vom 17. März 1994 - 2 AZR 657/87 (C) - AP Nr. 45 zu § 622 BGB und BVerfG Beschluß vom 25. Januar 1994 - 1 BvL 26/93 - AP Nr. 1 zu Art. 222 EGBGB n.F.).
  • ArbG Bremen, 19.10.1994 - 7 Ca 7607/93
    Das gilt jedenfalls, wenn schon Massenklagen anhängig sind, weil es dann nicht mehr um Einzelfälle geht, deren Ungleichbehandlung während des Anpassungsprozesses möglicherweise hingenommen werden müßte (dazu BVerfG NJW 1994 S. 1340 f.; BAG DB 1994 S. 1476 f.).
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