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   BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04   

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https://dejure.org/2005,1370
BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04 (https://dejure.org/2005,1370)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04 (https://dejure.org/2005,1370)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 2 BvR 2185/04 (https://dejure.org/2005,1370)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung einer Gemeinde zur Erhebung von Gewerbesteuer als Eingriff in ihre Selbstverwaltungsautonomie; Bestehen einer Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die Einführung von Mindesthebesätzen durch den Bund; Rechtfertigung der Aussetzung des Vollzugs eines ...

  • Judicialis

    GewStG § 1; ; GewStG § ... 16 Abs. 4 Satz 2; ; BVerfGG § 32; ; BVerfGG § 32 Abs. 1; ; BVerfGG § 79 Abs. 2; ; BVerfGG § 91 Satz 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 3 Satz 3; ; AO § 1 Abs. 2 Nr. 3; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; GG Art. 28 Abs. 2 Satz 3; ; GG Art. 72 Abs. 2; ; GG Art. 105 Abs. 2; ; GG Art. 106 Abs. 6; ; GG Art. 106 Abs. 6 Satz 2; ; GG Art. 106 Abs. 6 Satz 4

  • streifler.de

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die aus dem GewStG 2004 folgende Pflicht der Gemeinden, Gewerbesteuer zu einem Hebesatz von mindestens 200 v.H. zu erheben

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Erhebung von Gewerbesteuer abgelehnt

  • nomos.de PDF, S. 29 (Kurzinformation)

    Art. 28, 105, 106 GG; §§ 1, 16 GewStG
    Pflicht der Gemeinden zur Erhebung von Gewerbesteuer

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Pflicht zur Gewerbesteuererhebung

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Einstweilige Anordnung gegen Verpflichtung zur Gewerbesteuererhebung abgelehnt

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2005)

    Steueroase in Brandenburg muss Gewerbesteuer erheben // Eilantrag der Gemeinde Beiersdorf scheiterte in Karlsruhe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 112, 216
  • NVwZ 2005, 679
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
    Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ).

    Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).

    Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ).

  • BVerfG, 08.04.1993 - 2 BvE 5/93

    Erfolglose Verfahren betreffen den Beschluss der Bundesregierung über die

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
    Für eine Sicherung der Hauptsacheentscheidung zu Gunsten des Antragstellers besteht dann kein Anlass (vgl. BVerfGE 88, 173 ; 89, 38 ; 92, 130 ; 103, 41 ; 104, 23 ).

    Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).

  • BVerfG, 04.08.1992 - 2 BvQ 16/92

    Schwangeren- und Familienhilfegesetz I

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2005 - 2 BvR 2185/04
    Ist das Begehren zur Hauptsache weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet, wägt das Bundesverfassungsgericht die Nachteile, die einträten, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Maßnahme aber später für verfassungswidrig erklärt würde, gegen diejenigen Nachteile ab, die entstünden, wenn die Maßnahme nicht in Kraft träte, sie sich aber im Hauptsacheverfahren als verfassungsgemäß erwiese (vgl. BVerfGE 86, 390 ; 88, 173 ; 104, 23 ).

    Von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, darf das Bundesverfassungsgericht nur mit noch größerer Zurückhaltung Gebrauch machen (vgl. BVerfGE 64, 67 ; 71, 350 ; 81, 53 ; 82, 310 ; 85, 167 ; 86, 390 ; 93, 181 ; 94, 334 ; 96, 120 ; 104, 23 ; 104, 51 ).

  • BVerfG, 14.07.2022 - 2 BvR 900/22

    Eilantrag wegen Wiederaufnahme eines Strafverfahrens teilweise erfolgreich -

    Deshalb sind bei der Folgenabwägung die Auswirkungen auf alle von dem Gesetz Betroffenen zu berücksichtigen, nicht nur diejenigen für den Beschwerdeführer (vgl. BVerfGE 112, 216 ; 122, 342 ; 140, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 06.10.2015 - 1 BvR 1571/15

    Anträge auf einstweilige Anordnung gegen das Tarifeinheitsgesetz erfolglos

    Soll der Vollzug eines Gesetzes ausgesetzt werden, erhöht sich diese Hürde noch (vgl. BVerfGE 3, 41 ; 6, 1 ; 7, 367 ; 64, 67 ; 81, 53 ; 117, 126 ), denn das Bundesverfassungsgericht darf von seiner Befugnis, den Vollzug eines Gesetzes auszusetzen, nur mit größter Zurückhaltung Gebrauch machen, weil dies einen erheblichen Eingriff in die originäre Zuständigkeit des Gesetzgebers darstellt (vgl. BVerfGE 82, 310 ; 104, 23 ; 104, 51 ; 112, 216 ; 112, 284 ; 122, 342 ; 131, 47 ; stRspr).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Den Antrag der Beschwerdeführerin zu I., die Vollziehung der angegriffenen Regelungen im Wege der einstweiligen Anordnung bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2005 (BVerfGE 112, 216 ff.) abgelehnt.
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