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   BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07   

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BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07 (https://dejure.org/2008,6699)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07 (https://dejure.org/2008,6699)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07 (https://dejure.org/2008,6699)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 51 Abs. 1 StGB; § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB
    Anrechnung einer ausländischen Militärstrafe (keine Gesamtstrafenfähigkeit; lebenslange Freiheitsstrafe verfassungsrechtlich ausreichende Kompensation durch Absehen von der Feststellung besonderer Schwere der Schuld); Freiheit der Person; Nichtannahmebeschluss

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Anrechnung verfahrensfremder Militärhaft auf Mindestverbüßungszeit gem § 57a Abs 2 StGB - hinreichender Ausgleich der dem Verurteilten entstehenden Nachteile durch Absehen von der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld

  • Wolters Kluwer

    Betreffen der verfassungsrechtlich gewährleisteten Freiheit der Person durch Entscheidungen über die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehungen; Anrechung einer für ein amerikanisches Militärverfahren verbüßten Haft auf die ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93b; ; StGB § 51 Abs. 1; ; StGB § 51 Abs. 3; ; StGB § 51 Abs. 3 Satz 1; ; StGB § 55 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; ; StGB § 57a Abs. 2; ; StPO § 154; ; StPO § 154 Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 2; StGB § 51 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit des Unterbleibens der Anrechnung von für ein amerikanisches Militärstrafverfahren verbüßter Haft auf die Mindestverbüßungszeit einer lebenslangen Freiheitsstrafe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 15.05.1999 - 2 BvR 116/99

    Nichtanrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Entscheidungen über die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehungen betreffen den Umfang der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und berühren damit grundsätzlich die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Person (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 7. November 1998 - 2 BvR 2535/95 u.a. -, NStZ 1999, S. 125 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477).

    Deshalb genügt ein sich lediglich auf den Wortlaut der Vorschrift berufendes, formales Verständnis des § 51 Abs. 1 StGB der Bedeutung und Tragweite des Freiheitsrechts nicht (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477).

    So sind Entscheidungen mit der Verfassung nicht in Einklang zu bringen, in denen die Verfahren, für die Untersuchungshaft verbüßt worden war, nach § 154 Abs. 2 StPO im Hinblick auf das mit einer Verurteilung einhergehende Verfahren eingestellt worden sind, eine Anrechnung aber unterblieben ist (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477).

    Dementsprechend lagen den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Sachverhalte zugrunde, in denen die Untersuchungshaft anlässlich von Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, NStZ 1994, S. 607 f.; vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477) oder einen Freispruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 ff.) des Beschuldigten beendet wurden.

  • BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87

    Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Das Kammergericht hat in Übereinstimmung mit der fachgerichtlichen Auffassung (vgl. BGHSt 35, 172 ) ausgeführt, dass § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB verhindern solle, dass der Täter durch eine Doppelverurteilung, zu der es in zulässiger Weise wegen fehlenden Strafklageverbrauchs eines früher ergangenen ausländischen Strafurteils kommen kann, im Ergebnis schlechter gestellt wird als er stehen würde, wenn er für die Tat nur einmal, nämlich im inländischen Verfahren verurteilt worden wäre.

    Nach § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB sei eine im Ausland vollstreckte Strafe aber auch dann anzurechnen, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Erkenntnis nicht mitabgeurteilt wird, die aber Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (vgl. BGHSt 35, 172 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89 -, NJW 1990, S. 1428).

  • BVerfG, 25.04.2001 - 2 BvQ 15/01

    Anweisung an die Strafvollstreckungsbehörde durch eA, bis zur Rechtskraft einer

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Ferner ist über den eigentlichen Anwendungsbereich des § 51 Abs. 1 StGB hinaus verfahrensfremde Untersuchungshaft jedenfalls dann auf eine Freiheitsstrafe anzurechnen, wenn zumindest eine potentielle Gesamtstrafenfähigkeit der Strafe, auf die die Untersuchungshaft angerechnet werden soll, besteht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2001 - 2 BvQ 15/01 -, NStZ 2001, S. 501).

    Auch unter dem Gesichtspunkt der potentiellen Gesamtstrafenfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 25. April 2001 - 2 BvQ 15/01 -, NStZ 2001, S. 501) ging es nicht darum, dass allein das Vorliegen zweier Freiheitsstrafen, aus denen ausnahmsweise eine Gesamtstrafe nicht gebildet werden konnte, eine zusätzliche Anrechnung der in einem Verfahren erlittenen und dort anrechenbaren Haft auch auf das andere Verfahren gebot.

  • BVerfG, 28.09.1998 - 2 BvR 2232/94

    Fehlende Anrechnung sog verfahrensfremder Untersuchungshaft auf in anderer Sache

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Entscheidungen über die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehungen betreffen den Umfang der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und berühren damit grundsätzlich die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Person (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 7. November 1998 - 2 BvR 2535/95 u.a. -, NStZ 1999, S. 125 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477).

    Dementsprechend lagen den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Sachverhalte zugrunde, in denen die Untersuchungshaft anlässlich von Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, NStZ 1994, S. 607 f.; vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477) oder einen Freispruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 ff.) des Beschuldigten beendet wurden.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 2 BvR 1447/99

    Zur Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Dementsprechend lagen den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Sachverhalte zugrunde, in denen die Untersuchungshaft anlässlich von Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, NStZ 1994, S. 607 f.; vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477) oder einen Freispruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 ff.) des Beschuldigten beendet wurden.
  • BVerfG, 22.08.1994 - 2 BvR 2352/93

    Aussetzung der Strafvollstreckung wegen möglicher Anrechnung verfahrensfremder

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Dementsprechend lagen den bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Sachverhalte zugrunde, in denen die Untersuchungshaft anlässlich von Verfahren vollzogen wurde, die später durch eine Einstellung nach § 154 StPO (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 22. August 1994 - 2 BvR 2352/93 -, NStZ 1994, S. 607 f.; vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477) oder einen Freispruch (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Dezember 1999 - 2 BvR 1447/99 -, NStZ 2000, S. 277 ff.) des Beschuldigten beendet wurden.
  • BVerfG, 07.11.1998 - 2 BvR 2535/95

    Anrechnung sogenannter verfahrensfremder Untersuchungshaft auf eine in anderer

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Entscheidungen über die Anrechnung erlittener Untersuchungshaft oder anderer Freiheitsentziehungen betreffen den Umfang der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe und berühren damit grundsätzlich die durch Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verfassungsrechtlich gewährleistete Freiheit der Person (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. September 1998 - 2 BvR 2232/94 -, NStZ 1999, S. 24 f.; vom 7. November 1998 - 2 BvR 2535/95 u.a. -, NStZ 1999, S. 125 f.; vom 15. Mai 1999 - 2 BvR 116/99 -, NStZ 1999, S. 477).
  • BVerfG, 29.01.2007 - 2 BvR 2025/06
    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Es entspricht der Struktur des Strafverfahrens, dass bei einem Zusammentreffen einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit weiteren Freiheitsstrafen, die aufgrund prozessualer Zufälligkeiten nicht nach § 55 Abs. 1 Satz 1 StGB gesamtstrafenfähig sind, die darin liegende Härte erforderlichenfalls bei der Strafzumessung wegen der neuen Tat zu berücksichtigen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Januar 2007 - 2 BvR 2025/06 -, juris).
  • BGH, 07.02.1990 - 2 StR 601/89

    Straftat im Ausland - Inländisches Ermittlungsverfahren - Strafe - Anrechnung

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Nach § 51 Abs. 3 Satz 1 StGB sei eine im Ausland vollstreckte Strafe aber auch dann anzurechnen, wenn die ausländische Strafvollstreckung eine selbständige prozessuale Tat betrifft, die im inländischen Erkenntnis nicht mitabgeurteilt wird, die aber Gegenstand des inländischen Strafverfahrens gewesen ist (vgl. BGHSt 35, 172 ; BGH, Urteil vom 7. Februar 1990 - 2 StR 601/89 -, NJW 1990, S. 1428).
  • BGH, 03.11.2000 - 2 StR 274/00

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "gerade vollstreckt" in Art. 54 SDÜ;

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2008 - 2 BvR 1532/07
    Nach Auffassung der fachgerichtlichen Rechtsprechung und des Schrifttums setzt § 51 Abs. 3 StGB jedenfalls voraus, dass eine Doppelverurteilung im konkreten Fall rechtlich zulässig wäre, weil die Anrechnung einen Ausgleich für diesen Fall schaffen soll (vgl. BGH, Urteil vom 3. November 2000 - 2 StR 274/00 -, NStZ 2001, S. 163 ; Franke, in: Münchener Kommentar zum StGB, Band 1, 2003, § 51 Rn. 19; Tröndle/Fischer, StGB, 54. Aufl. 2007, § 51 Rn. 16).
  • BGH, 26.06.1997 - StB 30/96

    Anrechnung von verfahrensfremder Untersuchungshaft bei funktionaler

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 15/20

    Berücksichtigung einer EU-ausländischen Strafe bei der Strafzumessung (konkrete

    a) Dem liegt - bezogen auf mehrere durch inländische Gerichte verhängte Strafen - der allgemeine Gedanke zugrunde, dass, wenn nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich ist, sie aber an zufälligen, vom Täter nicht beeinflussbaren Umständen scheitert, die darin liegende Härte bei der Bemessung der zuletzt zu verhängenden Strafe auszugleichen ist (st. Rspr.; vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97 Rn. 3 f., BGHSt 43, 79, 80 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07 Rn. 5).
  • BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08

    Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche

    Der Bundesgerichtshof hat es allerdings für notwendig erachtet, auch auf diese Fälle den Rechtsgedanken des Härteausgleichs zu übertragen, wenn die im Ausland und die im Inland begangene Straftat vom zeitlichen Ablauf her miteinander hätten abgeurteilt werden können ( BGHSt 43, 79, 80; BGH NStZ-RR 1998, 204; 2000, 105; NStZ 1998, 134; NJW 2000, 1964, 1965; BGH NStZ 2008, 709, 710; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 2. Senats vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/08 [richtig: 2 BvR 1532/07 - d. Red.] - Tz. 5).
  • BGH, 23.04.2020 - 1 StR 406/19

    Berücksichtigung gesamtstrafenfähiger EU-ausländischer Strafen bei Verhängung

    Ist - bezogen auf mehrere durch inländische Gerichte verhängte Strafen - nach § 55 StGB eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung an sich möglich, scheitert sie aber an zufälligen, nicht vom Täter beeinflussbaren Umständen, ist die darin liegende Härte nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei der Bemessung der zuletzt zu verhängenden Strafe auszugleichen (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 30. April 1997 - 1 StR 105/97, BGHSt 43, 79, 80 mwN; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07 Rn. 5).
  • KG, 28.04.2011 - 2 Ws 558/10

    Strafzumessung: Anrechenbarkeit einer brasilianischen Untersuchungs- und

    b) Werden Straftaten eines Täters in verschiedenen Strafverfahren verfolgt, so setzt die Anrechnung der Freiheitsentziehung, die er in einem Verfahren erlitten hat, auf die in dem anderen Verfahren verhängte Strafe voraus, daß zwischen der die Untersuchungs- oder Auslieferungshaft auslösenden Tat und der Tat, die der Freiheitsentziehung zugrunde liegt, ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug bestanden hat (vgl. BVerfG, Beschluß vom 25. Januar 2008 - 2 BvR 1532/07- bei juris).

    Damit soll verhindert werden, daß die Summe der Haftzeiten, die für die in einem spezifischen Zusammenhang stehenden Verfahren verbüßt wurden und noch zu verbüßen sind, in einem mit dem Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG nicht mehr vereinbaren Maß über die Höhe der insgesamt vollstreckbaren Freiheitsstrafen hinausgeht und erlittene Haftzeiten möglicherweise gar nicht angerechnet werden (vgl. (vgl. BVerfG Beschluß vom 25. Jan. 2008 - 2 BvR 1532/07- in juris; BVerfG, NStZ 1999, 477; 2001, 501).

  • OLG Koblenz, 11.09.2015 - 2 Ws 389/15

    Strafvollstreckung: Anrechnung verfahrensfremder Untersuchungshaft in Portugal

    Dies bedeutet, dass zwischen den Strafverfolgungen wegen der die Untersuchung auslösenden Tat und der Tat, die der Verurteilung zugrunde liegt, ein Zusammenhang besteht oder zwischen ihnen ein irgendwie gearteter sachlicher Bezug vorhanden ist (vgl. BVerfG, 2 BvR 1532/07 v. 25.01.2008 - Rn. 7 n. juris).
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