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   BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09   

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https://dejure.org/2011,106
BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 (https://dejure.org/2011,106)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09 (https://dejure.org/2011,106)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 (https://dejure.org/2011,106)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG, Art 267 Abs 3 AEUV, § 613a Abs 1 BGB, Art 1 Abs 1 EGRL 23/2001
    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch eine qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - hier: Übergang der Arbeitsverhältnisse von nichtwissenschaftlich beschäftigten Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen ...

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel i.R.d. Privatisierung eines Universitätsklinikums - Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 S. 1, 3 Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom 16. Juni ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    Zu den Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel; Vorlagepflicht

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zu den Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel; Vorlagepflicht

  • hensche.de

    Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater

    Betriebsübergang - Wahrung von Arbeitnehmerrechten im Rahmen einer Privatisierung

  • rewis.io

    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch eine qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - hier: Übergang der Arbeitsverhältnisse von nichtwissenschaftlich beschäftigten Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Verletzung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes durch eine qua Gesetz vollzogene Zuweisung eines anderen Arbeitgebers - hier: Übergang der Arbeitsverhältnisse von nichtwissenschaftlich beschäftigten Mitarbeitern vom Land Hessen auf das Universitätsklinikum Gießen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 12 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 6; UmwG § 168
    Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel i.R.d. Privatisierung eines Universitätsklinikums; Vereinbarkeit des § 3 Abs. 1 S. 1, 3 Gesetz über die Errichtung des Universitätsklinikums Gießen und Marburg vom 16. Juni ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung

  • beck-blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Widerspruchsrecht auch bei Betriebsübergang kraft Gesetzes

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Öffentlicher Dienst: Arbeitnehmer öffentlicher Unternehmen müssen gesetzlichem Arbeitgeberwechsel bei einer Privatisierung widersprechen können

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerrechte bei gesetzlich vollzogenem Arbeitgeberwechsel

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stärkung von Arbeitnehmerrechten bei Privatisierungen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Stärkung von Arbeitnehmerrechten bei Privatisierungen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel im Rahmen einer Privatisierung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Uniklinik-Privatisierung: Mitarbeiter müssen Nein sagen dürfen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Zusammenfassung)

    Widerspruchsrecht bei gesetzlichem Arbeitgeberwechsel

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen Arbeitgeberwechsel bei Privatisierung

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Privatisierung der Universitätskliniken Gießen/Marburg: Widerspruchsrecht der Arbeitnehmer bei gesetzlichem Arbeitgeberwechsel

  • verfassungsblog.de (Entscheidungsanmerkung)

    BVerfG erfindet Grundrecht auf freie Wahl der Staatsnähe des Arbeitsplatzes

  • reuter-arbeitsrecht.de (Entscheidungsanmerkung)

    Der Betriebsübergang nach dem heiligen Willen des Grundgesetzes, Apostel Kirch., I - die Unikliniken in Hessen erneut am Scheideweg

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 128, 157
  • NJW 2011, 1427
  • NZA 2011, 400
  • NJ 2011, 349
  • BB 2011, 2108
  • BB 2011, 563
  • DÖV 2011, 409
 
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Wird zitiert von ... (229)

  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Der Gerichtshof der Europäischen Union ist gesetzlicher Richter im Sinne des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 73, 339 ; 75, 223 ; 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Unter den Voraussetzungen des Art. 267 Abs. 3 AEUV sind die Fachgerichte daher von Amts wegen gehalten, den Gerichtshof anzurufen (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; stRspr).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union muss ein letztinstanzliches nationales Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm anhängigen Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl. EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, C.I.L.F.I.T., C-283/81, EU:C:1982:335, Rn. 21; vgl. auch BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Das Bundesverfassungsgericht überprüft nur, ob die Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsregel des Art. 267 Abs. 3 AEUV bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz bestimmenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ).

    Dabei kommt es für die Prüfung einer Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in erster Linie auf die Vertretbarkeit der fachgerichtlichen Auslegung des für den Streitfall maßgeblichen materiellen Unionsrechts an, sondern auf die Vertretbarkeit der Handhabung der Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV (vgl. BVerfGE 128, 157 ; 129, 78 ).

    Demnach wird die Vorlagepflicht nach Art. 267 Abs. 3 AEUV in den Fällen offensichtlich unhaltbar gehandhabt, in denen ein letztinstanzliches Hauptsachegericht eine Vorlage trotz der - seiner Auffassung nach bestehenden - Entscheidungserheblichkeit einer unionsrechtlichen Frage überhaupt nicht in Erwägung zieht, obwohl es selbst Zweifel hinsichtlich der richtigen Beantwortung der Frage hegt und das Unionsrecht somit eigenständig fortbildet (grundsätzliche Verkennung der Vorlagepflicht; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Gleiches gilt in den Fällen, in denen das letztinstanzliche Hauptsachegericht in seiner Entscheidung bewusst von der Rechtsprechung des Gerichtshofs zu entscheidungserheblichen Fragen abweicht und gleichwohl nicht oder nicht neuerlich vorlegt (bewusstes Abweichen ohne Vorlagebereitschaft; vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Liegt zu einer entscheidungserheblichen Frage des Unionsrechts einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union noch nicht vor oder hat eine vorliegende Rechtsprechung die entscheidungserhebliche Frage möglicherweise noch nicht erschöpfend beantwortet oder erscheint eine Fortentwicklung der Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur als entfernte Möglichkeit (Unvollständigkeit der Rechtsprechung), wird Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verletzt, wenn das letztinstanzliche Hauptsachegericht den ihm in solchen Fällen notwendig zukommenden Beurteilungsrahmen in unvertretbarer Weise überschreitet (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 126, 286 ; 128, 157 ; 129, 78 ; 135, 155 ).

    Etwaige einschlägige Rechtsprechung des Gerichtshofs muss es auswerten und seine Entscheidung hieran orientieren (vgl. BVerfGE 82, 159 ; 128, 157 ; 135, 155 ).

  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Darin liegt jeweils eine Beeinträchtigung von Art. 12 Abs. 1 GG, denn das Grundrecht schützt die Vertragsfreiheit der Beschäftigten im beruflichen Bereich (vgl. BVerfGE 68, 193 ; 77, 84 ; 116, 202 ; 128, 157 ).

    Doch obliegt dem Staat aus dem Grundrecht folgend der Schutz der strukturell unterlegenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, dem insbesondere die gesetzlichen Regelungen des Kündigungsschutzes dienen (vgl. BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 92, 140 ; 97, 169 ; 128, 157 ).

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    Die freie Arbeitsplatzwahl besteht neben der Entscheidung für eine konkrete Beschäftigung auch in dem Willen des Einzelnen, die Beschäftigung beizubehalten oder aufzugeben (st. Rspr., vgl. zB BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69 mwN, BVerfGE 128, 157) .

    Die durch das Recht auf freie Arbeitsplatzwahl begründete Schutzpflicht ist im Begriff der unangemessenen Benachteiligung des § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu berücksichtigen (vgl. zu der Ausstrahlungswirkung etwa BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 73, aaO) .

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