Rechtsprechung
BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit aus dem Arztvertragsrecht
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 90 BVerfGG, § 113 Abs 2 S 3 BRAGebO, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe
- IWW
- Wolters Kluwer
Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang
- rewis.io
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe
- ra.de
- Burhoff online
Gegenstandswert, Verfassungsbeschwerde, Kriterienreihenfolge
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang
- rechtsportal.de
RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang - datenbank.nwb.de
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Anwaltlicher Arbeitsaufwand - und die Bestimmung des Gegenstandswerts
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.02.2013 - 31 C 3104/12
- AG Frankfurt/Main, 20.03.2013 - 31 C 3104/12
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
- BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven …
Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13
Der Umstand, dass § 14 Abs. 1 RVG die in der genannten Grundsatzentscheidung aufgegriffene "gesetzliche Reihenfolge" der Kriterien geändert hat und - anders als § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F. - nunmehr den anwaltlichen Arbeitsaufwand an erster Stelle nennt, hat insofern keine inhaltliche Änderung bewirkt (vgl. BVerfGK 20, 336 m.w.N.).Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfGK 20, 336 m.w.N.).
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13
Ausgangspunkt der Bewertung ist die Bedeutung der Angelegenheit (vgl. BVerfGE 79, 365 , dort noch zu § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F.).Dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers deutlich aus dem Rahmen fallen würden (vgl. BVerfGE 79, 365 ), ist nicht ersichtlich.
- BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17
Gegenstandswertfestsetzung
In der Regel beträgt der Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 25.000 EUR, bei Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO ergangene Entscheidungen aber 12.500 EUR (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 2 ff.). - OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20
Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands; …
Darüber hinaus enthielte auch eine tatsächliche gesetzliche Reihenfolge nicht zwingend eine Priorisierung (…vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 -, juris Rn. 6, und vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 3). - VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 137-IV-21
Bestimmung des Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten …
Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 (HS)/81-IV-19 (HS) - juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.];… Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rpsr.). - VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 63-IV-20
Wert der anwaltlichen Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren
Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS]/Vf. 81-IV-19 [HS]/Vf. 77-IV-19 [e.A.]/Vf. 82-IV-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.];… Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rspr.).