Rechtsprechung
   BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3430
BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 (https://dejure.org/2017,3430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,3430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Gegenstandswertfestsetzung betreffend eine Streitigkeit aus dem Arztvertragsrecht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 113 Abs 2 S 3 BRAGebO, § 14 Abs 1 RVG, § 37 Abs 2 S 2 RVG
    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe

  • ra.de
  • Burhoff online

    Gegenstandswert, Verfassungsbeschwerde, Kriterienreihenfolge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1 ; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Bemessung des Gegenstandswerts der Tätigkeit des Verfahrensbevollmächtigten des Beschwerdeführers; Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen; Bemessung des subjektiven Interesses des Beschwerdeführers am Verfahrensausgang

  • datenbank.nwb.de

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Halbierung des Regelwertes für stattgebende Kammerentscheidungen bei geringem subjektiven wie objektiven objektiven Interesse auf 12.500 Euro - Fortgeltung der in BVerfGE 79, 365 festgelegten Maßstäbe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anwaltlicher Arbeitsaufwand - und die Bestimmung des Gegenstandswerts

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 2952/08

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren - Zur objektiven

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13
    Der Umstand, dass § 14 Abs. 1 RVG die in der genannten Grundsatzentscheidung aufgegriffene "gesetzliche Reihenfolge" der Kriterien geändert hat und - anders als § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F. - nunmehr den anwaltlichen Arbeitsaufwand an erster Stelle nennt, hat insofern keine inhaltliche Änderung bewirkt (vgl. BVerfGK 20, 336 m.w.N.).

    Die durch das Bundesverfassungsgericht im 79. Band seiner Entscheidungssammlung für die Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfahren der Verfassungsbeschwerde entwickelten Maßstäbe gelten fort (vgl. BVerfGK 20, 336 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.01.2017 - 1 BvR 1304/13
    Ausgangspunkt der Bewertung ist die Bedeutung der Angelegenheit (vgl. BVerfGE 79, 365 , dort noch zu § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO a.F.).

    Dass die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Beschwerdeführers deutlich aus dem Rahmen fallen würden (vgl. BVerfGE 79, 365 ), ist nicht ersichtlich.

  • BVerfG, 16.10.2018 - 1 BvR 896/17

    Gegenstandswertfestsetzung

    In der Regel beträgt der Gegenstandswert bei stattgebenden Kammerentscheidungen nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer 25.000 EUR, bei Verfassungsbeschwerden gegen im Verfahren nach § 495a ZPO ergangene Entscheidungen aber 12.500 EUR (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris, Rn. 2 ff.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Darüber hinaus enthielte auch eine tatsächliche gesetzliche Reihenfolge nicht zwingend eine Priorisierung (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 -, juris Rn. 6, und vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 137-IV-21

    Bestimmung des Gegenstandswerts der Tätigkeit eines Verfahrensbevollmächtigten

    Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 (HS)/81-IV-19 (HS) - juris; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.]; Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rpsr.).
  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 63-IV-20

    Wert der anwaltlichen Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutzverfahren

    Maßgeblich für die Höhe des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit sind mithin zum einen die subjektive und besondere objektive Bedeutung des Verfahrens und zum anderen das Maß seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 76-IV-19 [HS]/Vf. 81-IV-19 [HS]/Vf. 77-IV-19 [e.A.]/Vf. 82-IV-19 [e.A.]; vgl. BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 1989, BVerfGE 79, 365 [366 ff.]; Beschluss vom 13. Juni 2013 - 1 BvR 2952/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 25. Januar 2017 - 1 BvR 1304/13 - juris Rn. 3; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht