Rechtsprechung
BVerfG, 25.01.2018 - 2 BvR 1362/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 308 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 406e Abs. 1 StPO; § 475 Abs. 2 StPO; § 299 StGB
Anspruch auf rechtliches Gehör in einem Ermittlungsverfahren wegen wettbewerbsbeschränkender Rabatte bei der Vermarktung von Werbezeiten (Einsicht in die Ermittlungsakten durch einen konkurrierenden Fernsehveranstalter; Abänderung einer Entscheidung zum Nachteil des durch diese Begünstigten nur nach Gewährung rechtlichen Gehörs; Umfang des Äußerungsrechts wie bei Beteiligten in erster Instanz; Gehörsanspruch bereits bei unmittelbarer rechtlicher Betroffenheit von einer Gerichtsentscheidung; Verletzteneigenschaft als Voraussetzung nur des Akteneinsichtsrechts, nicht des Gehörsanspruchs); Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (Beginn der Monatsfrist erst mit Abschluss eines Anhörungsrügeverfahrens; Statthaftigkeit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über die Anhörungsrüge) - Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht
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Art 103 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 37 Abs 2 S 2 RVG, § 33a StPO
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - Gegenstandswertfestsetzung
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Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Gewährung des rechtlichen Gehörs; Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und Mitarbeiter von Media-Agenturen wegen des Vorwurfs der Untreue
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GG Art. 103 Abs. 1 ; StPO § 308 Abs. 1 S. 1
Kenntnisnahme des Vorbringens der Parteien durch das Gericht hinsichtlich Gewährung des rechtlichen Gehörs; Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer und Mitarbeiter von Media-Agenturen wegen des Vorwurfs der Untreue - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eines Verfahrensbeteiligten (Art 103 Abs 1 GG) durch gerichtliche Entscheidung über die Versagung von Akteneinsicht ohne Kenntnisgabe der Rechtsmittelschriften und -begründungen der Gegenseite - Gegenstandswertfestsetzung
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Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Versagung von Akteneinsicht - als Verletzung des rechtlichen Gehörs
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2018, 1077
- DVBl 2018, 436