Rechtsprechung
BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Pressefreiheit und wiederholte Testberichterstattung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.02.1989 - VI ZR 18/88
- BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Die Auslegung und Anwendung der der Unterlassungsverurteilung zugrunde liegenden zivilrechtlichen Normen der §§ 824, 1004 BGB ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die bei ihrer Entscheidung jedoch dem Einfluß der Grundrechte Rechnung zu tragen haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 42, 143 [147]).Ihm obliegt es lediglich, die Beachtung der grundrechtlichen Normen und Maßstäbe durch die ordentlichen Gerichte sicherzustellen (vgl. BVerfGE 42, 143 [147]).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Die Auslegung und Anwendung der der Unterlassungsverurteilung zugrunde liegenden zivilrechtlichen Normen der §§ 824, 1004 BGB ist Aufgabe der ordentlichen Gerichte, die bei ihrer Entscheidung jedoch dem Einfluß der Grundrechte Rechnung zu tragen haben (vgl. BVerfGE 7, 198 [208]; 42, 143 [147]).Sie sind ihrerseits aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechtes im freiheitlich demokratischen Staat auszulegen und so in ihrer das Grundrecht beschränkenden Wirkung selbst wieder einzuschränken (vgl. BVerfGE 7, 198 [208 f.]).
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Die Schwelle eines Verstoßes gegen Verfassungsrecht ist erst erreicht, wenn die Entscheidung Auslegungsfehler erkennen läßt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung eines Grundrechtes beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 [93]).
- BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78
Böll
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78
3. Rundfunkentscheidung
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Das folgt einerseits aus dem Schutz, den die ihrerseits grundrechtlich garantierten Rechtsgüter der Betroffenen beanspruchen, zum anderen aus der Bedeutung einer freien individuellen und öffentlichen Meinungsbildung, der auch die Pressefreiheit dient (…vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerfGE 57, 295 [319]). - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Zwar ist dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs dann nicht genügt, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Parteivortrag stellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Prozeßbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensgang nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerfGE 84, 188 [190]). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Allerdings dürfen an die Wahrheitspflicht keine Anforderungen gestellt werden, die sich auf den Gebrauch des Grundrechts der Pressefreiheit lähmend auswirken könnten (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [17]). - BVerfG, 25.01.1961 - 1 BvR 9/57
Richard Schmid ./. DER SPIEGEL
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Die Presse ist vielmehr gehalten, Nachrichten und Behauptungen, die sie aufstellt oder wiedergibt, auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen (vgl. BVerfGE 12, 113 [130]). - BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65
Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen …
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Die Entscheidung beruht daher insoweit nicht auf dem behaupteten Verfassungsverstoß (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus BVerfG, 25.02.1993 - 1 BvR 495/89
Allerdings dürfen an die Wahrheitspflicht keine Anforderungen gestellt werden, die sich auf den Gebrauch des Grundrechts der Pressefreiheit lähmend auswirken könnten (vgl. BVerfGE 54, 208 [219 f.]; 61, 1 [8]; 85, 1 [17]). - BVerfG, 06.10.1959 - 1 BvL 118/53
Berufsverbot I