Rechtsprechung
BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90 |
TITANIC/'geb. Mörder, Krüppel'
Art. 5 Abs. 1 GG, Satire, verfassungsrechtliche Überprüfung der Auslegung einer Meinungsäußerung
Volltextveröffentlichungen (9)
- DFR
TITANIC/'geb. Mörder'
- openjur.de
TITANIC/'geb. Mörder'
- Bundesverfassungsgericht
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zur Zahlung eines Schmerzensgeldes wegen in einer Zeitschrift erschienener Beiträge
- Telemedicus
TITANIC / "geb. Mörder und Krüppel"
- Wolters Kluwer
Meinungsfreiheit - Satiremagazin - Mörder - Krüppel
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Geb. Mörder
Art. 5 Abs. 1 S. 1, Abs. 2, Abs. 3 S. 1 GG
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Zur Meinungsfreiheit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Meinungsfreiheit und persönlicher Ehrenschutz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 14.03.1990 - 15 U 89/89
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Papierfundstellen
- BVerfGE 86, 1
- NJW 1992, 2073
- NVwZ 1992, 873 (Ls.)
- GRUR 1992, 471
- afp 1992, 133
Wird zitiert von ... (68) Neu Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 14.03.1990 - 15 U 89/89
Die sieben peinlichsten Persönlichkeiten
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. März 1990 - 15 U 89/89 -.Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 14. März 1990 - 15 U 89/89 - verletzt die Beschwerdeführer in ihren Grundrechten aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Ziel war es ersichtlich auch, zum Lachen zu reizen, was ein typisches Ziel der Satire ist; dieser ist es wesenseigen, daß sie mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen arbeitet (vgl. BVerfGE 75, 369 ).Ihr Aussagekern und ihre Einkleidung sind sodann gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Mißachtung der karikierten Person enthalten (vgl. BVerfGE 75, 369 ).
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 426/80
Einwirkung des Grundrechts der Pressefreiheit auf die bürgerlich-rechtlichen …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Untersucht werden muß auch, ob das Gericht die Veröffentlichungen unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik mit der Folge eingestuft hat, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnehmen wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ).
- BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51
Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Diese Bestimmungen müssen aber ihrerseits wieder im Lichte des eingeschränkten Grundrechts ausgelegt werden, damit dessen wertsetzende Bedeutung auch auf der Rechtsanwendungsebene zur Geltung kommt (vgl. BVerfGE 7, 198 ; st. Rspr.). - BVerfG, 13.05.1980 - 1 BvR 103/77
Kunstkritik
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Ein solcher Eingriff ist vielmehr auch bei zivilgerichtlichen Entscheidungen anzunehmen, wenn diese geeignet sind, über den konkreten Fall hinaus präventive Wirkungen zu entfalten, das heißt in künftigen Fällen die Bereitschaft mindern können, von dem betroffenen Grundrecht Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 83, 130 ). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Untersucht werden muß auch, ob das Gericht die Veröffentlichungen unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik mit der Folge eingestuft hat, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnehmen wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ). - BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Untersucht werden muß auch, ob das Gericht die Veröffentlichungen unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik mit der Folge eingestuft hat, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnehmen wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ). - BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 753/83
Aus aus Bild und Schrift zusammengesetzte Meinungsäußerung - "Recht & Ordnung - …
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Wo bei satirisch gemeinten Äußerungen die Grenze zwischen der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG und der Kunstfreiheit nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG verläuft und ob eine satirische Äußerung im Einzelfall im Schutzbereich beider Grundrechte liegen kann, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. auch BVerfGE 68, 226 ). - BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89
Postmortale Schmähkritik
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Untersucht werden muß auch, ob das Gericht die Veröffentlichungen unzutreffend als Formalbeleidigung oder Schmähkritik mit der Folge eingestuft hat, daß sie dann nicht im selben Maße am Schutz des Grundrechts teilnehmen wie Äußerungen, die als Werturteil ohne beleidigenden oder schmähenden Charakter anzusehen sind (vgl. BVerfGE 60, 234 ; 61, 1 ; 82, 43 ; 82, 272 ). - BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87
Josephine Mutzenbacher
Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
Ein solcher Eingriff ist vielmehr auch bei zivilgerichtlichen Entscheidungen anzunehmen, wenn diese geeignet sind, über den konkreten Fall hinaus präventive Wirkungen zu entfalten, das heißt in künftigen Fällen die Bereitschaft mindern können, von dem betroffenen Grundrecht Gebrauch zu machen (vgl. BVerfGE 54, 129 ; 83, 130 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Lassen Formulierungen oder die Umstände der Äußerung eine nicht das Persönlichkeitsrecht verletzende Deutung zu, so verstößt ein Strafurteil oder ein die Verurteilung zum Schadensersatz, zum Widerruf oder zur Berichtigung aussprechendes zivilgerichtliches Urteil nach dieser Rechtsprechung gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 43, 130 ; 93, 266 - zur strafrechtlichen Verurteilung - BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 - zur zivilrechtlichen Verurteilung). - BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
a) Zwar findet die in Form einer Satire geäußerte Meinung und Kritik am Verhalten anderer Personen ihre Grenze dort, wo es sich um reine Schmähkritik oder eine Formalbeleidigung handelt bzw. die Äußerung die Menschenwürde antastet (BVerfGE 86, 1, 13; 82, 272, 283 f.; 75, 369, 380; BVerfG, NJW 1995, 3303, 3304, 3307; 1993, 1462;… Senatsurteile vom 16. Juni 1998 (aaO) …und vom 12. Oktober 1993 (aaO)).Bei der Bewertung der Glosse als Schmähkritik hat das Berufungsgericht insbesondere verkannt, daß die rechtliche Beurteilung einer Satire zunächst die Trennung zwischen dem Aussagegehalt und dem vom Verfasser gewählten satirischen Gewand erfordert, damit ihr eigentlicher Inhalt ermittelt wird (BVerfGE 75, 369, 377 f.; 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387).
Es ist nämlich zu berücksichtigen, daß es der Satire wesenseigen ist, mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten, und sie von daher durch eine erkennbar unernste, durch Wortwitz bis hin zu Albernheiten geprägte Sprache gekennzeichnet ist, weil sie vordergründig zum Lachen reizen will, um zum Lesen anzuregen und hierdurch die Aufmerksamkeit des Lesers auf ihren Gegenstand zu lenken (vgl. BVerfGE 86, 1, 11; NJW 1998, 1386, 1387; Senatsurteil vom 8. Juni 1982 - VI ZR 139/80 - NJW 1983, 1194, 1195).
- BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 505/13
Bewerber für den Wahlvorstand - Sonderkündigungsschutz
Bei Mehrdeutigkeit dürfen Äußerungen wegen eines möglichen Inhalts nicht zu nachteiligen Folgen führen, ohne dass eine Deutung, die zu einem von der Meinungsfreiheit gedeckten Ergebnis führen würde, mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen worden ist (bspw. BVerfG 25. Oktober 2005 - 1 BvR 1696/98 - Rn. 33, BVerfGE 114, 339; 25. März 1992 - 1 BvR 514/90 - zu B I 2 a der Gründe, BVerfGE 86, 1) .
- GStA Koblenz, 13.10.2016 - 4 Zs 831/16
Kein hinreichender Tatverdacht: Erdogan scheitert mit Beschwerde
Satire kann Kunst sein, doch ist nicht jede Satire stets auch Kunst (BVerfG, NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387; NJW 2002, 3767; BayObLG, NVwZ-RR 1994, 65, 67).Es gehört zum Wesen der Satire mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (BVerfG, NJW 1987, 2661; NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387).
Hierbei darf Meinungsäußerungen "kein Inhalt untergeschoben werden, den ihnen ihr Urheber erkennbar nicht beilegen wollte; das gilt besonders bei satirischer oder glossierender Meinungsäußerung" (BVerfG, NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387; vgl. BVerfG, NJW 1990, 1980, 1981) und entsprechend für der Kunstfreiheit gem. Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG unterfallende Werke.
Dem Wesen der Satire ist immanent mit Übertreibungen, Verzerrungen und Verfremdungen zu arbeiten (BVerfG, NJW 1987, 2661; NJW 1992, 2073; NJW 1998, 1386, 1387).
Vielmehr erfordert die rechtliche Beurteilung die Entkleidung des in "Wort und Bild gewählten satirischen Gewandes" (BVerfG, NJW 1987, 2661, und VGH München, NJW 2011, 793, 794 zitieren RGSt 62, 183) zur Ermittlung ihres eigentlichen Inhalts (…BVerfG, a.a.O.; NJW 1992, 2073, 2074; NJW 1998, 1386, 1387 und NJW 2002, 3767, beide ebenfalls unter Hinweis auf RGSt 62, 183).
Es müssen der Aussagekern und seine Einkleidung gesondert auf das Vorhanden- sein einer Kundgabe der Missachtung geprüft werden (BVerfG, NJW 1987, 2661; NJW 1992, 2073, 2074; NJW 1998, 1386, 1387; NJW 2002, 3767;… VGH München, a.a.O.).
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
Sie kann unter Umständen auch lediglich dem Grundrecht der Meinungs-, Presse- bzw. Rundfunkfreiheit unterfallen (BVerfGE 86, 1 = NJW 1992, 2073 - "geb. Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02;… VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253;… Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107). - BVerfG, 14.02.2005 - 1 BvR 240/04
Bildverfremdungen
(1) Bei der rechtlichen Bewertung hat der Bundesgerichtshof die Fotomontage als satirische Darstellung eingeordnet und daher die Rechtsprechung der Fachgerichte und des Bundesverfassungsgerichts herangezogen, nach der für die Erfassung des eigentlichen Inhalts die Darstellung von ihrer satirischen Einkleidung zu befreien ist, um sodann den dahinter liegenden Aussagegehalt der Darstellung zu ermitteln (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ; RGSt 62, 183 ff.; BGHZ 143, 199 m.w.N.).Vielmehr ist auch die Einkleidung der Aussage gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung einer Person enthält (vgl. BVerfGE 75, 369 ; 86, 1 ) oder auf andere Weise das Persönlichkeitsrecht verletzt.
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 561/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172 ). - BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Insoweit würde allein der Umstand, daß es sich bei der Veröffentlichung um eine satirische Darstellung handelt, noch nicht den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG eröffnen, weil Satire zwar Kunst sein kann, nicht aber jede Satire zugleich Kunst ist (BVerfGE 86, 1, 9; BVerfG, NJW 2002, 3767; anders wohl Gounalakis, NJW 1995, 809, 813, wonach Karikatur und Satire grundsätzlich den Schutz der Kunstfreiheit genießen).Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (BVerfGE 86, 1, 9).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des erkennenden Senats dürfen nämlich die Einzelteile einer Satire nicht isoliert betrachtet werden, sondern sind im Gesamtzusammenhang zu bewerten (BVerfGE 86, 1, 12; Senatsurteile BGHZ 132, 13, 20; 139, 95, 102; vom 28. Juni 1994 - VI ZR 273/93 - NJW-RR 1994, 1242, 1243 und vom 25. März 1997 - VI ZR 102/96 - VersR 1997, 842, 843 vgl. auch Gounalakis, NJW 1995, 809, 813;… Kübler, in Festschrift für Mahrenholz, 1994, S. 303, 309;… Mahrenholz in Handbuch des Verfassungsrechts, 2. Aufl. 1994, § 26 Rdn. 83, S. 1315).
Wenn das Berufungsgericht gleichwohl eine Einzelbetrachtung für zulässig hält und sich hierfür auf ein in NJW-RR 1990, 1116 abgedrucktes Urteil des OLG Düsseldorf stützen will, hat es offenbar übersehen, daß dieses Urteil vom Bundesverfassungsgericht gerade wegen Mißachtung des Gebots einer Gesamtbetrachtung aufgehoben worden ist (vgl. BVerfGE 86, 1, 12).
- BGH, 10.01.2017 - VI ZR 562/15
Zur Ermittlung des Aussagegehalts von Äußerungen in einer Satiresendung
Wird die beanstandete Äußerung im Rahmen eines satirischen Beitrags getätigt, ist sie zudem zur Ermittlung ihres eigentlichen Aussagegehalts von ihrer satirischen Einkleidung, der die Verfremdung wesenseigen ist, zu befreien (vgl. Senatsurteil vom 7. Dezember 1999 - VI ZR 51/99, BGHZ 143, 199, 209; BVerfGE 75, 369, 377 f.; BVerfGE 81, 278, 294; BVerfGE 86, 1, 12; BVerfG, NJW 1998, 1386, 1387; BVerfG, AfP 2005, 171, 172 ). - BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05
Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung
(a) Das Bundesverfassungsgericht geht bei der Überprüfung eines Strafurteils oder von zivilrechtlichen Verurteilungen zum Schadensersatz, zur Entschädigung oder zur Berichtigung von dem Grundsatz aus, dass die Meinungsfreiheit verletzt wird, wenn ein Gericht bei mehrdeutigen Äußerungen die zu einer Verurteilung führende Bedeutung zugrunde legt, ohne vorher mit nachvollziehbaren Gründen Deutungen ausgeschlossen zu haben, welche die Verurteilung nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. BVerfGE 85, 1 ; 86, 1 ; 93, 266 ; 94, 1 ; stRspr). - OLG Köln, 08.04.2014 - 15 U 199/11
Haftung für Autocomplete-Vorschläge
- BGH, 08.11.2005 - VI ZR 64/05
Zur Zulässigkeit eines technisch manipulierten Fotos einer Person
- LAG Baden-Württemberg, 05.12.2019 - 17 Sa 3/19
Außerordentliche Kündigung - islamfeindliche WhatsApp-Nachrichten - Meinungs- und …
- BGH, 29.01.2002 - VI ZR 20/01
Zulässigkeit der Kritik an der gewerblichen Leistung eines …
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
- AG Kassel, 14.08.2013 - 240 Cs 1614 Js 30173/12
Hitlergruß-Prozess: Freispruch für Künstler Jonathan Meese
- BVerfG, 28.03.2002 - 2 BvR 307/01
Erfolglose Verfassungsbeschwerde bezüglich der Mitgliedschaft in der Scientology …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- BVerfG, 02.07.2009 - 2 BvR 1691/07
Längerfristige Observation nach § 163f StPO a.F. bei Verletzung des …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2012 - 6 B 19.11
Keine Zuwendungen für die Jugendorganisation der Partei "Die Linke" aus Mitteln …
- BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93
Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen
- OLG Köln, 27.09.2018 - 7 U 85/18
Domain "wir-sind-afd.de"
- OLG München, 16.01.2024 - 18 U 5073/23
Schadensersatz, Staatsanwaltschaft, Berufung, Gegendarstellung, …
- OLG Köln, 09.08.2013 - 6 U 3/13
Anforderungen an die Aufklärung über den Werbecharakter eines Internetauftritts
- BGH, 25.03.1997 - VI ZR 102/96
Anspruch auf Unterlassung einer aus dem Zusammenhang gerissenen …
- OLG Hamburg, 09.11.2004 - 7 U 18/04
Verletzung des Persönlichkeitsrechtes wegen unautorisierter …
- BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1906/97
Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik ohne Auseinandersetzung mit …
- LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21
Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden …
- LG Köln, 02.03.2016 - 28 O 373/15
- BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92
Peter Gauweiler
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 15 W 72/05
Prozesskostenhilfe: Anforderungen an die tatsächlichen und rechtlichen …
- KG, 05.06.2002 - 1 Ss 247/98
Möglichkeit der Beleidigung einzelner Angehöriger einer Personengruppe durch eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2012 - 4 B 978/11
"Heatballs" bleiben vorläufig verboten
- OLG Dresden, 04.09.2023 - 4 U 1126/23
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer Rechtsanwältin durch eine …
- LG Berlin, 19.11.2002 - 27 O 615/02
Kai Diekmann
- BVerwG, 17.12.1992 - 2 WD 11.92
Meinungsäußerungsfreiheit von Soldaten - Überschreitung der Grenzen - …
- VG Aachen, 19.06.2012 - 3 K 181/11
"Heatballs" bleiben endgültig verboten
- BVerfG, 06.09.2004 - 1 BvR 1279/00
Verurteilung zu einer Geldentschädigung wegen Namensnennung in einer Verbraucher …
- OLG Köln, 23.08.1996 - 6 U 98/96
Handeln zu Zwecken des Wettbewerbs als Voraussetzung eines wettbewerbsrechtlichen …
- OLG Brandenburg, 02.09.1998 - 1 U 4/98
Verletzung des Eigentum- oder Persönlichkeitsrechts durch Fotografien; Abgrenzung …
- OLG Köln, 06.08.2018 - 7 U 85/18
Die Aktionsseite "wir-sind-afd.de" ist rechtswidrig
- VerfG Brandenburg, 21.03.2014 - VfGBbg 41/13
Willkürverbot; Beschwerde gegen Versagung von Verfahrenskostenhilfe; …
- OLG München, 07.07.2009 - 18 W 1391/09
Satirische Darstellung eines ans Kreuz genagelten Fußballtrainers: Abwägung …
- LG Köln, 24.05.2006 - 28 O 358/05
- BVerfG, 29.06.1995 - 2 BvR 2631/94
Vorenthaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug - Anspruch auf rechtliches Gehör
- LG Düsseldorf, 29.08.2001 - 12 O 566/00
Beckenbauer gewinnt Klage gegen Telekom - Gericht sieht Recht am eigenen Bild …
- LAG Hessen, 24.10.2000 - 9 TaBV 19/00
Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Beleidigung von streikbrechenden …
- OLG Schleswig, 30.11.2016 - 6 U 39/15
Die Äußerung, bei der Darstellung einer Ortsangabe durch Abbildung eines …
- OLG Hamburg, 29.06.2006 - 3 U 12/06
Negative Äußerungen eines Rechtsanwalts über die Prospekt-Werbung für einen …
- LG Dresden, 10.12.2012 - 12 Ns 900 Js 28869/08
Strafverfahren gegen Arndt G. und Thomas D. wegen übler Nachrede
- OLG Jena, 06.11.2000 - 1 W 498/00
Kritik am Bürgermeister
- LG Heidelberg, 31.07.2020 - 4 O 16/20
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Äußerungen über ein …
- KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
Abwertende Äußerung eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung …
- LAG Hessen, 07.09.2005 - 8 Sa 2212/04
Unterlassung einer Äußerung
- BVerfG, 27.09.1995 - 2 BvR 636/95
Anhaltung einer Zeitschrift im Strafvollzug
- VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455
Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der …
- LG Frankfurt/Main, 25.06.2009 - 3 O 179/09
Abmahnbär - Satire über Rechtsanwalt
- OLG München, 09.07.1993 - 21 U 6720/92
Grenzen der Gastronomiekritik
- OLG Zweibrücken, 06.11.2008 - 4 U 48/08
Voraussetzungen des Anspruchs auf Abdruck einer Gegendarstellung; Begriff der …
- LG Berlin, 20.01.2011 - 27 O 540/09
Verbreitung von Bildnissen aus dem Bereich der Zeitgeschichte bei fehlender …
- LG Köln, 14.07.2010 - 28 O 857/09
Anspruch auf Zahlung eines immateriellen Schadensersatzes und Abmahnkosten wegen …
- OLG München, 21.10.1993 - 6 U 6987/92
Rechtliche Einordnung einer Umformulierung des Tenors; Annahme eines subjektiven …
- OLG Köln, 21.07.2017 - 15 U 55/17
Abweisung der Klage auf Zahlung einer fiktiven Lizenzgebühr wegen Verwendung …
- LG Bonn, 20.04.2005 - 10 O 539/04
- OLG Hamburg, 15.09.1994 - 3 U 296/93
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch satirisch-künstlerische Darstellung
- VG Weimar, 18.10.2019 - 1 E 1536/19
Die Aussage "Wahlvolk aufgepasst: Mohring will mit Höcke bumsen! Wählt lieber: …
- LG Hamburg, 02.01.2008 - 324 O 736/08
Executive Director